Gebäudeversicherung kündigt

Hallo!

Nach der Überschreibung eines Hauses wird die Gebäudeversicherung des Voreigentümers übernommen. Die Versicherung gilt jeweils für ein Jahr und verlängert sich dann automatisch. Nach zwei Jahren kündigt die Versicherung dem Versicherungsnehmer aufgrund von - in den Augen der Versicherung - übermäßig vielen Schadensfällen (ca. 4 Vorfälle innerhalb eines Jahres mit einem Schaden in Höhe von ca. 1000 Euro). Die Kündigung erfolgt allerdings zu einem Termin zwei Monate vor Jahresende. Ist dies möglich oder müsste die Kündigung nicht zum Jahresende erfolgen? Darf die Versicherung aus solch einem Grund überhaupt kündigen?
Wie sieht es aus, wenn zur Zeit des Erhalts der Kündigung noch ein Schadensfall in Bearbeitung ist und dieser eventuell nicht vor Ablauf der in Kraft tretenden Kündigung abgeschlossen wird? Wer übernimmt dann die Kosten?
Wie sind die Chancen nach solch einer Kündigung eine neue Versicherung zu finden? Worauf sollte man besonders achten? Gibt es irgendwelche Versicherungen, die besonders zu empfehlen sind?

Schon mal vielen Dank für die Antworten!

Gruß

Chrisi

Servus,

wann die versicherung gekündigt werden kann, hängt vom Abschlussdatum des Vertrages ab und nicht vom Jahresanfang oder -beginn.

Die Versicherung kann, nach eigenem Ermessen,geanuer stehts in den Bedingungen, den Vertrag kündigen zum nächsten Termin.In deinem Fall mit 4 Schäden ist das der Fall.Sollte jetzt noch ein Schaden sein, wird dieser wahrscheinlich bezahlt.

Zur Frage mit einer neuen Versicherung wird es schwierig werden, es wird sich nicht leicht eine neue finden lassen, denn alle Schäden müssen im neuen Vertrag angegeben werden.Dies wird geprüft.
Aussuchen geht nicht mehr , du musst nehmen was du bekommst.
Versicherer sind Unternehmer, die wollen Gewinn machen.Wenn es sich nicht lohnt…

Gruß

robert2

Danke für die Antwort.

wann die versicherung gekündigt werden kann, hängt vom
Abschlussdatum des Vertrages ab und nicht vom Jahresanfang
oder -beginn.

Aber wenn der Versicherungsschein, für den man am Anfang des Jahres schon gezahlt hat, vom 1.1.-31.12. eines Jahres gilt, kann dann die Versicherung trotzdem den Vertrag vor Ablauf des Jahres kündigen? Müsste sie dann nicht wenigstens etwas von dem Jahresbeitrag zurückzahlen?

Die Versicherung kann, nach eigenem Ermessen,geanuer stehts in
den Bedingungen, den Vertrag kündigen zum nächsten Termin.In
deinem Fall mit 4 Schäden ist das der Fall.Sollte jetzt noch
ein Schaden sein, wird dieser wahrscheinlich bezahlt.

Zur Frage mit einer neuen Versicherung wird es schwierig
werden, es wird sich nicht leicht eine neue finden lassen,
denn alle Schäden müssen im neuen Vertrag angegeben
werden.Dies wird geprüft.
Aussuchen geht nicht mehr , du musst nehmen was du bekommst.
Versicherer sind Unternehmer, die wollen Gewinn machen.Wenn es
sich nicht lohnt…

Die Versicherung ist schon seit Jahrzehnten die Versicherung für dieses Gebäude, hat also innerhalb all der Jahre mit Sicherheit mehr Geld eingenommen als für das Gebäude bezahlt. Und wie gesagt, es waren zwar 4 Vorfälle, allerdings betrug der Schaden insgesamt (!) höchstens 1200 Euro. Wenn mehrere Tausende Euro gezahlt werden müssten, könnte ichs ja verstehen, aber so … Der 3. Vorfall war außerdem nur eine Folge des 2. Vorfalls, da die Ursache des Schadens zuerst nicht richtig erkannt bzw. nicht richtig behoben wurde. Und die anderen beiden Vorfälle waren Minimalschäden in Höhe von höchstens 300 Euro.
Na ja, man wird wohl trotzdem nichts an der Kündigung der Versicherung ändern können.

Hallo,
Kündigung ist möglich zum Ablauf Versicherungsjahr, Frist 3 Monate. Für beide Seiten gibt es auch ein außerordentliches Kündigungsrecht nach (reguliertem oder abgelehntem) Versicherungsfall. Hier greift nicht das Versicherungsjahr. Evtl. zu viel geleistete Beiträge werden dann dem Versicherungsnehmer zurückerstattet
Gruß Joerg Koenig.

also, mal ganz ehrlich: ich würde mich mit der versicherung in verbindung setzen und mal nach dem wieso, weshalb, warum? fragen. wenn die schadenshöhe tatsächlich nur bei rund 1std euro lag, ist das normalerweise kein anlaß für eine vertragskündigung. hier könnte schon eher eine rolle spielen, wie es zu den schäden kam (z.b. daß die versicherung dem versicherungsnehmer anlastet, es an der nötigen sorgfalt mangeln zu lassen). sollte es hier mißverständnisse geben, kann man diese ggfs. auflösen - und zwar in einem gespräch!
eine kündigung muß man im übrigen nicht einfach duldsam hinnehmen - jeder kündigung kann man widersprechen (ob´s was bringt oder ob es sinnvoll ist, steht auf einem anderen blatt).

sollte es tatsächlich zum vollzug der kündigung und damit zur auflösung des vertrags kommen, wird man bei jeder neuen versicherungsanfrage automatisch mit der frage konfrontiert, ob eine vorversicherung bestand und von wem diese gekündigt wurde. war das die versicherung selbst, wird jede neue versicherung hellhörig und will genau das wieso, weshalb, warum? wissen. beantwortet man dies nicht oder nicht wahrheitsgemäß, dann kann man ggfs. seinen versicherungsschutz verwirken.

gruß, boris