Gebäudeversicherung, Neueinschätzung

Nach einem großen Hagelunwetter wurden in dieser Gegend viele Gebäude beschädigt. Wir hatten selbst nur leichtere Schäden die mit einem Sachverständigen abgeklärt wurden. Soweit keine Probleme…
Nun bekam ich ca. 1 Jahr später einen Besuch vom Versicherungsvertreter der den Vertrag (läuft schon ca. 40Jahre und hat gegenüber einem Neuvertrag noch wesentliche Vorteile!)überprüfen wollte. Er machte einfach eine Neuabschätzung des Gebäudes nach den vorgegebenen Formular und wir bekamen ein Angebot. Die neue Prämie sollte dann fast doppelt so hoch sein wie die alte Prämie. Auf Nachfrage warum die hohe Prämie, der Kommentar dazu war „dann sind wir eben unterversichert!“
Es haben sich an dem Gebäude durch Renovierung, Umbau die nutzbare Fläche vergrößert so ca. 20%, eine Solaranlage zur Brauchwassererwärmung ist hinzugekommen aber sonst keine prämienerhöhenden Einbauten oder Risiken. Welche Möglichkeit habe ich nun um nicht als unterversichert zu gelten und den alten Vertrag im seinen wesentlichen Bestandteilen zu erhalten?

Vertrag (läuft schon ca.40Jahre

meine Glaskugel sagt, dass es sich möglicherweise um die FEVB des ehemaligen Monopolversicherers oder ein anderes Bedingungswerk handelt.

und hat gegenüber einem Neuvertrag noch wesentliche Vorteile!

Das Rufezeichen verstehe ich nicht, wenn ich vorgenannte Bedingungen mit den aktuellen eines guten Versicherers vergleiche.

Welche Möglichkeit habe ich nun um nicht als unterversichert zu gelten und den
alten Vertrag im seinen wesentlichen Bestandteilen zu
erhalten?

Ganz einfach: Da der Vertrag nicht angepasst werden soll, den umgekehrten Weg gehen und das Gebäude anpassen, sprich Rückbau. :wink:

Also Rückbau ist nicht die Absicht, meine Frage ist anscheinend nicht richtig verstanden worden…
Ich habe einen Altvertrag, habe den Eindruck das das Versicherungsunternehmen diesen Vertrag in einen neuen Vertrag umwandeln will weil der Altvertrag Vorteile hat, keine Selbstbeteiligung, weniger Ausnahmen von Schäden,… als im Neuvertrag. Es handelt sich um Feuer und Elementarschäden. Der Vertrag ist von 1960, Land BadenWürtemberg, großer Regionalversicherer. Der Vertrag soll erhalten bleiben lediglich erweitert oder angepasst, aber kein Neuvertrag da dieser ungünstiger ausfällt und deutlich höhere Prämie beinhaltet.
Wie ist die beste Vorgehensweise um eine Anpassung durchzusetzen?

Wie ist die beste Vorgehensweise um eine Anpassung durchzusetzen?

Nehme einfach Rechtsberatung durch einen Versicherungsberater in Anspruch. Kostet Dich zwar etwas, aber danach stimmt der Vertrag (oder die Berater- Haftpflicht leistet).

Hallo,

ein Versicherer kann grundsätzlich mit einem neuen Tarif (neue Versicherungsbedingungen, neue Prämien) auch die Annahmerichtlinien und natürlich auch den Wertermittlungsbogen ändern. Wenn Sie bei 10 verschiedenen Versicherern jeweils den Wertermittlungsbogen gewissenhaft ausfüllen, bekommen sie nach meiner Erfahrung mindestens vier bis fünf unterschiedliche Werte heraus. Das fängt schon damit an, dass inzwischen viele Versicherer die Wohnfläche unterschiedlich definieren.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, lassen Sie den Neubauwert oder den Wert 1914 Ihres Hauses von einem Sachverständigen (Bauingenieur, Architekt) ermitteln. Die können das noch immer am besten. Einen solchen Wert kann man dann auch ohne den Wertermittlungsbogen des Versicherers guten Gewissens dem Versicherer zur Beitragskalkulation nennen.
Und wenn dann Ihr 40 Jahre-Versicherer kein vernünftiges Angebot macht, gucken Sie eben beim Wettbewerb. Der nimmt Verträge ohne Mitversicherung von Leitungswasserschäden bestimmt ganz gern…

Mit freundlichen Grüßen aus Osnabrück

Matthias Helberg

Versicherungsunternehmen diesen Vertrag in einen neuen Vertrag
umwandeln will weil der Altvertrag Vorteile hat, keine
Selbstbeteiligung, weniger Ausnahmen von Schäden,… als im Neuvertrag.

