GEBÄUDEVERSICHERUNG gesucht

Guten Morgen,

nachdem ich von der wgv-Versicherung gestern erfahren habe, dass unser Haus im Hochwassergebiet liegen würde und daher von der Elementarversicherung nicht abdeckbar sei, bin ich nun auf der Suche nach einer entsprechenden Gebäudeversicherung. Kann mir jemand eine nennen? Oder liegt jeder Versicherung der gleiche Hochwasser-Maßstab zugrunde?

Gruß
Dora

Hi,

so wie sich das Posting liest, möchtest Du eine Versicherung, die auch das Risiko Hochwasser mit abdeckt, für ein Haus, für das ein konkretes Risiko eines Hochwasserschadens besteht (zumindest aus Sicht der Versicherung)

Eine Versicherung, die dieses Risiko _ausschließt_, sollte ja kein Problem sein.

Wenn Du aber Hochwasser mit versicherst,und sagen wir, statistisch gesehen, dein Haus alle 50 Jahre betroffen ist und dann statistisch gesehen 200.000 Euro auszuzahlen wären, muss die Versicherung jährlich über 4000€ Prämie + Betriebskosten + Provisionen + Steuern + Gewinn + x? allein für das Risiko Hochwasser berechnen. Mal so ganz grob und nur zur Verdeutlichung gerechnet, dass Du die erforderlichen Prämien wahrscheinlich nicht zahlen kannst oder willst.

Wenn die Absage allerdings pauschal erfolgte, und das konkret betroffene Haus tatsächlich _nicht_ hochwassergefährdet ist, zb. aufgrund eines erhöhten Standortes, wären sicher Anfragen bei anderen Versicherern sinnvoll. Am ehesten dann bei Firmen anfragen, die Vertreter vor Ort haben, die sich in der Gegend auskennen.

A.

Hallo,

da geht es um die Rückversicherungen und die Entscheidungen basieren auf den ZÜRS Listen, die jeder Versicherer verwendet.

Daher wäre die allgemeine Elementarschäden Pflichtversicherung eine vernünftige Sache!

Viele Grüße
Thorulf Müller

Hallo Dora !

Die meisten Versicherungen prüfen das Überschwemmungsrisiko anhand einer gemeinsamen Datenbank, in der die hochwassergefährdeten Gebiete genau verzeichnet sind. Besteht eine entsprechende statistische Wahrscheinlichkeit des Eintrittes eines Schadens, weil dein Haus in einer gefährdeten Zone liegt, wird von diesen Gesellschaften das Überschwemmungsrisiko nicht versichert. Eine evl. positive Einzelfallprüfung mit Lageplan, Fotos und Beschreibung wäre u.U. dennoch möglich, wenn dein Haus z.B. auf einer kleinen Anhöhe in einem sonst überschwemmungsgefährdetem Gebiet liegt, rundum ausreichend hohe Dämme oder andere spezielle Hochwasserschutzmaßnahmen vorhanden sind.

Es gibt einige wenige Versicherungen, die das Elementarschadenrisiko aufteilen, so dass z.B. in regulär hochwassergefährdeten Gebieten Überschwemmung durch Ausuferung oberirdischer Gewässer ausgeschlossen ist, die übrigen Elementarrisiken, wie Erdbeben, Überschwemmung durch Niederschläge etc. jedoch versichert werden können.

Bei einer Gesellschaft können Elementarschäden inklusive Hochwasser in Verbindung mit den normalen Gebäuderisiken (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel) derzeit ohne Einschränkung mitversichert werden, sofern der Grund und Boden, auf dem das Haus steht, in den vergangenen 7 Jahren nicht schon von einer Überschwemmung betroffen war und das Gebäude in gutem Bauzustand ist. Kostet zwar ein paar Euro mehr, dafür ist das Haus dann auch gut versichert.

Viele Grüße
Uwe

Hallo Uwe,

Bei einer Gesellschaft können Elementarschäden inklusive
Hochwasser in Verbindung mit den normalen Gebäuderisiken
(Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel) derzeit ohne
Einschränkung mitversichert werden, sofern der Grund und
Boden, auf dem das Haus steht, in den vergangenen 7 Jahren
nicht schon von einer Überschwemmung betroffen war und das
Gebäude in gutem Bauzustand ist. Kostet zwar ein paar Euro
mehr, dafür ist das Haus dann auch gut versichert.

welchen Grund gibt es eigentlich, diese Versicherungsgesellschaft nicht zu nennen?

Solltest Du aber die InterRisk-Versicherung meinen, dann möchte ich zur Mitversicherung von Elementarschäden etwas anmerken!

Laut der Versicherungsbedingungen der InterRisk besteht nämlich Versicherungsschutz nur gegen die Elementarereignisse, von denen der Grund und Boden in den vergangenen 7 Jahren nicht betroffen war. Das klingt zwar auf den ersten Blick gleich, hat aber nach meiner Meinung doch eine ganz andere Bedeutung.

Den Antrag inklusive der Mitversicherung von Elementarschäden abschließen kann man jederzeit und wenn die letzte Überschwemmung vor mehr als 7 Jahren war, besteht tatsächlich auch hierfür Versicherungsschutz - im XXL-Tarif sogar ohne Selbstbehalt.

Wird aber der Grund und Boden des Versicherungsgrundstückes z.B. im Jahr 2006 wieder überschwemmt, dann besteht laut Definition ab diesem Zeitpunkt für die nächsten 7 Jahre kein Versicherungsschutz bei einer weiteren Überschwemmung. Und das gilt selbst dann, wenn die Überschwemmung aus dem Jahr 2006 gar keinen Schaden am Gebäude angerichtet hatte!

Es gilt also nicht: der Antrag ist angenommen und nun besteht Versicherungsschutz bis zu einer Kündigung.

Deshalb wäre ich mit Deiner Formulierung „… ohne Einschränkung …“ sehr sehr vorsichtig.

Ich schätze die InterRisk als fairen Versicherer. Deshalb glaube ich nicht, daß die Definition so wortwörtlich angewendet wird, wenn das Hochwasser intervallartig zunächst nur das Grundstück leicht überflutet, dann zurückgeht und erst ein paar Tage später stark überflutet und auch Schäden am Gebäude anrichtet. Aber glücklich bin ich über die von der InterRisk getroffene Definition nicht!

Hier würde mich auch mal die Meinung anderer Makler zu dieser Problematik interessieren!

Mit freundlichen Grüßen

Gerd

Gesellschaft?
Hallo Uwe,

danke für die Auskunft. Und welche ist die Gesellschaft, von der Du zuletzt geschrieben hast?

Gruß
Dora

Hallo Gerd,

also ich habe bisher noch keine Probleme mit der Mitversicherung des Hochwasserrisikos gehabt, wenn das Objekt die letzten mehr als 5 Jahre schadenfrei war. Irgendwie verstehe ich daher nicht die Aufregung.

Gruß
Marco