es geht um eine Wohngebäudeversicherung (Feuer, Sturm, Leitungswasser)für eine neugebaute DHH, Kaufpreis 500.000 DM.
Es reicht doch das Gebäude zu versichern, oder? Das heißt die Versicherungssumme muß sich nur auf 420.000 DM belaufen, wenn der Grund ca. 80.000 DM wert ist. Wer weiß Rat?
Hallo Peter,
das stimmt: Du mußt nur das Gebäude absichern. Die Wertermittlung übernimmt in der Regel die Versicherung und gibt dafür auch einen Unterversicherungsverzicht.
Andreas
es geht um eine Wohngebäudeversicherung (Feuer, Sturm,
Leitungswasser)für eine neugebaute DHH, Kaufpreis 500.000 DM.
Es reicht doch das Gebäude zu versichern, oder?
Hallo Peter,
Die Wohngebäudeversicherung umfasst nur Elementarschäden. Eine Leitungswasserversicherung muss zusätzlich abgeschlossen werden, ebenso eine Öltank, Waserverunreinigungsversicherung ect.
Das heißt die
Versicherungssumme muß sich nur auf 420.000 DM belaufen, wenn
der Grund ca. 80.000 DM wert ist. Wer weiß Rat?
Peter
für das Grundstück sollte eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, damit wenn auf dem Grundstück Unfälle geschehen, Du versichert bist. z.B. im Winter fällt jemand hin, weil nicht rechtzeitig gestreut wurde.
Im übrigen, wenn Vermietungen erfolgen, können diese Kosten in einem Mietvertrag schriftlich zur Umlage vereinbart werden.
im Prinzip stimmt das. Du solltest aber bedenken daß im Falle eines Totalschadens (Haus abgebrannt…) nicht nur ein neues Haus zu bezahlen ist, sondern das alte ersteinmal abgerissen werden muss, ihr ein halbes bis 1 Jahr im Hotel oder sonst irgendwo wohnen müsst usw. Die Versicherungssumme sollte also schon über den reinen Baukosten liegen.
Max
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Die Wohngebäudeversicherung umfasst nur Elementarschäden. Eine
Leitungswasserversicherung muss zusätzlich abgeschlossen
werden, ebenso eine Öltank, Waserverunreinigungsversicherung
ect.
im Prinzip stimmt das. Du solltest aber bedenken daß im Falle
eines Totalschadens (Haus abgebrannt…) nicht nur ein neues
Haus zu bezahlen ist, sondern das alte ersteinmal abgerissen
werden muss, ihr ein halbes bis 1 Jahr im Hotel oder sonst
irgendwo wohnen müsst usw. Die Versicherungssumme sollte also
schon über den reinen Baukosten liegen.
Dies regeln § 2 (1) i.V.m. (2) und § 3 min. ab VGB 88
Was heißt eigentlich im Prinzip stimmt das? Man kann doch ein Grundstück gar nicht ‚mitversichern‘, oder sollte ich mich so irren?
Müßte es nicht korrekt heißen:
In einer Gebäudeversicherung ist nur das Gebäude versichert und somit braucht auch nur der Wert des Gebäudes und keinesfalls der Wert des Grundstückes mit in die Versicherungssumme gerechnet werden.
Und Umwelthaftpflicht und H+G sind ja keine Sachversicherungen.
Was heißt eigentlich im Prinzip stimmt das? Man kann doch ein
Grundstück gar nicht ‚mitversichern‘, oder sollte ich mich so
irren?
Mit „im Prinzip stimmt das“ meinte ich folgendes:
Die Frage war ja wohl ob das Grundstück nicht mitversichert wird.
Dies Frage habe ich mit „ja“ beantwortet.
Es kam aber noch ein zweites Anliegen durch. Nämlich die Versicherungssume in Höhe der Baukosten zu wählen. Hier wollte ich warnen. Deshalb das „im Prinzip“.