Gebäudeversicherung: kein Schutz?

Moin Experten,

Mit Rücksicht auf 1129 allgemein (und leider etwas langatmig) formuliert:

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hat für das Haus eine entsprechende Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Die WEG verwaltet sich selber, einer der Eigentümer (A) macht „den Papierkram“. Vor kurzem ist einer der anderen Eigentümer (B) gestorben und hat Frau und 18jährigen Sohn hinterlassen. Kurz danach wurde der Versicherungsvertrag erweitert und A hat den neuen Vertrag auf „Eigentümergemeinschaft daunddort (Herr A, Erbengemeinschaft B, Frau C,…)“ als Versicherungsnehmer abgeschlossen.

Durch Zufall hat A jetzt herausbekommen, dass keine Erbengemeinschaft existiert, sondern Frau B zugunsten des Sohnes auf das Erbe verzichtet hat. Weder A noch die WEG wurden hierüber von Frau/Sohn B informiert.

Jetzt die Frage: jemand hat A die Warnung gegeben, dass durch diese unrichtige Angabe im Versicherungsantrag

  1. zur Zeit kein Versicherungsschutz bestünde und
  2. A sich strafbar gemacht habe

Könnte mir jemand sagen, was davon stimmt und was A jetzt tun sollte?

Gruß
Stefan

Guten Tag STefan,
zu 1. Versicherungsschutz besteht.
zu 2. A hat sich nicht strafbar gemacht.

Schwierigkeiten ergeben sich im Schadenfall bei unklaren Eigentums-
verhältnissen. Deswegen: Derjenige der als Verwalter tätig ist, muss
sich bei Eigentümerwechsel einen a k t u e l l e n Grundbuchauszug
beschaffen, aus dem die Eigentumsverhältnisse hervorgehen.
Meistens ist kein böser Wille im Spiel sondern es ist nur die
Unzulänglichkeit der Leute. Grundbuch- und Versicherungsfragen sind
Bereiche, von denen die Leute regelmäßig wenig bis keine Ahnung haben
und deswegen diese Dinge auch von sich wegschieben. Dass der WE-Verwalter der letzte ist, der dann den genauen Stand erfährt, darf
nicht so sehr verwundern.
Gruß
Günther

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sehe ich genauso wie Günter. Ich würde als „Verwalter“ die Versicherung sicherheitshalber über den Eigentümerwechsel informieren, notwendig ist das jedoch nicht.

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