gebäudeversicherung hausrat

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe durch eine verstopfte Toilette eine kleine Überschwemmung/Wasserschaden im Bad, Flur und Schlafzimmer gehabt. Die Gebäudeversicherung zahlt jetzt das Trockenlegen, das beschädigte Laminat sowie die Eigenleistung (Verlegen des neuen Laminats); die Rechnung der Rohreinigungsfirma wird aber nicht übernommen.

Jetzt hat sich aber auch die Hausratversicherung gemeldet. Diese möchte die Rechnung der damaligen Anschaffung des Laminats sowie die Installationsrechnung haben. Und in dem Schreiben empfehlen die mir, auch die Gebäudeversicherung wegen des Gebäudeschadens zu kontaktieren.

Jetzt sind meine Fragen:

a) Darf ich eigentlich in diesem Fall auch von der Hausratversicherung den Schaden begleichen lassen, also quasi doppelt kassieren, wenn beide das Zahlen und es auch Überschneidungen gibt?
b) Welche Versicherung müßte eigentlich das Material (Laminat) bezahlen?
c) Und welche Versicherung die Trockenlegung sowie die Entsorgung des alten Laminats?
d) Ist Eienleistung möglich und was ist der übliche Stundenlohn?

Wir haben halt alles schon längst repariert, weil das jetzt auch über 1 Woche gedauert hat, bis die beiden Versicherungen sich gemeldet haben. Bilder vom Schaden haben wir natürlich gemacht.

Info wäre toll, danke vorab.
Gruß
Ali

Hallo Ali,

doppelt Abrechnen ist zwar verführerisch, solltest Du aber besser sein lassen. Tatsächich sind Bodenbeläge und Tapeten, sofern Du Mieter bist, über beide Versicherungen versichert und beide Versicherer treten hier ein. Allerdings teilen die sich dann auch den Aufwand (interne Abkommen) und wenn Du dann auffliegst mit doppelter Abrechnung wirds eher unschön für Dich.
(Wenns auffällt…)
Bei den Materialkosten kommt es auf zwei Dinge an: wer hat das Material angeschafft (Vermieter oder Mieter) und auf welchem Untergrund ist es verlegt. Wenn das Laminat der erste bewohnbare Boden ist, dann ist auf jeden Fall der Gebäudeversicherer gefragt, auch wenn der Mieter das Laminat eingebracht hat. (Erster bewohnbarer Bodenbelag gilt als Gebäudebestandteil.)
Grundsätzlich ist für die Trocknung des Gebäudes auch der Gebäudeversicherer zuständig.
Eigenleistung ist grundsätzlich möglich und wird von den meisten Versicherern durchaus gewünscht. Üblich ist hier ein Stundensatz zwischen 8,- und 15,- €. Natürlich wird bei Eigenleistung nicht das gleiche Tempo / Zeitaufwand wie beim Fachhandwerker unterstellt. Mit einer Forderung von 12,- € / Std. und nachvollziehbarem Stundenaufwand kommst Du sicher durch.

Wenn Du noch Fragen hast,
immer gerne.

Gruß,
Heich

ich habe durch eine verstopfte Toilette eine kleine
Überschwemmung/Wasserschaden im Bad, Flur und Schlafzimmer
gehabt. Die Gebäudeversicherung zahlt jetzt das Trockenlegen,
das beschädigte Laminat sowie die Eigenleistung (Verlegen des
neuen Laminats); die Rechnung der Rohreinigungsfirma wird aber
nicht übernommen.

Jetzt hat sich aber auch die Hausratversicherung gemeldet.
Diese möchte die Rechnung der damaligen Anschaffung des
Laminats sowie die Installationsrechnung haben. Und in dem
Schreiben empfehlen die mir, auch die Gebäudeversicherung
wegen des Gebäudeschadens zu kontaktieren.

