Hallo!
Angenommen ein Vermieter stellt dem Mieter unter anderem auch eine Wohngebäude Haftpflicht Versicherung in Rechnung. Dürfte er dann auch die dazu gehörigen einzeln ausgewiesene Rechtschutzversicherung in Rechnung stellen?
LG
Hallo!
Angenommen ein Vermieter stellt dem Mieter unter anderem auch eine Wohngebäude Haftpflicht Versicherung in Rechnung. Dürfte er dann auch die dazu gehörigen einzeln ausgewiesene Rechtschutzversicherung in Rechnung stellen?
LG
Haftpflicht: ja
Rechtschutz: nein
vnA