Gebäudeversicherung

Hallo,
ich habe von meinen Eltern eine kleine Eigentumswohnung bekommen.
Das Dach ist undicht am Auslauf zur Regenrinne über mir und das Regenwasser läuft die Hauswand herunter.
Die Wand dahinter ist meine Schlafzimmerwand und ich mußte feststellen das die Tapete anfängt zu Schimmeln und sie sich löst. Ich habe den Schaden der Hausverwaltung gemeldet und die wollen das undichte Dach Reparieren ( Dach ist 5 Jahre alt ). Den Schaden jedoch in meinen Schlafzimmer will die Gebäudeversichrerung nicht übernehmen.

Das komische ist das ich den schaden gemeldet habe der Hausverwaltung und die Bilder haben wollten und Bericht von mir. Eine Absage seitens der Versicherung habe ich nicht nur von der Hausverwaltung ?

Kann ich mir von der Versicherung Direkt was zu kommen lassen ?

Vielen Dank für Antworten im voraus… Mit freundlichen Grüßen Katja

Hallo Katja, es ist späht und ich bin morgen leider nicht im Büro, trotzdem schnell ei paar Zeilen.Was würdenSie sich von der Versicherung zukommen lassen wollen? Für diesen Schaden ist meies erachtens Schon die Gebäudeversicherungzuständig, allerdings kenne ich den Wortlaut des Schreibens nicht. Auf jeden Fall würde ich mit der Gesellschaft telefonisch kntakt aufnehmen. Sollte dieser nicht fruchten würde ich mit der eigenen Hausrat in Verbindung treten, offtmals haben diese eine eigene Rechtsabteilung und die Gesellschaften werden sich untereiander einig so dass der Schaden von diesen reguliert wird und die kosten von der Gebäudeversicherung dann eingefordert werden.Ich binn aber trotzdem der Auffassung dass die Gebäudevericherung dafür zuständig ist.
Viele Grüße, Andreas

folgende Mail habe ich von der Hausverwaltung
bekommen …

nach Rücksprache mit der Versicherung muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Versicherung eine Übernahme der entstandenen Kosten unter Verweis auf §2 Abs. 4 der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung ablehnt.

Sachversicherung §2 Abs. 4:
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Feuer (§ 1 Nr. 1), Erdbeben (§ 5 Nr. 1 a), Innere Unruhen (§ 6 Nr. 1a), sowie Erdsenkung (§ 5 Nr. 1b) und Erdrutsch (§ 5 Nr. 1c) es sei denn, die Erdsenkung oder der Erdrutsch ist durch Leitungswasser verursacht worden, sowie Schäden durch
a) Plansch- oder Reinigungswasser,
b) Schwamm und Pilz,
c) Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Hochwasser oder Witterungsniederschlag oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau.

Hallo,
ein kaputtes Dach (oder eine kaputte Regenrinne) ist nicht automatisch ein Fall für die Gebäudeversicherung. Es müßte sich schon eine versicherte Gefahr (z.B. Sturm/Hagel) gezeigt haben. Vom Schadensbild her, ist der Schaden dann auch nicht „neu“, sondern über längere Einwirkung entstanden (wg. Schimmel). M.E. kommt evtl. eine Entschädigung (allerdings Zeitwert) über die Haftpflicht des Verwalters evtl. auch über die der Eigentümergemeinschaft. Aber auch nur dann, wenn ein Verschulden vorliegt (z.B. Untätigkeit trotz Kenntnis des Schadens).
Einen Direktanspruch an die Versicherung gibt es hier nicht,
viele Grüße
Andreas

Regenwasser müsste demnach mit versichert Sein, da wäre nur noch das Problem mit dem Allmählichkeitsschaden, welche Gesellschaft ist es denn, damit ich mirdie § nochmal genauer ansehen kann?

Andreas

Hallo! Ein undichtes Dach ist erst einmal nicht grundsätzlich ein Versicherungsschaden. Es kommt auf die Ursache der Undichtigkeit an. Sie als Eigentümerin einer Wohnung der Hauseigentümergemeinschaft können natürlich auch eine entsprechende Erklärung Ihrer Versicherung erwarten, mindestenss aber eine verständliche Mitteilung Ihrer Hausverwaltung. Beides bezahlen Sie, und beide sollten für Sie arbeiten.

