Gebäudeversicherung Sturmschaden

Hallo,
wir hatten beim vorangegangenen Orkan einen Sturmschaden. Es ist
unser aus 4 Einzelelementen bestehender massiver Holzzaun
„umgeknickt“ wie ein Streichholz.
Nun habe ich der Debeka -Wohngebäudeversicherung- diesen Schaden
gemeldet. Wir haben eine Neuwert-Versicherung. Die wollten einen
Kostenvoranschlag haben. Habe ich auch hingefaxt. Im Telefonat meinte
der Mitarbeiter, die im Kostenvoranschlag genannten Summe ca.
2.500,00 EURO sei ja wohl der Neuwert zur Wiederbeschaffung. Wir
hätten jedoch ja einen älteren Zaun (ca. 2 Jahre) den wir ja selber
erstellt hätten (haben wir auch) und man würde uns alles Mögliche in
Abzug bringen. Wir hätte ja vermutlich beim Baumarkt gekauft (habe
natürlich leider keinerlei Belege mehr) und minderwertige Ware als
wie im Garten-Landschaftsbau (jetziges Angebot) gekauft.
Wir würden evtl. mit viel Glück ca. 600,00 EURO zurückbekommen. Nach
der Schadensfreigabe durch die Debeka müßten wir dann den Auftrag
vergeben und den Rest selber zahlen. D. h. man würde uns nicht -wie
z. B. bei der Autoversicherung- den Betrag auszahlen und wir könnten
DANN einen Unternehmer beauftragen, sondern der Auftrag muss
ausgeführt und DANN abgerechnet werden.
Ich habe ihm gesagt, dass wir den Zaun ja diesmal gerne wieder selber
erstellen würden, aber mein Mann zwischenzeitlich schwer herzkrank
ist und dies nicht mehr darf. Ist ihm egal, er ist auch nicht bereit
uns die Summe von ca. 600,00 EURO auszuzahlen.

Habe ich nicht das Anrecht auf eine Neuwert-Zaunwieder-Herstellung???
Ich sprach ihn darauf an, dass wir dann anstatt des Holzzaunes zur
Vermeidung weiterer Sturmschäden in der Zukunft, lieber eine Mauer
errichten möchten.
Er meinte, dies würde abgelehnt, wenn wir nochmals einen Sturmschaden
hätten, dann würde man diesen Schaden noch regulieren und uns dann
aus der Versicherung herauskündigen. Fand ich sehr frech - zumal wir
noch vieles andere bei der Debeka versichert haben…

Wie verhält sich das jetzt richtig: Habe ich Anspruch auf
Zaun-Neu-Wiederherstellung für ca. 2.500,00 EURO oder muss ich mich
mit den 600,00 EURO zufriedengeben und die Differenz selber zahlen.

Kann ich verlangen, dass man mir die Summe 2.500,00 oder 600,00 EURO
auszahlt und ich mir dann die Mauer in eigenem Auftrag setzen lassen
kann?

Puh - viele Fragen -ich hoffe sehr auf Antwort.

Liebe Grüße

Den oberen teil möchte ich nicht kommentieren, da ich mich nicht zu laufenden vorgängen, mit denen ich nihcts zu tun habe nicht äußere!

Vermeidung weiterer Sturmschäden in der Zukunft, lieber eine
Mauer
errichten möchten.
Er meinte, dies würde abgelehnt, wenn wir nochmals einen
Sturmschaden
hätten, dann würde man diesen Schaden noch regulieren und uns
dann
aus der Versicherung herauskündigen. Fand ich sehr frech -
zumal wir
noch vieles andere bei der Debeka versichert haben…

Schreiben Sie bitte genau dies an folgende Adresse:

Debeka Sachversicherungs AG

  • Der Vorstand-

56058 Koblenz

Diese Aussage kann nicht sein, zumal nicht der Schadensachbearbeiter über Kündigungen zu entscheiden hat. Darf ich Fragen in welchem Landkreis Sie wohnen?

Warum möchten Sie die Landkreis -Angabe haben?

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Darf ich Fragen in welchem Landkreis Sie wohnen?

Warum möchten Sie die Landkreis -Angabe haben?

Gegenfragen sind unhöflich :wink:

Lassen Sie es, schreiben Sie es aber bitte an den Vorstand.

Hallo,

die Aussagen des Schadenssachbearbeiters erscheinen mir befremdlich. Ich würde sie als Kunde so nicht hinnehmen. Mein Vorredner empfiehlt Dir, sich an den Vorstand zu wenden, und wenn er das tut, ist das Verhalten des Debeka-Mitarbeiters nicht in Ordnung.

Hartnäckig bleiben.

Gruß

Nordlicht

Sorry wegen der Gegenfrage…
Werde mal abwarten was die sich so leisten…

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Hallo Cassiesmann,

Gegenfragen sind unhöflich :wink:

Lassen Sie es, schreiben Sie es aber bitte an den Vorstand.

