Hallo zusammen,
nehmen wir an der Gebäudeeigentümer gewohnt mit zwei weiteren Parteien sein Dreifamilienhaus.
Den Beitrag für seine Wohngebäudeversicherung kann er meines Wissens auf die Mieter umschlagen.
Wie sieht es aus, wenn der Eigentümer durch eine Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von bspw. 300,-- EUR je Schadenfall den Versicherungsbeitrag reduzieren kann. Alle Parteien würden durch den niedrigeren Beitrag profitieren. Wie würde es im Schadenfall aussehen?
Müsste der Eigentümer die Selbstbeteiligung alleine tragen? Kann er diese auch umlegen? Bzw. sollte/muss das vorher besprochen/vereinbart werden?
Vielen Dank vorab.
Schöne Grüße
Pitufino