Gebäudeversicherung bei beschädigter Haustür?

Hallo zusammen!

Ende letzten Jahres ist versucht worden, im zur Zeit nicht bewohnten Einfamilienhaus meiner Großeltern einzubrechen. Dabei wurde u.a. versucht die Glasscheibe der Haustür mit einem Stein einzuschlagen. Die äußere Scheibe ist dabei zerbrochen, aber die innere hat gehalten.

Da sich zur Zeit im Gebäude keine lohnenswerte Einrichtung befindet und das Haus in Zukunft renoviert werden soll, gibt es z.Z. zwar eine Gebäudeversicherung, aber keine Hausratversicherung.

Der Einbruchsversuch wurde der Polizei gemeldet und dann dem örtlichen Versicherungsvertreter, der dann auch nach Prüfung des Kostenvoranschlages einer Regulierung des Schadens über die Gebäudeversicherung zugesagt hat. Leider erfolgte das nur telefonisch und nicht schriftlich. Nach der Reperatur hat meine Mutter nun die Rechnung bei der Versicherung eingereicht und gestern kommt plötzlich die Meldung, die Versicherung würde den Schaden nicht übernehmen!

Angeblich hätte der Vorgesetze (Bezirksdirektion?) unseres örtlichen Versicherungsvertreters die Regulierung des Schadens mit der Begründung abgelehnt, dass bei Einfamilienhäusern der Schaden an Haustüren nur in Verbindung mit einer Hausratversicherung abgedeckt wäre und nur bei Mehrfamilienhäusern (Miethäusern?) die Gebäudeversicherung alleine reichen würde.

Das ganze kommt mir doch etwas skurril vor, denn eine Haustür gehört doch eindeutig zum Gebäude und ist nichts, was ich bei einem Umzug mal einfach so mitnehme. Dass eine Haustür ggf. auch durch die Hausratversicherung abgedeckt ist, für den Fall das ein Mieter mal haften muss, der logischerweise keine Gebäudeversicherung hat, kann ich ja noch nachvollziehen, aber die Begründung der Versicherung sicher nicht. Was würde denn passieren, wenn das Haus abbrennt? Bezahl die Versicherung dann auch nur das Gebäude ohne Haustür?!?

Ist die Ablehnung der Regulierung mit der genannten Begründung korrekt?

Schon mal besten Dank für Antworten,
Wolle

Hallo,
kurz beantwortet: Über die „normale“ Gebäudeversicherung ist der beschriebene Schaden erst mal überhaupt nicht versichert. Jetzt gibt es zig unterschiedliche Produkte bei der Gebäudeversicherung und dabei gibt es Klauseln, die Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte (oder so ähnlich) einschließen. Steht hier einschränkend allerdings was drin von wegen Eigentümergemeinschaften oder Gemeinschaftseigentum, würde das bei dem beschriebenen Fall nicht greifen.

Es kommt also darauf an, wie genau die Klausel formuliert ist.

Viele Grüße
Andreas

telefonisch und nicht schriftlich. Nach der Reperatur hat
meine Mutter nun die Rechnung bei der Versicherung eingereicht
und gestern kommt plötzlich die Meldung, die Versicherung
würde den Schaden nicht übernehmen!

Das wundert mich nicht.

mit der Begründung abgelehnt, dass bei Einfamilienhäusern der
Schaden an Haustüren nur in Verbindung mit einer
Hausratversicherung abgedeckt wäre

Bei der Gebäudeversicherung ist Einbruch nicht automatisch ein versichertes Risiko, as ist nur bei einigen Tarifen der Fall. Dieser scheint hier nicht versichert zu sein.

Das ganze kommt mir doch etwas skurril vor,

Ist es aber nicht.

denn eine Haustür gehört doch eindeutig zum Gebäude und ist nichts, :was ich bei einem Umzug mal einfach so mitnehme.

Aber Einbruch nicht notwendigerweise ein versichertes Risiko in der Gebäudeversicherung.

die Begründung der Versicherung sicher nicht. Was würde denn
passieren, wenn das Haus abbrennt? Bezahl die Versicherung
dann auch nur das Gebäude ohne Haustür?!?

Nein, Feuer ist ein versichertes Risiko. An dieser Stelle mal ein Hinweis: Wurde der Versicherung mitgeteilt, dass das Haus unbewohnt ist ? Dieses ist ein sogenannter „gefahrenerhöhender Umstand“ und der Versicherungsnehmer ist verpflichtet diesen der Versicherung zur Kenntnis zu bringen. Tut er dies nicht, hätte er aucvh bei einem versicherten Schaden ein Problem.

Ist die Ablehnung der Regulierung mit der genannten Begründung korrekt?

Ja, sieht so aus.