Was soll denn das? Hilft das der Fragestellerin weiter? Erstensmal ist es ueberhaupt nicht unhoeflich, Gegenfragen zu stellen. Es versteht sich vielmehr von selbst, dass wenn man eine Frage stellt, deren Sinn sich nicht ohne weiteres erschliessen laesst, dass man dann von sich aus erklaert, warum man diese Frage stellt!

Zur Sache: Hier bitte ich doch jemanden, der sich mit Versicherungen wirklich auskennt, eine Antwort zu erteilen. „Neuwertversicherung“ klingt doch auf den ersten Blick nach einer Versicherung, die die Wiederherstellungskosten uebernimmt. Es kann dann nicht sein, dass die Versicherung an einem serioesen Kostenvoranschlag willkuerlich herumkuerzt, vorausgesetzt, der Voranschlag ist vernuenftig.

Sicher nicht relevant ist, ob der Zaun urspruenglich in Eigenarbeit oder von einem beauftragten Handwerker errichtet wurde.

Die Reaktion der Versicherung („herauskuendigen“) ist seltsam. Gibt es dazu vielleicht eine Vorgeschichte?

Am besten ab jetzt die Sache nur noch schriftlich bearbeiten. In der Tat hilft meist ein Schreiben an die Geschaeftsleitung, dann aber am besten nicht „an den Vorstand“, sondern direkt an den Vorstandsvorsitzenden Herrn soundso, also geschlossenen Brief verwenden und als Adressaten auf den Umschlag draufschreiben „An Debeka Versicherung, z.Hd. Herrn Vorstandsvorsitzenden soundso…“. Den Brief knapp halten, keine Romane schreiben, sondern nur ganz kurz (hoechsten eine halbe DINA4 Seite) den Sachverhalt schildern. Keine Vorwuerfe machen („ich finde es unverschaemt, dass…“) sondern sachlich bleiben und genau angeben, was du willst („Ich bitte Sie daher um Anweisung des im Kostenvoranschlags benannten Betrages…“).

Gruss
Christoph

1 Like

Hallo Marita,

zumal wir
noch vieles andere bei der Debeka versichert haben…

Habt ihr zufällig auch eine Rechtschutzversicherung bei der Debeka abgeschlossen?
Dann sich einfach mal ganz treu-doof bei der Debeka „erkundigen“, ob mit der Debeka-Rechtschutz gegen die Debeka-Gebäudeversicherung geklagt werden kann (Es kann! Und der Verlierer zahlt: entweder die Gebäudevers. oder die Rechtschutzvers.).
Das würde die Versicherung garantiert in Schwung bringen… :wink:

Grüße von
Tinchen

Ich bin mir fast sicher dass das den Sachbearbeiter der Wohngebäudeversicherung nicht ansatzweise interessieren wird! Höchstens und wenn überhaupt den Vorstand o.ä.

Aber ansonsten natürlich eine Topp-Idee :smile:

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Hallo Christoph,
eine „Vorgeschichte“ gibt es nicht. Wir haben die Versicherung jetzt ca. 12 Jahre. Haben in der Zeit nur einen einzigen Wasserschaden gemeldet. Keine weiteren Schäden in dieser Zeit.
Ich denke der Kostenvoranschlag ist seriös, da es sich um einen anerkannten Garten- und Landschaftsbaubetrieb handelt der schon seit mehreren Generationen hier in der Gegend ansässig ist und einen guten Ruf genießt. Bin nur mal gespannt, wer denn jetzt die Kosten des Kostenvoranschlages in Höhe von 65,00 EURO zahlt, die Debeka wollte diesen Voranschlag haben also muß sie ihn meiner Meinung nach auch zahlen, dazu haben die sich noch überhaupt nicht geäußert. Habe zunächst einmal die Zahlung gefordert - bisher keine Reaktion.
Aber der Tip mit dem Vorstandsvorsitzenden ist echt klasse! Werde ich wenn die Sache nicht richtig geregelt wird BESTIMMT ausprobieren.
DANKE! Hat mir schon wieder ein gutes Stück weitergeholfen.

Gruss Marita

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Hallo Tinchen,
die Rechtsschutzversicherung habe ich bei der LVM abgeschlossen, weil ich die nicht bei der gleichen Versicherung haben wollte - aber der Tip ist klasse.
Danke
Marita

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Wie gesagt, die Rechtsschutzversicherung ist bei der LVM.
Könnte ich ja evtl. dann mal einschalten.
DANKE

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Hallo Nordlicht,
die Aussagen des Sachbearbeiters fand ich aus SEHR befremdlich - leider habe ist aber dessen Namen nicht mehr… Ich werde noch etwas warten, bis ist das Ganze in schriftlicher Form habe und DANN auch -wie von einigen hier mir auch empfohlen wurde- den Vorstand anschreiben bzw. ansonsten die Rechtsschutzversicherung -die bei der LVM abgeschlossen ist- bemühen.
Danke für deine e-mail
Grüße
Marita

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Was soll denn das? Hilft das der Fragestellerin weiter?
Erstensmal ist es ueberhaupt nicht unhoeflich, Gegenfragen zu
stellen. Es versteht sich vielmehr von selbst, dass wenn man
eine Frage stellt, deren Sinn sich nicht ohne weiteres
erschliessen laesst, dass man dann von sich aus erklaert,
warum man diese Frage stellt!

