gebäudeversicherung

Liebe/-r Experte/-in,

Anfang Januar habe ich die Info erhalten, dass die Umschreibung im Grundbuch erfolgt ist.
Daraufhin habe ich die Gebäudeversicherung zum 31.01.2011 gekündigt und bei einer anderen Gesellschaft zum 01.02.2011 einen neuen Vertrag abgeschlossen.

Nun kam die Kündigungsbestätigung zum 31.12.2010.

Kann man immer nur zum 31.12. kündigen??
Man hat doch nach der grundbuchamtlichen Umschreibung 4Wochen Sonderkündigungsrecht.

Würde mich über Infos freuen!

Danke und Gruss
Dennis

Hallo Dennis,

nein, der 31.12. spielt gar keine Rolle.

Die Kündigung durch den Erwerber kann innerhalb eines Monats (nicht vier Wochen) ab Eigentumsübergang entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des lfd. Vers.-Jahres erfolgen (§96 VVG).

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Ok danke!

Und das Kündigungsdatum/Vertragsablauf kann ich dann festlegen??

Wäre nun paar Tage bis 01.02.2011 ohne Versicherung.
Müsste ich also der Kündigung zum 31.12.2010 wiedersprechen oder??

Gruß
Dennis

Nun, festlegen kannst du den Termin nicht, das macht das Gesetz (VVG); so wie ich´s schrieb.

Tipp, falls du mal ´ne anständige Gebäudevers. mit professioneller Beratung haben möchtest: Bei mir gehört solcherart Beratung völlig selbstverständlich dazu - wenn ein Vertrag über mich abgeschlossen wird. Mein Mandant müßte nicht online unbekannte Dritte fragen, wie er mit dem Vorvertrag umgehen soll…

Der Weg zum Glück: www.jens-sternberg.de

Hallo,

dieses Sonderkündigungsrecht mit der 4-Wochenfrist nach Eintrag im Grundbuch gibt es. Es besagt aber, das entweder mit sofortiger Wirkung, oder zum Ablauf der Versicherungsperiode gekündigt werden kann. Der 31.12.2010 ist wahrscheinlich einer der beiden möglichen Termine.
Ich würde vorschlagen bei der neuen Gesellschaft eine Beginnverlegung zu beantragen.
P.S.: Beginn/Ablauf einer Gebäude-Versicherung ist üblicherweise 12:00 Mittag!