Guten Tag,
ich bin NEUER Vermieter und wollte fragen, ob ich die Gebäudeversicherung, Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sowie Grundsteuer in die diesjährige Nebenkosten/Betriebskostenabrechnung nehmen darf, wenn in einem 31 Jahre alten (vom Brunnen Verlag) Mietvertrag diese aber nicht unter zu zahlende Nebenkosten aufgeführt wurde? Noch eine Bemerkung: Mietvertrag/-verhältnis wurde übernommen.
Vielen Dank für alle Antworten schon mal im voraus!
Nein, Nebenkosten sind zunächst grundsätzlich vom Vermieter zu tragen. Wenn dies vereinbart wird, kann das aber auf die Mieter abgewälzt werden. Da die Umlage der Versicherungskosten und der Grundsteuer jedoch nicht im MV vereinbart wurde, kannst Du die Kosten leider nicht umlegen. Die hast den Mietvertrag als Käufer so übernommen, wie er ist.