Moin Experten,
wir kaufen zur Zeit ein Haus und haben eine Frage zu der Wohngebäudeversicherung: der Notar sagte uns, dass wir einen Monat ab Eigentumsübergang Zeit hätten um die Versicherung zu wechseln. Eine andere Quelle sagte uns aber, dass dies ab dem Zeitpunkt der Übergabe gelten würde. Nun kann (und wird) die Übergabe ja Monate vor der eigentlicher Umschreibung im Grundbuch stattfinden.
Watt’ denn nu’???
Wer weiss was konkretes?
Gruß
Stefan
Wer weiss was konkretes?
Die Frist mit der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.
Hallo:
ganz kurz: Offenlage reicht nicht, Umschreibung zählt. Üblicherweise übertragen die Versicherungen nach „Kenntnis“ des Eigentumswechsels bereits den Vertrag und Du kannst 4 Wochen nach Erhalt der Police Dein Sonderkündigungsrecht aussprechen. Dann wird als Nachweis der Grundbuchauszug verlangt. Geschickterweise kündigst Du zum Ablauf, da der Beitrag ja bereits gezahlt ist und nicht tagegenau abgerechnet wird.
Viele Grüße
Andreas
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