Gebäudeversicherung

Hallo Forum,

ich möchte mal von eurem Wissen profitieren. Da wir ein Haus gekauft haben, müssen wir uns demnächst um eine Gebäudeversicherung kümmern, die alte vom Verkäufer läuft noch ca. 6 Wochen nach Grundbucheintragung?
Was ich wissen will, mehrfach habe ich nun gehört, das es sinnvoll wäre, eine Versicherung zu finden, die auch ausserhalb des Grundstücks die Kanäle versichert gegen Schäden, bzw. das wir da nicht auf einmal große Kosten vor der Nase hätten, wenn etwas mit den Kanälen ausserhalb des Grundstücks sei. (ich bin mir ziemlich sicher, irgendwo gelesen zu haben, das Besitzer des Hauses vor den Rohren zur Kasse gebeten kann von den Städten?)
Hat irgendjemand verstanden wovon ich rede?

Über Antworten wäre ich dankbar

Gruß Verena

Hat irgendjemand verstanden wovon ich rede?

Ja. Dafür kommst Du etwas zu spät. Bis vor Kurzem gab es in der Gebäudeversicherung Deckung für Rohre außerhalb des eigenen Grundstückes. Meines Wissens sind die Gesellschaften davon aber wieder abgerückt, ich wüßte zumindest keine Gesellschaft die diesen Schutz noch anbietet.

Aber: Brauchst Du das überhaupt ? Frag mal bei Deiner Gemeinde nach, ob Du überhaupt die Gefahr für Wasserrohre außerhalb Deines Grundstückes trägst.

Hi,

zu erst einmal läuft die Gebäudeversicherung, ohne dein Tun, unverändert endlos weiter. Die läuft nicht einfach so ab, sie geht mit Grundbucheintragung automatisch auf den Käufer über. Du hast dann 1 Monat Zeit die Versicherung zu sofort oder zum Ablauf der Versicherungsperiode zu kündigen. Ich würde mich mit dem momentanen Versicherer mal vorerst zusammensetzen und ihn ggf. ein Angebot machen lassen.

Der Kanal ansich sollte der Gemeinde/Stadt gehören. Für die Rohre die zum Kanalschacht führen tragt ihr allerdings die Verantwortung.

Ihr werdet sicherlich vor dem Haus irgendwo einen Kanalanschluß (Gullideckel evtl. sichtbar?) haben, dahinein gehen eure Abwässer. Das Abwasserrohr ist sobald es euer Haus verlässt grundsätzlich nicht mehr versichert. Die Versicherer sträuben sich auf Grund der hohen Kosten die hier entstehen und auch auf Grund der schlechten Nachweisbarkeit, ob hieran auch Rohrbrüche entstanden sind (meist sind es andere Ursachen: Muffenversatz, Wurzeleinwuchs. o.ä.), die Deckung zu übernehmen. Dieses solltet Ihr überprüfen, ob diese Schäden bei der laufenden Versicherung (also die vom Verkäufer) miteingeschlossen sind. Wenn ja, eventuell weiterlaufen lassen und mit anderen Versicherern vergleichen. Bei einer neuabzuschliessenden Versicherung solltet ihr genau darauf achten, wenn ihr es dann noch auf Grund der hohen Prämie bereit seid zu zahlen, ob diese Schäden auch übernommen werden. Klausel!

Sollten Abwasserrohre unterhalb der Sohle verlaufen (meist bei nichtunterkellerten Gebäuden) sind diese auch gesondert zu versichern - also auch darauf achten!

Alles klar soweit?? Ist ein komplexes und interessantes Thema mit dem man Bücher füllen kann… also einfach nochmal nachfragen!

Gruß
Jesch

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Hat irgendjemand verstanden wovon ich rede?

Ja. Dafür kommst Du etwas zu spät. Bis vor Kurzem gab es in
der Gebäudeversicherung Deckung für Rohre außerhalb des
eigenen Grundstückes. Meines Wissens sind die Gesellschaften
davon aber wieder abgerückt, ich wüßte zumindest keine
Gesellschaft die diesen Schutz noch anbietet.

