Hallo!
Ach Gottachgott, da hört man das böse böse Versicherung ja schon wieder aus allen Ecken raus.
Allerdings liegt es nicht an der Versicherung, wenn manche Dinge einfach so sind wie sie sind.
Die überflüssigen Kosten einer Leckortung müssen bezahlt werden, wenn diese Arbeiten in Auftrag gegeben und erbracht wurden. Da der Auftraggeber aus vielerlei Gründen immer der Versicherungsnehmer selbst ist, kann man froh sein, wenn das direkt übernommen wird. Bezahlt werden muss die Rechnung schließlich, da eine (wenn auch schlechte) Leistung erbracht wurde. Der MA der Versicherung im Innendienst kann derlei zudem nicht überprüfen und wird dem Fachbetrieb zunächst schlicht glauben müssen. Zudem hat er es tagtäglich mit jeder Menge Kunden zu tun, die alles Mögliche behaupten und sich bestätigen lassen, um um die eine oder andere (Zu)zahlung rumzukommen.
Was das Vorliegen einer weiteren Leckage anbetrifft, so bedeutet der „Lochfrass“ des Installateurs nichts anderes, als das die Lebensdauer des Rohrleitungssystemes abgelaufen ist und diese in ihrer Gesamtheit erneuert werden muss. Das obliegt aber dem Haueigentümer im Rahmen seiner Instandhaltungspflichten und mitnichten der Versicherung, die schließlich nicht die althergebrachten Pflichten des Eigentümers übernehmen kann. Insofern ist die Einbeziehung eines SB nur normal und die kundenfreundlichere Lösung, da hier ganz offensichtlich mit weiteren Schäden zu rechnen ist und eine Versicherung aber kein Renovierungssparbuch ist.
Daher ist es auch vollkommen konsequent, wenn für 2 verschiedene Schadenstellen auch 2x der SB angerechnet wird. Was wäre, läge das eine Loch im Keller an einer Zuleitung und das 2. im Obergeschoss an einer Heizungsleitung? Dann ist die doppelte Anrechnung wohl leichter nachzuvollziehen. Das Gleiche gilt aber eben auch für nacheinander auftretende Leckagen an demselben Rohrsystem , auch wenn diese natürlich auf einmal repariert werden ("SB je Schadenfall: Schadenfall = Leckage). Einzige Ausnahme wäre das direkte Nebeneinanderliegen zweier Löcher an demselben Rohrstück (Bauteil). Dann könnte man nicht mehr von zwei voneinander unabhängigen Leckagen sprechen und der SB wäre nur 1x anzusetzen.
Die Kündigung nach 60 Jahren stellt sich in einem anderen Licht dar, wenn man die Hintergründe berücksichtigt. Bei diesen alten Deckungen war oftmals noch die außen auf dem Grundstück verlegte Ableitung mitversichert. Diese müssen nun nach den neuen kommunalen Prüfverordnungen bis 2015 durch den Hauseigentümer kostenpflichtig überprüft und instandgesetzt werden, da festgestellt wurde, dass die Mehrzahl diese Leitungen in Deutschland undicht ist und täglich Abwasser ins Grundwasser gelangt. Die Finanzierung dieser teuren und aufwendigen Reparatur unter dem Erdboden können die Versicherer in dieser Masse aber nicht leisten, und müssen daher sehen, dass sie sich hier von entsprechenden Risikoverträgen trennen bzw. diese umstellen. Die Prämie ginge schließlich sonst ins Unermessliche, was ja auch niemand zahlen will. Das vermute ich als Hintergrund für die Kündigung. Oder sie erfolgte aufgrund der Schadenhäufung, was dann aber auch entsprechend kostenmäßig getragen wurde. Da bei einer Risikoverteilung wie einer Versicherung keine „Ansparphase“ vorgesehen ist, ist die Kündigung auch vollkommen irrelevant. Ab in dem Versicherungsbeginn genannten Zeitpunkt ist die Immobilie gegen die im Versicherungsschein genannten Gefahren zu den dort für alle ersichtlichen Konditionen ohne wenn und aber versichert und da ist es dann völlig egal (bzw. hat egal zu sein), ob das Haus schon 10, 20, oder 100 Jahre durch Oma bei dem oder dem Versicherer versichert war, ob die Fensterläden grün sind, der Hausbesitzer besonders nett oder bedürftig ist, die Rohre besonders böse sind oder sonstwelche subjektiven Empfindungen bestehen.
Die Kunden haben heute mehrheitlich keinerlei Bindungen mehr an ihren Hausversicherer und springen wegen jedem Euro hin und her. Warum sollte man also von Wirtschaftsunternehmen etwas anderes erwarten?
Schöne Grüße!