Das wundert mich. Normalerweise kommen von Tarifgeneration zun Tarifgeneration Deckungserweiterungen dazu, auch wenn einzelne Bedingungen sich verschlechtern. Wenn also der Vertrag 40 Jahre alt ist, sollte es mich wundern, wenn er dem aktuellen Tarifwerk tatsächlich so sehr überlegen wäre.

Es handelt sich um Feuer und Elementarschäden. Der

Leitunsgwasser, Sturm/Hagel nicht versichert ?

Wie ist die beste Vorgehensweise um eine Anpassung durchzusetzen?

Es sollte möglich sein, nur die Versicherungssumme zu ändern. Aber das kann sich von Gesellschaft zu gesellschaft unterscheiden.

meine Frage ist anscheinend nicht richtig verstanden worden…

Doch, schon

Ich habe einen Altvertrag, habe den Eindruck das das
Versicherungsunternehmen diesen Vertrag in einen neuen Vertrag
umwandeln will

Weil es diese Verträge nicht mehr gibt.

weil der Altvertrag Vorteile hat, keine Selbstbeteiligung,

Falsch. FEVB beinhaltet eine Selbstbeteiligung in Höhe von 400.- DM (205.- €)
Ausser der Vertrag wurde doch mal umgestellt. Entfall der SB in Sturm- Hagel, dafür 1%o in Feuer
Aufräum-, Abbruch-, Entsorgungskosten 10% statt 100 % (Marktdurchschnittsbedarf 25%)
Mietausfall: Nein
Hotelkosten: Nein
Überspannungsschäden?
Verpuffung?
Schmor- Sengschäden: Nein
Grobe Fahrlässigkeit?
und und und…

weniger Ausnahmen von Schäden,… als im Neuvertrag.

Als da wären?

Es handelt sich um Feuer und Elementarschäden. Der
Vertrag ist von 1960, Land BadenWürtemberg,
Der Vertrag soll erhalten bleiben

Wurde der seinerzeitigen Sammelumstellung auf FEVB 2001 widersprochen?

Wie ist die beste Vorgehensweise um eine Anpassung
durchzusetzen?

Folge der Empfehlung von Erdbeerzunge.

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eigentlich ist das ganz einfach …

man teilt der Versicherung mit, was den Wert des Gebäude erhöht hat.

z.B. Solaranlage / Wintergarten / Wohnfläche erweitert … etc.

Hiermit teil ich ihnen mit, dass eine Solaranlage / KW installiert wurde.

Dann wird der Wert des Gebäude angepasst und somit besteht keine Unterdeckung.

Es besteht keine Verpflichgung die Versicherung auf Aktuelle Bedingungen um zustellen.

Trotzdem würde ich aber zu einer Änderung raten. Denn ein Versicherung die vor 40 abgeschlossen (und keine Anpassung zwischendurch war) kann nicht besser sein als die neuen Bedingungen. Allein im Bereich Feuer sind Implosion / Verpuffung / Nutzwärmeschäden / Überspannungschäden nicht mitversichert gewesen.

Rate aber zum vergleich mit anderen Anbieteren.

VG

hallo,
wer sicher gehen will, dass er nicht unterversichert ist, sollte der Wertermittlung des Versicherers folgen.

Eine Umstellung der Vertragsbedingungen muss bei einer Veränderung des Versicherugnswertes nicht zwangsweise erfolgen. Es ist aber die Frage (wir haben in D weitgehend Vertragsfreiheit), ob der Versicherer das unter den alten Bedingungen so weiterhin nimmt.

Mal davon abgesehen, stimme ich meinen Vorpostern voll zu: ein 40 Jahre altes, unverändert gebliebenes Bedingungswerk KANN nicht besser sein als heutige. Von welcher Veränderung des Versicherungswertes reden wir überhaupt?
Viele Grüße
Andreas

Hallo,

Nehme einfach Rechtsberatung durch einen Versicherungsberater
in Anspruch. Kostet Dich zwar etwas, aber danach stimmt der
Vertrag (oder die Berater- Haftpflicht leistet).

es kann doch nicht sein, dass du bei jedem Firlefanz einen Versicherungsberater ins Spiel bringst.

Auch „normale“ Vermittler haften für eine Falschberatung!