Ich hoffe, das war so weit verständlich. Viele Grüße Matthias Patzak, Freiburg

Hallo Katja,

aus der Ferne kann die Frage leider nicht mit einem klaren „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden. So wie ich es verstanden habe, bist Du die Versicherte. Die Hausverwaltung ist zwar Versicherungsnehmer, hat jedoch selber gar kein versichertes Interesse. Von daher steht Dir natürlich auch ein Kontakt zur Versicherung und somit eine Ablehnung zu.

Zu prüfen wäre außerdem, ob ein solcher Schaden versicherbar gewesen wäre. Hier würde sich dann die Frage stellen, warum die Hausverwaltung sich für einen Versicherungsvertrag entschieden hat, der ein derartiges Risiko nicht abdeckt? Hier könnte die Hausverwaltung dann evtl. haftbar gemacht werden.

Gruß
Knipser

Hallo Katja,
Das ist kein versicherter Schaden.
Die Gebäudeversicherung ist nicht dazu da die Instandhaltung der Immobilien zu finanzieren.
Dafür ist die Hausverwaltung zuständig.
Die Leistungen der Gebäudeversicherung sind folgende:
Feuer, Sturm, Hagel, Überschwemmung (Hochwasser)
Blitz und möglicherweise Schäden durch undichte Wasser- und Abwasserleitungen.
Ja nach Vertragsgestaltung sind auch Schäden versichert
die durch Undichtigkeit im Mauerwerk verlegter Regenfallrohre entstehen.
Der Schaden muss sehr schnell über die Hausverwaltung
einem Handwerker in Auftrag gegeben werden.
Zur Vermeidung von Schimmel ist hier eine Gebäudetrocknung durchzuführen. ( z.B.Firma Munters ), oder eine andere Trocknungsfirma.
Die Kosten für den gesamten Schaden sind von allen Eigentümern gemeinsam zu tragen.
Die Versicherung kommuniziert nur mit dem Verwalter.
Dieser sollte Dir die Anwortschreiben in Kopie geben.
Auf jeden Fall jedoch bei der nächsten Eigentümmerversammlung verlesen.
Vielen Grüße
und viel Erfolg
Julius Jordan

Danke
Erst mal vielen Dank für die Antworten hier.
Ich habe unabhängig der Versicherung mich auch weiter Erkundigt und es ist generell so das bei Regenwasser und folge Schäden ( außer Rückstau bei INNEN liegen Rohre ) kein Versicherungsschutz besteht.

Kann ich den von der Hausverwaltung eine Absage der Versicherung schriftlich verlangen, diese wollen mir die Adresse oder tel. der Gebäudeversicherung nicht geben.

Mir kommt das merkwürdig vor, da die Hausverwaltung sagte das sie den Schaden Melden als
Unwetter ( starker Regen ) und nur so die Versicherung das abdeckt. Nun hat sie alle Unterlagen und ich bekomme nur per Mail von der Hausverwaltung eine kurze Absage ?

Mit freundlichen Grüßen Katja

Hallo,

einfach bei der Hausverwaltung vorbeigehen und Akteneinsicht einfordern. Normalerweise gibt die Versicherung der Hausverwaltung Bescheid, da diese die Eigentümer im Außenverhältnis vertritt.

Ob die Versicherung zahlt hängt von den Versicherungsbedinungen zusammen. Ggf einen Gutachter der Versicherung anfordern, da der Schaden im Schlafzimmer durch den Dachschaden verursacht wurde.

Gruss Mario

Hallo Julius Jordan
„Die Kosten für den gesamten Schaden sind von allen Eigentümern gemeinsam zu tragen.“

Auch die in meinen Schlafzimmer entsanten Kosten an der Innenwand ? Die Wand muss neu Tapeziert werden.

MFG Katja

Hallo Katja!