Gegen Beitragszuschlage beiten „wir“ das Risiko an.

Aber: Brauchst Du das überhaupt ? Frag mal bei Deiner
Gemeinde nach, ob Du überhaupt die Gefahr für Wasserrohre
außerhalb Deines Grundstückes trägst.

Stimmt.

BTW: Ein Wechsel ist bis zu 4 Wochen nach Grundbucheintrag bzw. dem Termin, an dem der neue Eigentümer von der alten Wohngebäudeversicherung erfahren hat möglich. Andernfalls ist ein Wechsel (Kündigung der alten Versicherung) erst wieder zum regulären Ablauf möglich.

Ersteinmal Danke an Jesch und Nordlich für eure Antworten.
Das mit der Versicherung und deren Kündigung war mir klar, hatte ich unklar ausgedrückt. Bzgl. Gullideckel:
Von unserem Haus laufen die Rohre auf ein auf unserem Grundstück gelegenen Revisionsschacht (richtiges Wort?) und von da aus weg vom Grundstück. Vor dem Haus liegt auf dem Gehweg ein Gullideckel, nicht diese Gitter die in der Strasse liegen, sondern richtiger runder Betondeckel.
@Nordlicht, sich erkundigen, gute Idee, weißt Du an welches von den vielen Ämtern der Stadt ich mich dann wenden muß?

Ich danke euch nochmals für eure Antworten

Gruß Verena

Hi,

zu erst einmal läuft die Gebäudeversicherung, ohne dein Tun,
unverändert endlos weiter. Die läuft nicht einfach so ab, sie
geht mit Grundbucheintragung automatisch auf den Käufer über.
Du hast dann 1 Monat Zeit die Versicherung zu sofort oder zum
Ablauf der Versicherungsperiode zu kündigen. Ich würde mich
mit dem momentanen Versicherer mal vorerst zusammensetzen und
ihn ggf. ein Angebot machen lassen.

Der Kanal ansich sollte der Gemeinde/Stadt gehören. Für die
Rohre die zum Kanalschacht führen tragt ihr allerdings die
Verantwortung.

Ihr werdet sicherlich vor dem Haus irgendwo einen
Kanalanschluß (Gullideckel evtl. sichtbar?) haben, dahinein
gehen eure Abwässer. Das Abwasserrohr ist sobald es euer Haus
verlässt grundsätzlich nicht mehr versichert. Die Versicherer
sträuben sich auf Grund der hohen Kosten die hier entstehen
und auch auf Grund der schlechten Nachweisbarkeit, ob hieran
auch Rohrbrüche entstanden sind (meist sind es andere
Ursachen: Muffenversatz, Wurzeleinwuchs. o.ä.), die Deckung zu
übernehmen. Dieses solltet Ihr überprüfen, ob diese Schäden
bei der laufenden Versicherung (also die vom Verkäufer)
miteingeschlossen sind. Wenn ja, eventuell weiterlaufen lassen
und mit anderen Versicherern vergleichen. Bei einer
neuabzuschliessenden Versicherung solltet ihr genau darauf
achten, wenn ihr es dann noch auf Grund der hohen Prämie
bereit seid zu zahlen, ob diese Schäden auch übernommen
werden. Klausel!

Sollten Abwasserrohre unterhalb der Sohle verlaufen (meist bei
nichtunterkellerten Gebäuden) sind diese auch gesondert zu
versichern - also auch darauf achten!

Alles klar soweit?? Ist ein komplexes und interessantes Thema
mit dem man Bücher füllen kann… also einfach nochmal
nachfragen!

Gruß
Jesch

4 Wochen ist nicht richtig. Nirgwendwo wirst du den Begriff 4 Wochen im Versicherungsecht finden! :smile: …war nicht so gemeint. 1 Monat ist richtig!