Gruß
tycoon

1 Like

Hallo,

du kannst doch beim besten Willen nicht erwarten, dass der Versicherer einen 51!!! Jahre alten Vertrag zu alten Bedingungen und Konditionen anpasst.

Wo ist den das Problem?

Stell auf aktuellen Versicherungsschutz mit Unterversicherungsverzichtzusage um und gut ist es.

Bei einem Vertrag mit Feuer und Elementar sollte das doch nur „Peanuts“ kosten!

Gruß
tycoon

es kann doch nicht sein, dass du bei jedem Firlefanz einen
Versicherungsberater ins Spiel bringst.

Auch „normale“ Vermittler haften für eine Falschberatung!

Stimmt, der UP lässt aber keine Falschberatung erkennen, lediglich ein Mißstrauen gegenüber der Gesellschaft bzw. dem Vermittler.
Dieses könnte Heiner Geißler oder eben ein Versicherungsberater möglicherweise ausräumen. :smile:

du kannst doch beim besten Willen nicht erwarten, dass der
Versicherer einen 51!!! Jahre alten Vertrag zu alten
Bedingungen und Konditionen anpasst.

Doch, genau das wird erwartet.

Wo ist den das Problem?

In der Mehrprämie, die bei mittlerer Hausgrösse durchaus bei 30.- bis 40.- € liegen kann. (pro Jahr)

Stell auf aktuellen Versicherungsschutz mit
Unterversicherungsverzichtzusage um und gut ist es.

Genau dies ist ja offensichtlich nicht gewünscht.
Deshalb empfehle auch ich, einen Berater hinzuzuziehen. Selbst wenn das Honorar hierfür bei 100.- bis 150.- € liegen sollte, kann es sich (Schadenfreiheit vorausgesetzt) im Laufe der nächsten 51 Jahre durchaus positiv rechnen. :smile:

Nehme einfach Rechtsberatung durch einen Versicherungsberater
in Anspruch. Kostet Dich zwar etwas, aber danach stimmt der
Vertrag (oder die Berater- Haftpflicht leistet).

Meinst Du das wirklich ernst? Versicherungsberater kann jeder werden, der Sachkundeprüfung bestanden hat. Und dafür muss man noch nicht mal eine Ausbildung notwendig, sondern lediglich die Fähigkeit zum Lesen und halbwegs gesunder Menschenverstand. In meinen Augen ist dies einer der Gründe warum Versicherungsvermittler, -berater, -makler usw. so einen schlechten Ruf haben! Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich einen Versicherungsmakler suchen der Mitglied im VDVM ist und über wirkliche Fachkenntnisse verfügt. Der kostet dann im Regelfall noch nicht einmal etwas.

Gruß Knipser

man teilt der Versicherung mit, was den Wert des Gebäude
erhöht hat.

z.B. Solaranlage / Wintergarten / Wohnfläche erweitert …
etc.

Hiermit teil ich ihnen mit, dass eine Solaranlage / KW
installiert wurde.

Dann wird der Wert des Gebäude angepasst und somit besteht
keine Unterdeckung.

Es besteht keine Verpflichgung die Versicherung auf Aktuelle
Bedingungen um zustellen.

Trotzdem würde ich aber zu einer Änderung raten. Denn ein
Versicherung die vor 40 abgeschlossen (und keine Anpassung
zwischendurch war) kann nicht besser sein als die neuen
Bedingungen. Allein im Bereich Feuer sind Implosion /
Verpuffung / Nutzwärmeschäden / Überspannungschäden nicht
mitversichert gewesen.

Rate aber zum vergleich mit anderen Anbieteren.

VG

Danke Tamrat für deinen Tip, ich denke ich werde so diese Richtung gehen und mir das „Kleingedruckte“ mehr verinnerlichen und mit den aktuellen Anbietern vergleichen.

Hallo,

Versicherungsmakler…der Mitglied im VDVM ist und über wirkliche Fachkenntnisse verfügt

…sind auch nicht so einfach zu finden, denn deren Fachkenntnis ist nicht unbedingt an der Mitgliedschaft im VDVM fest zu machen!:wink:

VG René

Hallo,

Nun bekam ich ca. 1 Jahr später einen Besuch vom
Versicherungsvertreter der den Vertrag (läuft schon ca.
40Jahre und hat gegenüber einem Neuvertrag noch wesentliche
Vorteile!)überprüfen wollte.

