… kostenvoranschlag
kann ich einen Sturmschaden am Gebäude nach Kostenvoranschlag abrechnen? Die Versicherung meint es würden dann nur 70 % erstattet.
Das kann man natürlich, die MwSt wird dann aber nicht berücksichtigt, da sie ja auch nicht angefallen ist. Auf den Rest besteht aber grundsätzlich weiter ein Anspruch. Da heisst’s im Zweifel verhandeln, die 70% sind ein verbreiteter Ansatz, aus rechtlicher Sicht aber umstritten.
Gruß
… kostenvoranschlag
kann ich einen Sturmschaden am Gebäude nach Kostenvoranschlag
abrechnen? Die Versicherung meint es würden dann nur 70 %
erstattet.
Hallo,
normalerweise wird ein Schaden der Versicherung gemeldet. Daraufhin bestätigt die Versicherung bis zu welcher Summe repariert werden kann.
Sofern dieser Betrag überschritten wird, ist eine erneute Freigabe durch den Versicherer notwendig.
Wahrscheinlich geht der Kostenvoranschlag über diese Summe hinaus. Es könnte aber auch Unterversicherung sein. Möglich ist auch, das nicht alle Positionen vom Kostenvoranschlag versichert sind. (z.B. wenn eine Solaranlage auf dem Dach beschädigt ist, aber nicht mitversichert ist) Sie sollten sich auf jeden Fall nochmal mit der Versicherung in Verbindung setzen.
Eigenmächtiges Handeln kann zu Abzügen führen.
… kostenvoranschlag
kann ich einen Sturmschaden am Gebäude nach Kostenvoranschlag
abrechnen? Die Versicherung meint es würden dann nur 70 %
erstattet.
Hallo,
wenn sie generell mit der Höhe des KVA einverstanden war / ist, sehe ich keinen Grund, warum eine (anständige) die Gebäudeversicherung den KVA nicht begleichen sollte.
Es sei denn, der Vertrag ist nicht „anständig“ und beinhaltet bspw. eine Vereinbarung, dass in solchen Fällen genauso verfahren wird.
Einzig richtig wäre, wenn die Versicherung von der grundsätzl. anerkannten Höhe des KVA die MWSt. abzieht. Diese wird nur erstattet, wenn per Rechnung nachgewiesen wird, dass sie wirklich anfiel.
Wenn du künftig mal eine anständige Gebäudeversicherung haben möchtest, die kompetente Beratung / Betreuung auch im Schadenfall beinhaltet, kontaktiere mich. Kontaktdaten auf meiner website.
VG Jens
www.jens-sternberg.de