Gebäudeversicherung Nebenkosten

Guten Tag,
ich bin NEUER Vermieter und wollte fragen, ob ich die Gebäudeversicherung, Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sowie Grundsteuer in die diesjährige Nebenkosten/Betriebskostenabrechnung nehmen darf, wenn in einem 31 Jahre alten (vom Brunnen Verlag) Mietvertrag diese aber nicht unter zu zahlende Nebenkosten aufgeführt wurde? Noch eine Bemerkung: Mietvertrag/-verhältnis wurde übernommen.
Vielen Dank für alle Antworten schon mal im voraus!

Grüsse
Maier

Hallo, zunächst einmal mein Beileid :smile:

Nein, Nebenkosten sind zunächst grundsätzlich vom Vermieter zu tragen. Wenn dies vereinbart wird, kann das aber auf die Mieter abgewälzt werden. Da die Umlage der Versicherungskosten und der Grundsteuer jedoch nicht im MV vereinbart wurde, kannst Du die Kosten leider nicht umlegen. Die hast den Mietvertrag als Käufer so übernommen, wie er ist.

WEnn noch Fragen sind, einfach melden.

Hallo Sascha,

vielen Dank für die (negative) Antwort, jetzt weiss ich wo ich (rechtlich) stehe.

Hallo,

das ist eine juristische und keine versicherungstechnische Frage. Bitte fragen Sie einen Juristen.

VG von Jens Sternberg
www.jens-sternberg.de

Wenn diese Kosten 31 Jahre lang nicht separat berechnet wurden, so sind sie zwangsäufig Bestandteil des Mietzinses und darin enthalten. Gruss Grimm

Wenn diese Kosten 31 Jahre lang nicht separat berechnet
wurden, so sind sie zwangsäufig Bestandteil des Mietzinses und
darin enthalten. Gruss Grimm

Hallo Herr Grimm,

soll heissen dass ich im nach hinein, bzw. Zukunft keine Chance habe, diesen Part in die Nebenkostenabrechnung hinein nehemn kann/darf?

Grüsse
Maier