Na, da würde ich aber sagen es wird höchste Zeit auf die aktuellen, zeitgemäßen Bedingungen umzustellen.
Welche wesentlichen Vorteile sind denn im alten Tarifwerk? Mitversicherung von Zu- und Ableitungsrohren auf dem Grundstück, könnte ich mir vorstellen? Dafür ist die Höhe der mitversicherten Kosten wahrscheinlich nicht mehr zeitgemäß.

Er machte einfach eine
Neuabschätzung des Gebäudes nach den vorgegebenen Formular und
wir bekamen ein Angebot. Die neue Prämie sollte dann fast
doppelt so hoch sein wie die alte Prämie. Auf Nachfrage warum
die hohe Prämie, der Kommentar dazu war „dann sind wir eben
unterversichert!“

Das wichtigste bei der Wohngebäudeversicherung ist der Unterversicherungsverzicht. Es gibt mehr als nur einen Anbieter von Wohngebäudeversicherungen. Also einfach mal Beiträge und Leistungen vergleichen.

Es haben sich an dem Gebäude durch Renovierung, Umbau die
nutzbare Fläche vergrößert so ca. 20%, eine Solaranlage zur
Brauchwassererwärmung ist hinzugekommen

Also Werterhöhung und alleine dadurch wird der Beitrag schon höher. Es wird eine höhere Versicherungssumme benötigt.

prämienerhöhenden Einbauten oder Risiken. Welche Möglichkeit
habe ich nun um nicht als unterversichert zu gelten und den
alten Vertrag im seinen wesentlichen Bestandteilen zu
erhalten?

Nicht alle Gesellschaften lassen die alten Bedingungen bestehen, wenn man Vertragsanpassungen durchführt. Wie gesagt sollte sowieso auf einen neuen Tarif umgestellt werden, da gar nicht sicher ist, ob gewisse Dinge (z.B. Solaranlage) im alten Tarif mitversichert werden können.
Einfach mal bei verschiedenen Gesellschaften Angebote anfordern. Es wird aber wahrscheinlich teurer werden als bisher. Nur was hilft es, wenn das Haus wirklich mal abbrennen sollte und ein Schaden von sagen wir 300.000,- Euro wird nur mit 200.000 Euro ersetzt??? Um Beiträge zu sparen kann auch eine Selbstbeteiligung eingebaut werden (was sind schon 500,- Euro bei og. Schaden).

Gruß
Thomas

Hallo Herr Irmer,

mir stellt sich hier die Frage, warum Sie überhaupt eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben ?

Lt. Ihrer Schilderung wurde ja dieses Gebäude verändert,
jedoch eine Mitteilung an das Versicherungsunternehmen erfolgte nicht.

Ihnen scheint es völlig egal zu sein, ob bei einem Schaden eine vollständige Erstattung durch das Versicherungsunternehmen erfolgt,
oder ob diese sich nur anteilig, entsprechend der versicherten Versicherungs-Summe beteiligen.

Wie bereits mehrere Kollegen Ihnen hier schon geantwortet haben,
sind im Laufe der Jahre viele ergänzende Deckungskonzepte hinzu gekommen.

Wie z.B.: Absicherung der groben Fahrlässigkeit, Leitungsrohre auf dem Grundstück, bzw. auch außerhalb des Grundstückes.
Mitversicherung von Solar- oder Photovoltaikanlagen.
Elementarschadenversicherung usw usw.

Früher wurden die Gebäudeversicherungen nach dem umbauten Raum berechnet. Heute berechnen viele Versicherungsunternehmen Ihre Tarife nur noch nach der Wohnfläche.

Kein Versicherungsvermittler kann Ihnen den Vertrag umstellen nach veralteten Vertragsbedingungen aus dem Jahre 1970 oder früher, da er hier einen Beratungsfehler begehen würde.

An dieser Stelle, würde ich dem Kunden empfehlen, wenn er dies wollte, sich eine andere Versicherungsgesellschaft zu suchen.

Was bringt Ihnen eine Gebäudeversicherung bei einem Totalschaden (Brand) wenn die Versicherungssumme bei 250.000 € liegt und die Kosten für die Entsorgung des Bauschutts + Wiederaufbau 400.000 € kostet ?

Darüber sollten Sie nachdenken!

Viele Grüße!

Hallo,

Was bringt Ihnen eine Gebäudeversicherung bei einem
Totalschaden (Brand) wenn die Versicherungssumme bei 250.000 €
liegt und die Kosten für die Entsorgung des Bauschutts +
Wiederaufbau 400.000 € kostet ?

