Liebe/-r Experte/-in,
Anfang Januar habe ich die Info erhalten, dass die Umschreibung im Grundbuch erfolgt ist.
Daraufhin habe ich die Gebäudeversicherung zum 31.01.2011 gekündigt und bei einer anderen Gesellschaft zum 01.02.2011 einen neuen Vertrag abgeschlossen.
Nun kam die Kündigungsbestätigung zum 31.12.2010.
Kann man immer nur zum 31.12. kündigen??
Man hat doch nach der grundbuchamtlichen Umschreibung 4Wochen Sonderkündigungsrecht.
Würde mich über Infos freuen!
Danke und Gruss
Dennis