Gebäudeversicherung (Allianz und Hausverwaltung)

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin Eigentümer einer ETW mit einem Wasserrohrbruch, dessen Folgen derzeit saniert werden.

Die Allianz beauftragte hierzu eine Fachfirma. Nun stocken die Arbeiten, da die Allianz der Fachfirma keinen Auftrag zum Entfernen/Zwischenlagern meiner Möbel gibt.
Trotz meines Unverschuldens an dem Schaden machte die Allianz mir einen Kostenvoranschlag für die Auslagerung der Möbel über 1.800 EUR (1-Zimmer Apt)!

  1. Wie ist die Rechtssituation bez. meiner Möbel? Muß ich meine Möbel ausräumen bzw. die Kosten tragen?

  2. Zur Trocknung der Wohnung wurden spezielle Trocknungsgeräte eingesetzt. Zahlt die Allianz(der Gebäudeversicherer) den Strommehraufwand?

  3. Es sind größere Mengen Wasser durch den Rohrbruch ausgetreten. Wer zahlt den Wassermehraufwand?

  4. Gibt es Tipps für die Nutzungsentschädigung? Mindestens die erzielbare monatliche Miete…?

Seit nunmehr 8 Wochen ist meine Whg nicht bewohnbar!
Die letzten 10 Tage passierte gar nichts!

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß MArk

Hallo!
zu 1.: Das kommt darauf an, was genau die Fachfirma macht (Munters, Vatro, Sprint?). So sie die Wände saniert und Möbel DAZU bewegt/eingelagert werden MÜSSEN (was in der Tat unfassbar teuer ist. Aber hol doch einfach einen alternativen Kostenvoranschlag? 50% billiger und 25 kannst du dann sicher selbst behalten, darauf lässt sich der Gutachter sicherlich gern ein. Dies sollte auch keine Kunst sein, weil Munters und Co. Apothekenpreise verlangen), sind das sog. Bewegungs- und Schutzkosten und sind bis zu einer spezifischen Entschädigungsgrenze mitversichert. Allerdings geht es, wie auch immer in Schadenfällen nicht um verschuldet oder unverschuldet sondern um versichert oder nicht versichert. Die Allianz hat schliesslich auch keine Schuld am schaden. Sollte es sich hierbei also um einen Hausratvertrag handeln, dann werden die Kosten dann übernommen, wenn die Möbel hierdurch vor weiterem Schaden bewahrt werden (Schadenminderungskosten). Liegt hier ein gebäudevertrag vor, dann sind diese Kosten nur dann versichert, wenn die Einlagerung der Möbel für eine Reparatur der GEBÄUDEbestandteile auch notwendig ist. Ist dies nicht der Fall und lässt sich „drumherum“ arbeiten, dann besteht diese Notwendigkeit nicht und die Allianz wird diese Kosten nicht bezahlen, warum sollte sie auch. Nichtdestotrotz kann dies der beauftragte Dienstleister (dessen Auftraggeber übrigens aus Gewährleistungs- und Steuergründen nicht die Allianz, sondern du selbst bist) natürlich mit erledigen und händigt dir dann auch den Kostenvoranschlag aus. Wie gesagt, dazu müsste ich wissen, was konkret gearbeitet wird und welche Versicherung hier besteht. Im Falle der Gebäudeversicherung siehe oben. Wichtig: Die Allianz ist nicht zuständig dafür, die Kosten einer zum Schutz der Möbel sinnvollen Einlagerung zu tragen, wenn dies der einzige Grund ist und nicht etwa zum Zwecke der Gebäudereparatur notwendig ist. Ausgangspunkt in der Gebäudeversicherung sind immer die notwendigen Wiederherstellungsarbeiten am Gebäude.
zu 2.: Der Strommehraufwand wird übernommen. Dazu werden die auf der Trocknungsrechnung aufgeführten kwh mit einem Pauschalsatz multipliziert, vor einiger Zeit waren’s mal 15 Cent. Wenn die tatsächlich höher liegen (gut möglich), dann am besten die Stromrechnung parat haben. Viel wird bei einem 1-Zimmer-Appartment aber nicht zusammenkommen.
3.: Wassermehrverbrauch infolge eines Rohrbruches ist in neueren Policen mitversichert. Hier hilft nur ein Blick in die Police. Vom Grundsatz her hat das zunächst nichts mit dem Rohrbruch bzw dessen Reparatur selbst zu tun daher bedarf es hierfür einer solchen Kostendeckungsklausel.
zu 4.: Siehe 3. In aller Regel ist das aber mitversichert, diese Deckung gibt es schon eine Weile. Allerdings sind die Anforderungen an die Unbewohnbarkeit hoch. Wohnen Sie denn noch drin? Dann ist sie auch nicht unbewohnbar. Über den Hausratvertrag werden üblicherweise übrigens Hotelkosten übernommen.

Das mit den 10 Tagen ist natürlich superärgerlich, leider aber nur normal. Die Schadenabteilungen befinden sich schon seit Jahren unter abnormen Arbeitsdruck, gerade auch im Sommer. Die Gewitter und Stürme der letzten Wochen in D führen dazu, dass bei vielen Versicherungen Rückstände von 4-6 Wochen (!) normal sind. Die Monierungsschreiben und -anrufe heizen das dann noch weiter an sodass auch ein popeliger Rückruf in den Posteingangsstapel wandert und dann eben Wochen später erst erfolgt, weils anders nicht zu machen ist. Hier hilft einzig der direkte telefonische Kontakt zum Gutachter (evtl. auch EMail mit Empfangsbestätigung) oder ein Telefonat mit dem Innendienst-SBA, in dem kurz das weitere Vorgehen festgeklopft wird. Die Rückstände könnten hier vielleicht auch ein Grund sein, warum sich in der Kostenübernahme der Einlagerung nichts tut. Übrigens besteht das Recht auf Verzinsung der Entschädigung. Siehe Versicherungsbedingungen (meistens § 23). Zu Verzug etc. siehe BGB.

Schöne Grüße,
D. Brandt

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Hallo,

vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort und dafür, dass Sie sich so viel Zeit genommen haben.

Ihr feedback war durchaus hilfreich.
Wäre schön, wenn ich mich in Zukunft bezüglich dieses Wasserschadens, der noch nicht abschließend abgewickelt ist, an Sie wenden kann.

FG
Mark Schulze-Oberländer

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