Jetzt sind meine Fragen:

a) Darf ich eigentlich in diesem Fall auch von der
Hausratversicherung den Schaden begleichen lassen, also quasi
doppelt kassieren, wenn beide das Zahlen und es auch
Überschneidungen gibt?
b) Welche Versicherung müßte eigentlich das Material (Laminat)
bezahlen?
c) Und welche Versicherung die Trockenlegung sowie die
Entsorgung des alten Laminats?
d) Ist Eienleistung möglich und was ist der übliche
Stundenlohn?

Wir haben halt alles schon längst repariert, weil das jetzt
auch über 1 Woche gedauert hat, bis die beiden Versicherungen
sich gemeldet haben. Bilder vom Schaden haben wir natürlich
gemacht.

Info wäre toll, danke vorab.
Gruß
Ali

Tut mir leid, Ali,
diese versicherungstechnischen Fragen sind nicht mein Fachgebiet.

Gruß Hubert

Hallo. Ali, ich bin zwar kein Experte, weiss aber, dass eine Doppelabrechnung Versicherungsbetrug wäre. Da nicht klar wird, wodurch der Schaden entstanden ist ( Eigenverschulden ? ), solltest Du Deiner Hausratversicherung den Versicherer des Gebäudes benennen. Beide Versicherer klären dann den Schadensanteil unter sich.
Eigenleistungen sind in Absprache mit dem Versicherer meist möglich.Bis zu 9 €/ Stunde dürfte der Versicherer wohl anerkennen. Die Dauer der Reparatur muss aber im Rahmen bleiben.Wenn alte Belege fehlen, würde ich den Verkäufer noch einmal kontaktieren und die Schadensbilder einreichen.Wie eine überlaufende Toilette Schäden bis ins Schlafzimmer anrichtet,ist mir nicht klar.
Gruß, WKElsdorf

Lieber Ali,

A;Jede Rechnung darf man nur einmal abrechnen
B und C: ob das Laminat zur gebäude oder zur Hausratversicherung gehört hängt davon ab, ob es der erste bewohnbare Boden ( mit boden veklebt oder lose verlegt) ist und wer es angeschafft hat, d.h die gefahr trägt (Mieter oder Eigentümer)
Die Trocknung der Wände ist Sache der Gebaudeversicherung
D: hängt von der Art der Eigenleistung ab ( einfache Putzarbeiten oder kompliziertere Arbeiten) (8-20€)

Empfehlung : gib der Gebäudeversicherung die Schadennumer der Hausratvers.

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe durch eine verstopfte Toilette eine kleine
Überschwemmung/Wasserschaden im Bad, Flur und Schlafzimmer
gehabt. Die Gebäudeversicherung zahlt jetzt das Trockenlegen,
das beschädigte Laminat sowie die Eigenleistung (Verlegen des
neuen Laminats); die Rechnung der Rohreinigungsfirma wird aber
nicht übernommen.

Jetzt hat sich aber auch die Hausratversicherung gemeldet.
Diese möchte die Rechnung der damaligen Anschaffung des
Laminats sowie die Installationsrechnung haben. Und in dem
Schreiben empfehlen die mir, auch die Gebäudeversicherung
wegen des Gebäudeschadens zu kontaktieren.

Jetzt sind meine Fragen:

a) Darf ich eigentlich in diesem Fall auch von der
Hausratversicherung den Schaden begleichen lassen, also quasi
doppelt kassieren, wenn beide das Zahlen und es auch
Überschneidungen gibt?

Hallo Ali,
tut mir leid für die späte Antwort, war aber eine Weile nicht da.
Leider kann ich dir deine Fragen so auch nicht beantworten, ist alles in den Versicherungsbedingungen geregelt und von Versicherung zu Versicherung verschieden.
Für die Eigenleistung würd ich 10 Euro/ Stunde ansetzen, wird durchas gemacht.
Doppelt denke ich, ist nicht ok,
Aber vielleicht lässt sich die Gebäudeversicherung drauf ein, das Rohrreinigen anstatt dem Laminat zu bezahlen.

Recht viel mehr kann ich dir dazu leider nicht raten.
Viele Grüsse und ein schönes Weihnachtsfest.
mheydolph