Hallo Uwe,
Bei einer Gesellschaft können Elementarschäden inklusive
Hochwasser in Verbindung mit den normalen Gebäuderisiken
(Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel) derzeit ohne
Einschränkung mitversichert werden, sofern der Grund und
Boden, auf dem das Haus steht, in den vergangenen 7 Jahren
nicht schon von einer Überschwemmung betroffen war und das
Gebäude in gutem Bauzustand ist. Kostet zwar ein paar Euro
mehr, dafür ist das Haus dann auch gut versichert.
welchen Grund gibt es eigentlich, diese Versicherungsgesellschaft nicht zu nennen?
Solltest Du aber die InterRisk-Versicherung meinen, dann möchte ich zur Mitversicherung von Elementarschäden etwas anmerken!
Laut der Versicherungsbedingungen der InterRisk besteht nämlich Versicherungsschutz nur gegen die Elementarereignisse, von denen der Grund und Boden in den vergangenen 7 Jahren nicht betroffen war. Das klingt zwar auf den ersten Blick gleich, hat aber nach meiner Meinung doch eine ganz andere Bedeutung.
Den Antrag inklusive der Mitversicherung von Elementarschäden abschließen kann man jederzeit und wenn die letzte Überschwemmung vor mehr als 7 Jahren war, besteht tatsächlich auch hierfür Versicherungsschutz - im XXL-Tarif sogar ohne Selbstbehalt.
Wird aber der Grund und Boden des Versicherungsgrundstückes z.B. im Jahr 2006 wieder überschwemmt, dann besteht laut Definition ab diesem Zeitpunkt für die nächsten 7 Jahre kein Versicherungsschutz bei einer weiteren Überschwemmung. Und das gilt selbst dann, wenn die Überschwemmung aus dem Jahr 2006 gar keinen Schaden am Gebäude angerichtet hatte!
Es gilt also nicht: der Antrag ist angenommen und nun besteht Versicherungsschutz bis zu einer Kündigung.
Deshalb wäre ich mit Deiner Formulierung „… ohne Einschränkung …“ sehr sehr vorsichtig.
Ich schätze die InterRisk als fairen Versicherer. Deshalb glaube ich nicht, daß die Definition so wortwörtlich angewendet wird, wenn das Hochwasser intervallartig zunächst nur das Grundstück leicht überflutet, dann zurückgeht und erst ein paar Tage später stark überflutet und auch Schäden am Gebäude anrichtet. Aber glücklich bin ich über die von der InterRisk getroffene Definition nicht!
Hier würde mich auch mal die Meinung anderer Makler zu dieser Problematik interessieren!
Mit freundlichen Grüßen
Gerd