Guten Tag,
ich möchte mich kurz fassen: alte Hausbesitzer kündigte fristrecht seine GV am 20.12.08
Der neue Hausbesitzer wird 11.01.09 im Grundbuch eingetragen.Ist er an der GV von alten Hausbesitzer noch gebunden ? Zwischen 20.12.08 bis 11.01.09 besteht doch keine Versicherungsschutz oder ? Must der neue Hausbesitzer trotzdem nach Grundbucheintragung seine Kündigung aussprechen? es besteht doch keine Versicherung mehr an den Gebäude wegen die Kündigung am 20.12 oder ? tl
Guten Tag tüny,
wenn die Kündigung am 20.12. fristgercht gewesen sein soll, besteht
der Vertrag in 17 von 18 Fällen mindestens bis zum 31.3. des Folgejahres.
Police prüfen, beim Versicherer fragen, wann der Vertrag ausläuft.
Für Anschlussversicherung sorgen. Das kann durch Weiterführung des Vertrages geschehen oder durch Neuabschluß.
Gruß
Günther
Hallo,
Guten Tag,
ich möchte mich kurz fassen: alte Hausbesitzer kündigte
fristrecht seine GV am 20.12.08
Wie gesagt, wann gekündigt wurde ist nicht entscheidend, sondern die Frage zu wann.
Der neue Hausbesitzer wird 11.01.09 im Grundbuch
eingetragen.Ist er an der GV von alten Hausbesitzer noch
gebunden ?
Zunächst geht auch ein für irgendwann gekündigter Vertrag auf den Erwerber über und Sonderkündigungsrechte wirken. Wichtig dafür ist auch der Grundbucheintrag, die Offenlassung reicht da nicht. Da aber der alte Vertragsinhaber bereits gekündigt hat (zu wann auch immer) läuft der Vertrag nur noch bis zu eben diesem Zeitpunkt. (Für die Vermittler unter uns: ist übrigens hoch spannend in Bezug auf die laufenden Beratungspflichten…) Die Versicherung sollte eine Kündigungsbestätigung oder -ablehnung verschickt haben, aus der das hervorgeht.
Zwischen 20.12.08 bis 11.01.09 besteht doch keine
Versicherungsschutz oder ? Must der neue Hausbesitzer trotzdem
nach Grundbucheintragung seine Kündigung aussprechen? es
besteht doch keine Versicherung mehr an den Gebäude wegen die
Kündigung am 20.12 oder ? tl
Tja, die Kündigung am ist nicht gleichzeitig die Kündigung zum. Einfachster Tipp steht schon da: Anrufen, Fragen.
Viele Grüße
Andreas
sorry sorry mein Fehler …zum 20.12 ist gekündigt worden .Kann die Vorbesitzer überhaupt die GV vor Grundbucheintragung kündigen? Wer ist in dieser Lücke Beitragpflichtig ?
Hallo,
sorry sorry mein Fehler …zum 20.12 ist gekündigt worden
.Kann die Vorbesitzer überhaupt die GV vor
Grundbucheintragung kündigen?
Ja, ganz normal zum Ablauf kann der kündigen. der Vorbesitzer hat allerdings kein Kündigungsrecht aufgrund des Eigentumswechsels. Dieses Recht hat nur der Erwerber.
Wer ist in dieser Lücke
Beitragpflichtig ?
Nach dem Eigentumswechsel haften Erwerber und Verkäufer gesamtschuldnerisch. Hier muss man sich also untereinander einig werden.
Viele Grüße
Andreas
Hallo,
nach der Grundbucheintragung verstehe ich aber die Zeit vor Eintragung ? Wenn Vorbesitzer kein Kündigungsrecht hat dann ist er auch in der Zeit Beitragspflicht oder ? tl