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Die Gefahr der Rohre die zu diesem Schacht laufen, ich habe es jetzt mal so verstanden dass dieser sich auf eurem Grundstück befindet, tragt allein Ihr! Wie Nordlicht auch schon sagte tun sich ie Versicherer schwer damit diese zu versichern, wir machen es auch, aber es kostet mitunter ein „Schweinegeld“.

Alles was nach dem Schacht kommt ist Kanalisation und sollte, so ist es zu mind. bei uns, die Stadt tragen!

Bin zwar nicht Nordlicht, aber ein Anruf bei der Stadtkasse sollte genügen, die werden dir zu mind. weiterhelden wer der richtige Ansprechpartner ist, weil die bekommen ja schliesslich auch das Geld von Dir bzgl. Abwasser.

Bei uns sind es die Stadtwerke die dafür zuständig sind!

Gruß
Jesch

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Bzgl. Deines Satzes, alles was nach dem Schacht kommt, ist Kanalisation: auch wenn nach dem Schacht ca. sechs Meter davon auf unseren Grundstück laufen? Stell es Dir bitte kurz vor:Haus auf der linken Seite vom Grundstück, im rechten Winkel Rohre zum Schacht, 90zig Grad Drehung ca. 8 Meter bis zum Kanalasiontsschacht, davon ca. 6 Meter noch auf unserem Grundstück= Einfahrt.
Danke bzgl. Hinweiß auf Stadtkasse, bin normalerweise pfiffig genug selber drauf zu kommen, nur schwirrt mir momentan bzgl. Haus der Kopf.

Gruß Verena

Die Gefahr der Rohre die zu diesem Schacht laufen, ich habe es
jetzt mal so verstanden dass dieser sich auf eurem Grundstück
befindet, tragt allein Ihr! Wie Nordlicht auch schon sagte tun
sich ie Versicherer schwer damit diese zu versichern, wir
machen es auch, aber es kostet mitunter ein „Schweinegeld“.

Alles was nach dem Schacht kommt ist Kanalisation und sollte,
so ist es zu mind. bei uns, die Stadt tragen!

Bin zwar nicht Nordlicht, aber ein Anruf bei der Stadtkasse
sollte genügen, die werden dir zu mind. weiterhelden wer der
richtige Ansprechpartner ist, weil die bekommen ja
schliesslich auch das Geld von Dir bzgl. Abwasser.

Bei uns sind es die Stadtwerke die dafür zuständig sind!

Gruß
Jesch

Scheint mir etwas komisch zu verlaufen - anders als ich es kenne - würde aber auf meine Aussage bzgl. der Kanalisation auch nicht bauen! :smile:

Am besten ist wirklich der Anruf bei der Stadt, evtl. auch das Bauamt was einem da weiterhelfen kann. Die bei der Stadtkasse wissen die Antwort sicher auch nicht, aber die können sich schliesslich auf Grund der Gebühren die sie für die Abwässer bekommen, nicht vor einer Antwort wehren :smile:

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BTW: Ein Wechsel ist bis zu 4 Wochen nach Grundbucheintrag
bzw. dem Termin, an dem der neue Eigentümer von der alten
Wohngebäudeversicherung erfahren hat möglich. Andernfalls ist
ein Wechsel (Kündigung der alten Versicherung) erst wieder zum
regulären Ablauf möglich.

4 Wochen ist nicht richtig. Nirgwendwo wirst du den Begriff 4
Wochen im Versicherungsecht finden! :smile: …war nicht so
gemeint. 1 Monat ist richtig!

Mea Culpa!

1 Monat natürlich (im Februar hätte ich aber Recht gehabt :wink:

Gegen Beitragszuschlage beiten „wir“ das Risiko an.

hallo,

es gibt den zuerst scheinbar feinen aber wichtigen Unterschied „Abwasserrohre“ und „Zuleitungsrohre“. Bietet „ihr“ auch Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes an?

Dachte wirklich, dass sei jetzt überall draußen.

Andreas

Ab- und Zuleitungen sind bei „uns“ versicherbar (außerhalb des Grundstück).

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