Gebäudeversicherung - Elementarschäden

Guten Tag,

ich würde gerne wissen, was alles unter den Begriff Elementarschäden fällt und ob das bei jeder Versicherung gleich ist, oder ob man da gucken muß, ob das wogegen man sich versichern will, bei der eigenen Versicherung dabei ist.

Ich habe googel bemüht und mich verwirren lassen, auf den vielen Versicherungseiten und ich habe die FAQs und das Archiv bemüht und jetzt hab ich die Hoffnung, das eine/r von euch eine einfache Antwort gibt.

Vielen Dank und schönes Wochenende
Gruß
Kerstin

Es ist schon gut möglich dass Versicherer (auch je nach regionaler Ausrichtung) das anders definieren! Im Nordeutschen Bereich gibt es, ich meine u.a. zum Bsp. bei der Hamburger Feuerkasse, die Schäden, verursacht durch Lawinen nicht mitversichert. In der Regel sollten dazugehören:

  • Lawinen
  • Überschwemmungsschäden
  • Rückstauschäden
  • Schneedruck
  • Erdrutsch, Erdfall und Erbeben
  • Erdsenkung

Ich würde also immer vorher noch einmal in die Bedingungen des jeweiligen Versicherers schauen.

Im übrigen sollte dir klar sein, wenn Du Dein Haus gegen die Gefahren versicherst, dann ist damit noch lange nicht dein Hausrat abgesichert! Das musst Du gesondert in die Hausrat miteinschliessen!

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*, Dank und Nachfrage
Guten Abend,

In der Regel sollten dazugehören:

…schnipp…

  • Überschwemmungsschäden

… schnipp…

schon mal vielen Dank.
Eine Frage haben wir noch.
Laut Aussage der Versicherung sind Sturmfluten nicht mitversichert, sondern nur Übersschwemmungen.
Was unterscheidet jetzt versicherungstechnisch eine Sturmflut, von einer Überschwemmung.
Wir sind gut 3 km von der Weser weg, würde jetzt eine Sturmflut das Wasser die Weser raufdrücken und es dadurch zu einer Überschwemmung kommen, wäre das dann ein Sturmflutschaden, der nicht bezahlt würde?

Ich weiß, die Frage ist ein bißchen schräg, aber bitte antworte doch trotzdem (oder auch gerne jemand anderes).

Und gibt es Gebäudeversichugnen die Sturmflut mitversichern, dann hätte ich gerne die Namen.
Falls das Werbung ist, auch gerne per mail.

Im übrigen sollte dir klar sein, wenn Du Dein Haus gegen die
Gefahren versicherst, dann ist damit noch lange nicht dein
Hausrat abgesichert! Das musst Du gesondert in die Hausrat
miteinschliessen!

Das ist klar, aber danke für den Hinweis, sehr sorgfältig.

Schönen Abend und
Gruß
Kerstin

Guten Abend,

In der Regel sollten dazugehören:

…schnipp…

  • Überschwemmungsschäden

… schnipp…

schon mal vielen Dank.
Eine Frage haben wir noch.
Laut Aussage der Versicherung sind Sturmfluten nicht
mitversichert, sondern nur Übersschwemmungen.
Was unterscheidet jetzt versicherungstechnisch eine Sturmflut,
von einer Überschwemmung.
Wir sind gut 3 km von der Weser weg, würde jetzt eine
Sturmflut das Wasser die Weser raufdrücken und es dadurch zu
einer Überschwemmung kommen, wäre das dann ein
Sturmflutschaden, der nicht bezahlt würde?

Um es kurz zu machen, ich denke nicht, dass viele Versicherer nach der „Oder-Flut“ 1998 Überschwemmung durch stehende und fließende Gewässer in potentiellen Gefahrenzonen versichern werden!