Hallo Experten,
bei zwei meiner Objekte - ich bin Hausverwalter - soll die alte Gebäudeversicherung (Elementarschaden) gekündigt und der Vertrag bei einem anderen Versicherer abgeschlossen werden. Als Bundle kommt dies die Gemeinschaften deutlich günstiger, und nein, ich selbst verdiene nichts daran.
Es handelt sich um Gebäude in Baden-Württemberg, daher besteht Versicherungszwang. Die bisherige Versicherung, der frühere Monopolist, verlangt nun zur Kündigung nicht nur den Verwaltervertrag (kein Problem, wenn auch interessant vor dem Hintergrund, dass vor Jahren beim Verwalterwechsel keinerlei Nachfrage kam, Hauptsache, der Beitrag wird bezahlt ?), sondern auch:
- Grundbuchauszüge der einzelnen Eigentumswohnungen
- die Zustimmung aller dort eingetragener Realgläubiger
Da ich früher als Bankfachwirt in der Baufinanzierung tätig war, ist mir zwar der Hintergrund klar, nur: bei Mehrfamilienhäusern sind diese Unterlagen in der Regel niemals vollständig aufzutreiben.
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Es gibt in vielen Mehrfamilienhäusern notorische Stänkerer, die bei solchen Sachen grundsätzlich blockieren.
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Es gibt, vor allem in dem einen Objekt, bei dem gekündigt werden soll, viele Wohnungseigentümer, die von solchen Formalitäten völlig überfordert sind - da müßte ich bei einigen die Ordner durchwühlen, weil sie behaupten würden, das Wort „Grundbuch“ kennen sie schon gar nicht (sorry, ich will gar nicht über meine Kunden lästern, sonst sind sie wirklich mehrheitlich angenehm in diesem Haus).
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Ich bekomme durch die Kopien der Abt. III des Grundbuchs einen ungefähren Einblick in finanzielle Verhältnisse, zumindest in die Verhältnisse, wie sie zum Kauf waren. Das wird einigen Eigentümern nicht gefallen. Auch ich hätte mich früher, als wir noch eine ETW hatten, über solche Forderungen des Verwalters geärgert.
Sprich, kaum ein Verwalter wird in der Lage sein, diese Auflagen zu erfüllen, und somit wäre dann eine Vertragskündigung unmöglich - also doch ein Monopol ?
Gibt es Sonderregelungen für Eigentümergemeinschaften ?
Vielen Dank vorab und viele Grüße,
Inselchen
Guten Morgen,
ich hätte da noch ein paar Fragen, bzw. brauche ein paar Infos.
Also Sie verwalten zwei Mehrfamilienhäuser mit jeweils wieviel
Wohnungen? Gibt es für beide Häuser eine gemeinsame Versicherung?
Diese beiden Häuser sind jeweils mit einem Elementarschaden
„belastet“? Sie haben bereits ein neues konkretes Angebot mit
Risikoübernahme beider Häuser? Die Fragen sind sehr wichtig,
denn schon bei einem Einfamilienhaus wird es sehr schwer, mit
einem Schaden, der kurz vorher von der vorherigen Versicherung
abgewickelt wurde, eine neue Gesellschaft zu finden. Gerade
im Bereich von Mehrfamilienhäusern ab 4-5 Wohneinheiten tun
sich die Versicherungen sehr schwer. Dann noch mit einem Schaden
bei beiden Objekten, da bekommt jede Gesellschaft Bauchschmerzen.
Aber vielleicht hatten Sie Glück und haben bereits eine Gesellschaft
gefunden? Aber diese o.g. Infos braucht man, um weiter reden
zu können.
Gruß Martin
Hallo Martin,
beide Häuser haben getrennte Versicherungen. Die jeweils neue Versicherung hat bereits die Versicherungsbestätigung geschickt. Aber ich komme aus den alten Verträgen nicht heraus, oder doch ?
Es gab keine früheren Schäden.
