Moin Experten,
Mit Rücksicht auf 1129 allgemein (und leider etwas langatmig) formuliert:
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hat für das Haus eine entsprechende Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Die WEG verwaltet sich selber, einer der Eigentümer (A) macht „den Papierkram“. Vor kurzem ist einer der anderen Eigentümer (B) gestorben und hat Frau und 18jährigen Sohn hinterlassen. Kurz danach wurde der Versicherungsvertrag erweitert und A hat den neuen Vertrag auf „Eigentümergemeinschaft daunddort (Herr A, Erbengemeinschaft B, Frau C,…)“ als Versicherungsnehmer abgeschlossen.
Durch Zufall hat A jetzt herausbekommen, dass keine Erbengemeinschaft existiert, sondern Frau B zugunsten des Sohnes auf das Erbe verzichtet hat. Weder A noch die WEG wurden hierüber von Frau/Sohn B informiert.
Jetzt die Frage: jemand hat A die Warnung gegeben, dass durch diese unrichtige Angabe im Versicherungsantrag
- zur Zeit kein Versicherungsschutz bestünde und
- A sich strafbar gemacht habe
Könnte mir jemand sagen, was davon stimmt und was A jetzt tun sollte?
Gruß
Stefan