Hallo,
ich habe eine Gebäudeversicherung seit etlichen Jahren bei Gesellschaft X.
Nun hatte ich Anfang des Jahres einen Wasserschaden.
Der ist mehr schlecht als recht von dieser Versicherung abgewickelt worden, u. a. unter Zuhilfenahme eines Gutachters. Ich hatte vor der Schadensregulierung per e-mail angeboten, einen Teil zu verringern indem ich verschiedene neue/alte Bodenbeläge nebeneinander im gleichen Zimmer vorgeschlagen habe.
Nein, die Versicherung bestand auf einem Gutachter. Der kam, sah und staunte. Mir stand lt. meinem Vertrag ein komplett neuer Bodenbelag zu.
Da ich über diesen Verein sauer war, habe ich nunmehr auch den ganzen Bodenbelag erneuern lassen. Nach einigem hin und her haben die auch gezahlt und mir danach SOFORT eine Kündigung geschickt.
Habe mir gedacht, kein Problem gehe ich woanders hin.
Aber: Es gibt da so eine Art „Schwarze Liste“ ähnlich wie Schufa eine sogenannte Uniwagnis-Liste. DA stehe ich jetzt drauf, Folge: Niemand versichert mehr mein Gebäude.
Habe dann mit dem Chef dieser Schadensabteilung telefoniert und ihm die Sachlage unmißverständlich klar gemacht, dass diese höhere Schadenssumme aus „eigener“ Dummheit der Gesellschaft entstanden ist.
Er hat sich alles durchgelesen und mich zurückgerufen und mir das Angebot gemacht, o. k. die Versicherung bleibt weiter bestehen, aber der Bereich „Wasserschaden“ wird nunmehr mit einer Selbstbeteiligung von 6.000 EURO versichert und einer höheren jährlichen Prämie.
Kann mir irgendwer sagen, WIE LANGE ich auf dieser Uniwagnis-Liste stehe - für immer und alle Zeiten, dann bekäme ich ja nie die Chance auf Versicherungswechsel; habe ich selber ein Recht auf Einsicht dieser Uniwagnis-Liste, ähnlich wie bei Schufa. Hat die Versicherung das Recht diese Selbstbeteiligung für immer aufrecht zu erhalten?
Vllt. gibt es ja hier Fachleute die mal in diese Liste schauen können? Oder aber Tipps, Ratschläge oder Hinweise geben können.
Möchte sehr gerne wechseln, da ich mich SEHR über diese Gesellschaft geärgert habe.
Wäre sehr dankbar.
Grüße
Marie
wie bei Schufa. Hat die Versicherung das Recht diese
Selbstbeteiligung für immer aufrecht zu erhalten?
Die Versciherung kann sich aussuchen welche Vertragsbedingungen sie Dir anbietet. Du hast keinen rechtsanspruch darauf, von einer bestimmten Gesellschaft zu bestimmten Bedingungen versichert zu werden.
Oder aber Tipps, Ratschläge oder Hinweise geben können.
Ich würde zu einer anderen Gesellschaft gehen und dort eine niedrigere Selbstbeteiligung für das Risiko Leitungswasser aushandeln.
Hi,
gefragt wird in der Regel nach den Vorschäden der letzten 5 Jahre.
Wie alt ist Dein zu versicherndes Gebäude?
Nimm die Sparte Leitungswasser alternativ für die kommenden Jahre doch ganz raus und verhandel dann noch mal neu.
Ansonsten wie schon vorgeschlagen, verhandel mit einem anderen Versicherer einen niedrigeren Selbstbehalt.
Beste Alternative: Tausche das Rohrsystem der wasserführenden Leitungen komplett aus und jeder Versicherer nimmt dich wieder mit Kusshand - egal wie der Vorschadenverlauf aussieht!
Grüße
Jesch
Hi,
gefragt wird in der Regel nach den Vorschäden der letzten 5
Jahre.Wie alt ist Dein zu versicherndes Gebäude?
Ca. 50 Jahre.
Nimm die Sparte Leitungswasser alternativ für die kommenden
Jahre doch ganz raus und verhandel dann noch mal neu.
Wenn ich den Leitungswasserschaden jetzt rausnehme und das Haus wird trotzdem unter Wasser gesetzt - wäre echt blöd, wenn das dann passieren sollte -was ich um Gottes Willen nicht hoffe-…
Ansonsten wie schon vorgeschlagen, verhandel mit einem anderen
Versicherer einen niedrigeren Selbstbehalt.
