In meiner Mietwohnung ist im Bad hinter der Installationswand das Abwasserrohr gebrochen, was Monate nicht erkannt werden konnte.
Die Gebäudeversicherung hat den Schaden anerkannt. Bad + Küche müssen total entkernt werden, die Versicherung hat die Wohnung als Unbewohnbar erklärt; wir müssen schnellstens ausziehen. Eine neue Wohnung hat uns der bisherige Vermieter angemietet.
Was hat die Gebäudeversicherung zu zahlen ?
Unsere gesamten Umzugskosten ? Die Versicherung will nur 50 %.
Wir brauchen alles neue Gardinen, was zahlt die Versicherung ??
Welche Kosten können noch angesetzt werden ?
Die Gebäudeversicherung hat grundsätzlich ALLE Kosten zu erstatten, die ihr als Schaden aus diesem Ereignis geltend macht.
Im Zweifel nimmt man sich einen fachlich versierten RA.
Hallo,
die Gebäudeversicherung ist eine Versicherung, welche Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-/Hagel- bzw. Elementar-Schäden am Gebäude abdeckt. Zusätzliche Sachen, wie z.B. Umzugskosten können bedingungsgemäß vereinbart sein (Hierzu müssten die Bedingungen inkl. aller zusätzlichen Vereinbarungen/Entschädigungsgrenzen eingesehen werden).
Gardinen sind Hausrat, und somit, sofern überhaupt beschädigt, nur über die Hausrat versichert. Das gilt in der Regel auch für die anderen, nicht fest mit dem Gebäude verbundenen (Hausrat-)Gegenstände.
Sofern Sie in der beschädigten Wohnung beschädigte Tapeten oder beschädigte, fest installierte Bodenbeläge austauschen müßten, wären die im Rahmen der Gebäudeversicherung mitversichert.
Die Frage bezüglich der Gardinen verstehe ich nicht so recht. Sie kehren doch in die ursprüngliche Wohnung zurück.