Das Dach wird, sofern eine Versicherung für diesen Schaden besteht, von der Gebäudeversicherung übernommen. Wenn nicht zahlen alle Eigentümer der Liegenschaft anteilig (Repearturkosten werden auf die Eigentümer aufgeteilt). Den Schaden in der Wohnung übernimmt die Gebäudeversicherung nur wenn es eine direkte Folge des Schadens am Dach ist. Da aber schon Schimmel auftritt und dieser nicht sofort kommt wird der Schaden abgelehnt. Die nasse Wand ist ja wohl schon länger bekannt, man nimmt also Folgeschäden in kauf und dann gibt es keine Zahlung mehr.
Eine Direktzahlung gibt es nicht. Entweder ist der Schaden versichert dann wird repariert, wenn nicht gibt´s kein Geld.

lg Gerhard

Hallo Katja,

tut mir leid, dass Sie solchen Ärger haben. Nun ist es auch noch so, dass bei den Versicherungen der Austritt von Wasser aus geschlossenen Rohrsystemen versichert sein könnte: Leitungswasser- Deckung in der Police (?). Das Problem betrifft jedoch Regen- nicht aus Leitungen im Sinne der Versicherungsbedingungen. Interessanter stellt sich die Frage dar, ob die Dach- Bauer evtl. noch in der Haftung für ihre Arbeit sind (5-10 Jahre; abhängig von Bauvertrag BGB oder VOB)und evtl. eine Garantieleistung erbringen müssen. Darum sollte sich der Verwalter kümmern. Wenn sich dort eine Schuld herausstellt, dann könnte u.U. der Folgeschaden auch ein Thema sein, aber das wäre rechtlich zu prüfen.
Andernfalls:
Das Bereinigen, Trocknen und „Entschimmeln“ sowie das Erneuern bleibt an Ihnen hängen.
Die Ablehnung der Hausratversicherung ist also nur eine Frage der Zeit.
Alles Gute. Ko

Hallo Katja,

grundsätzlich ist bei ETW der Verwalter Ansprechpartner, und auch Versicherungsnehmer. Allerdiings ist der Verwalter nur Erfüllungsgehilfe von Dir und damit Du „sein Chef.“
Bitte daher die Verwaltung hier nachzufassen und Bescheide der Versicherung vorzulegen.
Grundsätzlich zahlt die Gebäudeversicherung - wie der Name schon sagt - nur die Gebäudeschäden. Für Schäden an Tapete, Schlafzimmerschrank ist immer deine individuelle Hausratversicherung zuständig.

Hallo Katja

die Versicherung hat recht,denn eine Gebäudeversicherung zahlt für Schäden durch: Feuer,Leitungswasser,Surm/Hagel,teilweise Einbruchschäden und Elementarschäden.Es müssen aber nicht alle Positionen durch die Verwaltung versichert worden sein!!!

Nur Regenwasser allein ist und dadurch Schimmelbildung ist kein versichertes Risiko. Aber die Verwaltung sehe ich hier ganz klar in der Haftung!!!

Bitte prüfe ggf. mittels Rechtsschutz deine Ansprüche.
VG

Wo liegt denn die Gebäudeversicherung?

Hausverwaltung

Ich habe soeben mit der Hausverwaltung gesprochen und die haben das nur telefonisch mit der Versicherung besprochen. Die Hausverwaltung wird nun Schriftlich die Versicherung anschreiben und mir die Ablehnung zusenden.
Somit habe ich zumindest was für meine Unterlagen.

Die Hausverwaltung prüft ob nicht alle Eigentümer nun aufkommen auch für meine Wand im Schlafzimmer.

Das Dach wird Reapriert.

MFG Katja

Hallo Katja,
Es würde Dir vermutlich wenig nützen, die Adresse der Versicherung zu erhalten, weil die nur dem Versicherungsnehmer das heißt nur gegenüber der Hausgemeinschaft über den Verwalter auskunftspflichtig sind. Es ist nur auch so, das die Hausverwalter erfahrungsgemäß nicht viel Ahnung von Versicherung haben. Der Starkregen ist hier jedenfalls kein Argument.
Ein Dach, bzw. eine Dachrinne muss so konstruiert sein, dass sie einen Starkregen aushält.
Du solltest im Interesse aller Eigentümer darauf bestehen, dass der Schaden sehr schnell behoben wird.
Die Kosten trägt die Hausgemeinschaft.
Viele Grüße und viel Erfolg.
Julius Jordan

Das ist ein Folgeschaden und muss von der Hausgemeinschaft übernommen werden.

Hallo Katja,

du kannst das dort fragen, ob sie dir direkt was sagen / zukommen lassen. Mehr als Nein sagen, können die ja nicht.
Der korrekte Weg ist: Versicherer kommuniziert mit dem Versicherungsnehmer (VN).
VN iszt bei Eigentumswohnungen stets die WEG, i. d. R. vertreten durch die Hausverwaltung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de