meine Frau und ich haben uns ein Haus gekauft. Nun stellt sich für uns die Frage ab wann die laufende Gebäudeversicherung auf uns läuft und ab wann wir diese 30-tägige Kündigungsfrist haben.
Ab dem Zeitpunkt wo unsere Bank das Geld an den Verkäufer gezahlt hat oder erst ab dem Zeitpunkt, wo der Notar uns beim Amtsgericht ins Grundbuch einträgt?
meine Frau und ich haben uns ein Haus gekauft. Nun stellt sich
für uns die Frage ab wann die laufende Gebäudeversicherung auf
uns läuft und ab wann wir diese 30-tägige Kündigungsfrist
haben.
Guten Abend BMW-Fahrer,
ergänzend möchte ich erwähnen, dass Sie die Wohngebäudeversicherung zwar zum Zeitpunkt der Eigentumsübergangs kündigen können - aber dem Versicherer steht die Jahresprämie zu. Der Verkäufer könnte den Teil der Jahresprämie, der auf Ihren zeitlichen Besitzteil entfällt, auf Sie abwälzen. Sinnvoller ist es meistens, die Wohngebäudeversicherung zum Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen!
Frage an die Kollegen: Oder hat sich in diesem Bereich irgendwas verändert? Wenn ja: Ich hab’s nicht mitgekriegt!
danke für die Korrektur! Den lateinischen Ausdruck mag ich
nicht - aber Recht hast Du!
Frank
Hi Frank,
prt hat sich intern bei uns so eingebürgert. Du hast aber Recht, Deutsch ist besser.
Somit nehme ich den lat. Ausdruck mit meinem leichten*/mittleren*/grössten* Bedauern wieder zurück
Gruß Keki
Sind denn die Unterschiede bei den Versicherungen sehr groß was die Beitragshöhe angeht? Je nach dem würde sich ein Wechsel dann schon lohnen denke ich, oder?
Dann noch 2 weitere Fragen:
Gebäudeversicherung hat jetzt nichts mit der Hausratversicherung zu tun, obwohl da auch Wasserschäden oder Feuerschäden mit enthalten sind…
Zu der(n) ersten Antwort(en)… verstehe ich es also richtig, das ich momentan mich noch nicht mit der jetzigen Gebäudeversicherung des Verkäufers auseinandersetzen muss, da ich noch nicht im Grundbuch stehe, obwohl die Hütte schon bezahlt ist. Ist dann ein Eigentumsübergang nicht gleich Besitzübergang…?
Vielen Dank vorab für die Antworten bisher von Euch allen…
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Dann noch 2 weitere Fragen:
Gebäudeversicherung hat jetzt nichts mit der
Hausratversicherung zu tun, obwohl da auch Wasserschäden oder
Feuerschäden mit enthalten sind…
Falls dies Frage Nr. 1 war, Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen haben hier nichts miteinander zu tun.
Zu der(n) ersten Antwort(en)… verstehe ich es also richtig,
das ich momentan mich noch nicht mit der jetzigen
Gebäudeversicherung des Verkäufers auseinandersetzen muss, da
ich noch nicht im Grundbuch stehe, obwohl die Hütte schon
bezahlt ist. Ist dann ein Eigentumsübergang nicht gleich
Besitzübergang…?
Für die Versicherung ist der Grundbuchtermin maßgeblich, ähnlich der KFZ-Versicherung, mit der Ummeldung.