Nach dem Tod der Eltern möchten wir Kinder als Erbengemeinschaft das unbewohnte Haus versichern.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Ich bin Schadensachbearbeiter. Das liegt nicht in meinem Kompetenzbereich. Grundsätzlich lassen sich aber auch unbewohnte Gebäude gegen Auflagen und Mehrbeitrag versichern. Bitte nicht schwindeln, ansonsten greift die Versicherung ggf. nur teilweise oder sogar überhaupt nicht.
Nach dem Tod der Eltern möchten wir Kinder als
Erbengemeinschaft das unbewohnte Haus versichern.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Hallo,
zuerst möchte ich Ihnen mein Beileid aussprechen.
Hier müssen Sie prüfen, ob bereits eine Gebäudeversicherung bestanden hat.
Wenn ja, dann treten Sie nun als Versicherungsnehmer ein und dürfen den Vertrag nur zum Ablauf kündigen.
Sie müssen den Leerstand der Versicherung melden - hier wird entweder ein Zuschlag erhoben (wenn das Haus z.B. in naher Zukunft verkauft werden soll) oder der Vertrag wird aufgrund der Gefahrerhöhung von der Versicherung gekündigt.
Hier reicht es auch nicht aus, wenn Sie schreiben, dass das Haus täglich „besucht“ wird.
Es ist also wichtig, dass Sie sich nun Gedanken machen, was mit dem Haus passieren soll.
Fragen Sie beim Versicherer gegen welche Gefahren das Haus versichert ist (Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser) und ob evtl. Selbstbeteiligungen vorhanden sind.
Am besten mit einem Versicherungsvertreter alle Unterlagen durchschauen und dann entscheiden.
Gruß
Nach dem Tod der Eltern möchten wir Kinder als
Erbengemeinschaft das unbewohnte Haus versichern.
Welche Möglichkeiten gibt es?
…unzählig viele.
Wenn Vorschläge gewünscht werden, stehe ich im Direktkontakt (Daten im Impressum meiner wwwebsite) gern zur Verfügung.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
In der Wohngebäudeversicherung gilt:
Als Erbe/Erbengemeinschaft tritt man automatisch in den Vertrag vom Erblasser/Verstorbenen ein. Hier besteht kein ausserordentliches Kündigungsrecht.
Ein Problem könnte allerdings der Leerstand sein, da hier das Versicherungsunternehmen ein ausserordentliches Kündigungsrecht wegen Gefahrerhöhung hat. Am besten zieht einer von den Erben dort ein bzw das Gebäude wird vermietet.
Nach dem Tod der Eltern möchten wir Kinder als
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