Gebäudeversicherung (günstig) vom Vorbesitzer übernehmen

Guten Tag Liebe Gemeinde,

ich habe mir eine Immobilie gekauft und habe auch schon das Schreiben der Gebäudeversicherung des Vorbesitzers erhalten.

Ich habe ja nun 2 Möglichkeiten:

  1. Kündigen
  2. Versicherung weiterlaufen lassen bzw. übernehmen.

Zu 2:
Da der Vorbesitzer Beamter ist und die Versicherung schon lange läuft hat er einen sehr günstigen Versicherungstarif.
Kann ich diesen Tarif Übernehmen (auch wenn ich kein Beamter bin) in dem ich „einfach“ nicht Kündige bzw. den Vertrag weiter laufen lasse?
Ich frage, weil mir die Versicherung einen neuen Vertrag geschickt hat der wesentlich teurer ist als das was mein Vorbesitzer bezahlt hat.

Vielen Dank für die Hilfe/Infos.

Grüße aus Stuttgart
Marcel

Moin,

kennst du die Versicherungsbedingungen? Falls nicht: nachgucken. SOweit ich das kenne, gilt der Beamtentarif nur, wenn du dieselben Voraussetzungen hast, nämlich Beamter oder ANgestellter im öffentlichen Dienst bist. Wenn du meinst, die Versicherung könnte einfach weiterlaufen zum günstigen Kurs, dann fang an zu beten, dass nie was passiert. Sollte rauskommen, dass die VOraussetzung für den günstigeren Tarif nicht gegeben sind, dann zahlt die Versicherung im Zweifel gar nichts und zieht dich womöglich noch wegen Versicherungsbetrugs ran.

So gross ist der Unterschied bei Gebäudeversicherungen i.d.R. nicht, also guck dich bei anderen Versicherungen um, rede mit der aktuellen und im Zweifel: kündigen.

EIne Versicherung unter falschen VOraussetzungen würde ich keinesfalls weiterführen - kommt irgendwann raus und dann gibt es Ärger.

Gruß
Ex

Kann ich diesen Tarif Übernehmen (auch wenn ich kein Beamter bin)

Natürlich nicht. Er müßte in den Normaltarif umgestellt werden.

Ich frage, weil mir die Versicherung einen neuen Vertrag
geschickt hat der wesentlich teurer ist als das was mein
Vorbesitzer bezahlt hat.

Weil Du nicht im öD bist. Hole mehrere Angebote ein, dan siehst Du welches günstig ist.

Der Versicherer kann in einem solchen Fall vom Beamten- auf den Normaltarif umstellen. Das Kündigungsrecht wg. Erwerb hat der Käufer ja trotzdem.

Hallo,

Guten Tag Liebe Gemeinde,

ich habe mir eine Immobilie gekauft und habe auch schon das
Schreiben der Gebäudeversicherung des Vorbesitzers erhalten.

Ich habe ja nun 2 Möglichkeiten:

  1. Kündigen
  2. Versicherung weiterlaufen lassen bzw. übernehmen.

Zu 2:
Da der Vorbesitzer Beamter ist und die Versicherung
schon lange läuft hat er einen sehr günstigen
Versicherungstarif.
Kann ich diesen Tarif Übernehmen (auch wenn ich kein Beamter
bin) in dem ich „einfach“ nicht Kündige bzw. den Vertrag
weiter laufen lasse?

Dies wird vermutlich auf den Versicherer ankommen.

Bei uns übernimmt der Erwerber den Tarif wie er davor bestanden hat.
Also auch die Beamtenkonditionen.

Gruß Merger

Hallo Marcel,

nachdem Du nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt bist, kannst DU den Vertrag nicht übernehmen. Der Vertrag wird in der Regel zum Ende der laufenden Versicherungsperiode nach Eintrag als EIGENTÜMER im Grundbuch aufgehoben. Daher hat dir der bisherige Versicherer ein neues Angebot zugesandt. Dieses solltest Du auf jedenfall genau durchlesen, ob hier auch alles enthalten ist, was versichert werden soll. Auch solltest Du die Versicherungssumme genau prüfen.
Achtung: Kaufpreis ist nicht mit dem Versicherungswert vom Gebäude gleichzusetzen.
Versicherungswert:  Ist die Summe, welche aufgewendet werden muss, um das Gebäude in gleicher Art und Güte wieder herzustellen.

Hallo,

Hallo Marcel,

nachdem Du nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt bist,
kannst DU den Vertrag nicht übernehmen.

Falsch - die Gebäudeversicherung wird nach Eintrag im Grundbuch an den Käufer übertragen!

Der Vertrag wird in
der Regel zum Ende der laufenden Versicherungsperiode nach
Eintrag als EIGENTÜMER im Grundbuch aufgehoben.

Völliger Unsinn!
Der Käufer kann nach Eintrag im Grundbuch, den Versicherungsvertrag innerhalb von einem Monat ohne Angaben von Gründen kündigen.

Gruß Merger

kannst DU den Vertrag nicht übernehmen.

Da sagt das Gesetz etwas anderes.

Der Vertrag wird in der Regel zum Ende der laufenden Versicherungsperiode nach Eintrag als EIGENTÜMER im Grundbuch aufgehoben.

Nein, er wird in den Normaltarif umgestellt. Genauso wie wenn ein Versicherungsnehmer während der Laufzeit seines Vertrages aus dem öD ausscheidet.

Guten Abend und vielen Dank für die hilfreiche Hilfe und Aufklärung.
Da mir meine Versicherung ein neues Angebot geschickt hat werden die anscheinend nicht akzeptieren dass ich den Beamtentarif übernehme.
Dachte es gibt vielleicht eine gesetzliche Regelung die bestimmt, dass (auch wenn der Vorbesitzer Beamter war) ich diesen Tarif übernehmen kann.

Dann werde ich morgen mal bei der Versicherung anrufen und klären, dass die eindeutig zu teuer sind.

Vielen Dank nocmals für die Hilfe!!