Gutes Beispiel, besonders deswegen, weil die Versicherung den versicherten Neuwert nur zahlt, wenn tatsächlich wieder entsprechend gebaut wird. Also:

  • entweder bauen und €150.000 selber zahlen
  • oder nicht bauen und nur den Zeitwert, also im Extremfall gar nichts, ersetzt bekommen.

Cheers, Felix

Hallo Herr Irmer,
mir stellt sich hier die Frage, warum Sie überhaupt eine
Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben ?

Die Frage stelle ich mir nun auch! Nun der Kreditgeber zwingt mich in seinem Vertragswerk das Gebäude zu versichern. Dieser Kreditgeber gehört zum gleichen Verein wie der Versicher, nur so nebenbei.
Wenn ich die Versicherung wechseln sollte dann brauche ich die Zustimmung des Kreditgebers! An dieser Sache will ich derzeit nicht rumrühren… und einen Wechsel des Versicherers wollte ich bisher vermeiden. Es sieht mir nur so aus, das nach dem Hagelunwetter, was dem Versicher viele Millionen gekostet hat, er nun durch geschickte Aktionen höhere Beiträge erwirtschaften will, und ich nicht dazu beitragen möchte seine Bilanzen auf Vordermann zu bringen.
Andererseits möchte ich mein Gebäude fair versichert haben, also nur das Bezahlen was auch vorliegt. In einer Neueinschätzung nach dem Formularwerk finde ich mich sehr verallgemeinert wieder. Der Versicherungsvertreter machte auf mich auch nicht den kompetenten Eindruck das er über das nötige Fachwissen oder Willen verfügt sich mit den kleinen Besonderheiten des Gebäudes auseinanderzusetzen sonder schnell pauschal einen neuen Vertrag und die Karriere ist gesichtert!

Lt. Ihrer Schilderung wurde ja dieses Gebäude verändert,
jedoch eine Mitteilung an das Versicherungsunternehmen
erfolgte nicht.

Die Solaranlage ist dem Versicherer mitgeteilt worden! Das bisherige Abstellräume als Wohnraum umgewandelt wurden ist ihm nicht mitgeteilt worden, das ist ja das weswegen ich am Gespräch mit dem Vertreter interessiert war. Diese Räume hätte teilweise der Vorbesitzer schon deklarieren müssen/sollen aber anscheinend nicht gemeldet hat.

Ihnen scheint es völlig egal zu sein, ob bei einem Schaden
eine vollständige Erstattung durch das
Versicherungsunternehmen erfolgt,
oder ob diese sich nur anteilig, entsprechend der versicherten
Versicherungs-Summe beteiligen.

Das ist mir eben nicht egal, sonst würde ich mich hier nicht tiefer informieren wollen und eine Strategie oder Tips benötigen um diese Situation, zu meinen Gunsten, zu verändern.

Wie bereits mehrere Kollegen Ihnen hier schon geantwortet
haben,
sind im Laufe der Jahre viele ergänzende Deckungskonzepte
hinzu gekommen.

Diese Deckungskonzepte muß ich dem alten Vertragswerk nun entgegenstellen und eine Analyse machen was nach einem Maximalschaden an Kosten für mich übrig bleibt.

Kein Versicherungsvermittler kann Ihnen den Vertrag umstellen
nach veralteten Vertragsbedingungen aus dem Jahre 1970 oder
früher, da er hier einen Beratungsfehler begehen würde.

Es wurde auch kein Beratungsprotokoll von dem Gespräch gemacht wie ich das bisher bei den Versicherungen erwarte.

An dieser Stelle, würde ich dem Kunden empfehlen, wenn er dies
wollte, sich eine andere Versicherungsgesellschaft zu suchen.

Da bin ich jetzt dran um den Wechsel der Versicherung vorzubereiten.

Darüber sollten Sie nachdenken!
Viele Grüße!

Danke das Nachdenken mache ich gerade!
Mir hat ihr Hinweis das alte Vertragswerk gegenüberzustellen mit den neunen Bedingungen eines Neuvertrages eigentlich „das Tor aufgestossen“ um zu erfassen das ein Neuvertrag mich eigentlich besser stellen würde, auch wenn es mehr kostet. Was nutzt mir ein Vertrag mit dem ich mehr Probleme im Schadensfall habe und dann auf Kosten sitzenbleibe, das Rechnet sich nicht!

Gruß von N.Irmer