Beste Alternative: Tausche das Rohrsystem der wasserführenden
Leitungen komplett aus und jeder Versicherer nimmt dich wieder
mit Kusshand - egal wie der Vorschadenverlauf aussieht!
Das Rohrsystem ist quasi fast komplett ausgetauscht, morgen werden die restlichen 25 Jahre alten Bleirohre noch vom Installateur ausgetauscht, weil sie tropften, DANN ist ALLES neuer/neu.
Komischerweise war der Wasserschaden in dem erneuerten Teil.
Grüße
Marie
wie bei Schufa. Hat die Versicherung das Recht diese
Selbstbeteiligung für immer aufrecht zu erhalten?Die Versciherung kann sich aussuchen welche
Vertragsbedingungen sie Dir anbietet. Du hast keinen
rechtsanspruch darauf, von einer bestimmten Gesellschaft zu
bestimmten Bedingungen versichert zu werden.
DAS weiß ich zwischenzeitlich.
Meine FRAGE war ja deshalb: Ob hier irgendjemand mit Zugangsrecht in diese Uniwagnisliste schauen würde, WIE/OB ich noch darin stehe.
Ich würde zu einer anderen Gesellschaft gehen und dort eine
niedrigere Selbstbeteiligung für das Risiko Leitungswasser
aushandeln.
Ich KANN zu keiner anderen Gesellschaft gehen, weil ich in dieser blöden Uniwagnisliste stehen und mich keine andere Gesellschaft nehmen wird. Deshalb die Frage, WAS ich noch machen kann, bzw. wann ich aus dieser Liste rausgenommen werden - oder aber ob ich jetzt für immer darin stehen werde.
DANKE
Grüße
Marie
Ich KANN zu keiner anderen Gesellschaft gehen, weil ich in
dieser blöden Uniwagnisliste stehen und mich keine andere
Gesellschaft nehmen wird.
Das hängt davon ab, ob Du einen guten Vermittler findest, der Dich unterbringt. Nichts ist unmöglich !
machen kann, bzw. wann ich aus dieser Liste rausgenommen
werden - oder aber ob ich jetzt für immer darin stehen werde.
Darauf hast Du keinen Einfluß, ähnlich wie bei der schufa. Da bei Gebäudeversicherungen die letzten 5 Jahre nach Schadensfällen abgefragt werden. Solltest Du nach 2 bis 3 schadenfreien Jahren kein Problem mehr haben.
Das Rohrsystem ist quasi fast komplett ausgetauscht, morgen
werden die restlichen 25 Jahre alten Bleirohre noch vom
Installateur ausgetauscht, weil sie tropften, DANN ist ALLES
neuer/neu.
Komischerweise war der Wasserschaden in dem erneuerten Teil.
Also wenn dem so ist - und du praktisch eine Kernsanierung des gesamten Leitungswassersystems des Hauses vorlegen kannst (ggf. auch durch Rechnungsnachweis, etc.) dann sollte es dir mit dem Verweis darauf eigentlich ein Leichtes sein einen Versicherer zu finden der auch die Leitungswassersparte annimmt.
Also wenn dem so ist - und du praktisch eine Kernsanierung des
gesamten Leitungswassersystems des Hauses vorlegen kannst
(ggf. auch durch Rechnungsnachweis, etc.) dann sollte es dir
mit dem Verweis darauf eigentlich ein Leichtes sein einen
Versicherer zu finden der auch die Leitungswassersparte
annimmt.
Hallo,
danke Dir. Ich werde es nach der morgigen letzten Teil-Sanierung mal versuchen.
Grüße
Marie
Das hängt davon ab, ob Du einen guten Vermittler findest, der
Dich unterbringt. Nichts ist unmöglich !
Hallo,
danke. Ich habe schon bei einem sogenannten Versicherungs-Makler versucht, der hat wohl mehrere Versicherungen im Angebot - leider vergebens.
Darauf hast Du keinen Einfluß, ähnlich wie bei der schufa. Da
bei Gebäudeversicherungen die letzten 5 Jahre nach
Schadensfällen abgefragt werden. Solltest Du nach 2 bis 3
schadenfreien Jahren kein Problem mehr haben.
Na, das läßt ja hoffen. Nur bei der Schufa gibt es eine Selbstauskunft - hier auch?
Du meinst die letzten 5 Jahre und nach 2-3 Jahren kann ich doch schon wechseln?
Grüße
Marie