Viele Grüße,
Inselchen
Hallo,
deswegen liebe ich meinen Job,g. Es gibt nichts bei Versicherungen,
was es nicht gibt. Aber mal der Reihe nach. Du ,Sie?, ich wechsel mal zum Du, ist einfach persönlicher und direkter. Du hast also
beide Gebäudeversicherungen gekündigt? Da es keinen Schaden gab,
kann es also nur eine ordentliche Kündigung, sprich ganz regulär
zum Ablauf gewesen sein? Du hast dabei die Kündigungfrist eingehalten?
Die Objekte sind wahrscheinlich finanziert und die Bank verlangt
ebenfalls den Nachweis der Versicherung? und es gibt einen
neuen Versicherer, der das Risiko nahtlos übernimmt und dir
schriftlich bereits eine Bestätigung gesandt hat? Also ich würde
zur Bank gehen, den Nachweis der neuen Versicherung mitnehmen und
mir schriftlich von der Bank bestätigen, daß sie die neue Versicherung als Nachweis akzeptiert und die alte Versicherung
freigibt, bzw die Kündigung akzeptiert. Mit diesem Schreiben
ist die alte Versicherung außen vor, bzw. das Risiko ist bei ihr „entfallen“ und sie muß die Kündigung ohne wenn und aber akzeptieren, ohne Nachforderung irgendwelcher Unterlagen. Ich weiß
aus eigener Erfahrung, daß es nicht einfach ist, zumal wenn das Kreditinstitut und der Versicherer aus einem Hause stammen. Wenn du
aber sparen kannst, dann sei hartnäckig und versuche es.
Gruß Martin
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Hallo Martin,
danke für deine Antwort - das DU ist okay und hier üblich.
Leider reden wir wohl aneinander vorbei:
Die Objekte sind wahrscheinlich finanziert und die Bank
verlangt
ebenfalls den Nachweis der Versicherung? und es gibt einen
neuen Versicherer, der das Risiko nahtlos übernimmt und dir
schriftlich bereits eine Bestätigung gesandt hat? Also ich
würde
zur Bank gehen, den Nachweis der neuen Versicherung mitnehmen
und
mir schriftlich von der Bank bestätigen, daß sie die neue
Versicherung als Nachweis akzeptiert und die alte Versicherung
freigibt, bzw die Kündigung akzeptiert.
Es handelt sich um Mehrfamilienhäuser mit Eigentumswohnungen, sprich: JEDE Wohnung ist anders finanziert, jeder Eigentümer hat eine eigene Bankverbindung. Ich habe als Verwalter gar keinen Zugriff auf diese Daten und kann den gewünschten Nachweis nicht erbringen, weil garantiert nicht jeder der Eigentümer mitzieht. Selbst wenn ich es wollte,könnte ich nicht einfach so bei der Bank der jeweiligen Eigentümer aufkreuzen. In der Praxis wäre das auch ein Unding, bei einem Zehnfamilienhaus mit nur angenommenen zwei Realgläubigern pro Wohnung (Bank und Bausparkasse zB) wäre ich damit mehr als beschäftigt - es gibt ja seeehr viele Banken und Finanzierungsmodelle.
Das ist aber typisch bei Mehrfamilienhäusern, die in ETW’s aufgeteilt sind - einer blockiert immer, und daher gibt es ja Beschlüsse. Deshalb meine Frage, ob es für Mehrfamilienhäuser nicht Sonderregelungen gibt.
Viele Grüße,
Inselchen
Hallo,
ich habs auch langsam begriffen, dass dein Fall nicht einfach ist,g.
Vielleicht hat ja einer hier aus der Runde einen
Tip für dich. Ich höre mich mal im laufe der nächsten Woche um.
Man müßte mal auf Urteile achten, wonach ehemalige Monopolisten
per Gerichtsentscheid gezwungen wurden, den Vertrag freizugeben.
Wenn ich was weiß, schreibe ich es dir. Mehr kann ich dir leider auch nicht zur zeit sagen.
Gruß Martin
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