1.) mit Smiley

2.) Geht es Dich was an??

Sicher nicht relevant ist, ob der Zaun urspruenglich in
Eigenarbeit oder von einem beauftragten Handwerker errichtet
wurde.

„Gleicher Art und Güte“ hat auch was mit der Verarbeitung und Qualität zu tun. Wenn ich ein Haus baue, kann ich im Schadenfall auch nicht erwarten, das ein Palast draus wird!

Am besten ab jetzt die Sache nur noch schriftlich bearbeiten.
In der Tat hilft meist ein Schreiben an die Geschaeftsleitung,
dann aber am besten nicht „an den Vorstand“, sondern direkt an
den Vorstandsvorsitzenden Herrn soundso, also geschlossenen
Brief verwenden und als Adressaten auf den Umschlag
draufschreiben „An Debeka Versicherung, z.Hd. Herrn
Vorstandsvorsitzenden soundso…“. Den Brief knapp halten,
keine Romane schreiben, sondern nur ganz kurz (hoechsten eine
halbe DINA4 Seite) den Sachverhalt schildern. Keine Vorwuerfe
machen („ich finde es unverschaemt, dass…“) sondern sachlich
bleiben und genau angeben, was du willst („Ich bitte Sie daher
um Anweisung des im Kostenvoranschlags benannten
Betrages…“).

Schreiben Sie an den Vorstand, das reicht voll und ganz bei der Debeka aus!

Wie gesagt, machen Sie es. Wenn die Vorwürfe stimmen, kann das nicht die Art sein, wie mit Kunden kommuniziert werden sollte, egal bei welchen Unternehmen.

Rufen Sie ggf. auch den zuständigen Geschäftsstellenleiter ein!

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Hallo,
dann melde ich mich auch einmal.
Erst einmal seltsam, dass der Zaun überhaupt versichert sein soll (kein gebäude; sachen im freien); ok; wenn es so ist, dann solls mir recht sein. 2. wäre zu prüfen, ob es sich bei dieser mitversicherung um eine „erstrisikoposition“ handelt.

setzen wir mal voraus, dass dieser schaden vom versicherungsschutz erfasst ist. die regulierung muss dann ganz klar auf die wiederherstellung im neuzustand abgestellt werden. wenn diese mit 2,5 tsd € beziffert wird musss der versicherer auch leisten (er kann isch vorort ja ein bild machen); wie dann wiederhergestllt wird (mauer oder sonst irgendetwas) geht den versicherer nichts an. (ich setze hier eine „klassische“ neuwertversicherung voraus). maßgeblich sind einzig und allein die tatsächlich anfallenden kosten für die wiederherstellung.

alles andere (sorry wenn ich so was schreibe) zeugt nicht gerade von einer guten ausbildung des kollegen bei dem besagtem vr. mein tipp kann daher nur lauten sich entweder rat von einem versierten rechtsanwalt einzuholen, oder den versicherer um besuch eines regulieres zu bitten (die wissen meisst was zu tun ist).

so das war meine bescheidene meinung zu diesem thema.
gruß - alaaf - hellau und ein schönes we!
J.

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Hallo,
dann melde ich mich auch einmal.
Erst einmal seltsam, dass der Zaun überhaupt versichert sein
soll (kein gebäude; sachen im freien); ok; wenn es so ist,
dann solls mir recht sein. 2. wäre zu prüfen, ob es sich bei
dieser mitversicherung um eine „erstrisikoposition“ handelt.

setzen wir mal voraus, dass dieser schaden vom
versicherungsschutz erfasst ist. die regulierung muss dann
ganz klar auf die wiederherstellung im neuzustand abgestellt
werden. wenn diese mit 2,5 tsd € beziffert wird musss der
versicherer auch leisten (er kann isch vorort ja ein bild
machen); wie dann wiederhergestllt wird (mauer oder sonst
irgendetwas) geht den versicherer nichts an. (ich setze hier
eine „klassische“ neuwertversicherung voraus). maßgeblich sind
einzig und allein die tatsächlich anfallenden kosten für die
wiederherstellung.

alles andere (sorry wenn ich so was schreibe) zeugt nicht
gerade von einer guten ausbildung des kollegen bei dem
besagtem vr. mein tipp kann daher nur lauten sich entweder rat
von einem versierten rechtsanwalt einzuholen, oder den
versicherer um besuch eines regulieres zu bitten (die wissen
meisst was zu tun ist).

so das war meine bescheidene meinung zu diesem thema.
gruß - alaaf - hellau und ein schönes we!
J.

Hallo,

vielen Dank für die Meldung. Was ist bitte eine „erstrisikoposition“ - noch nie gehört. Wir haben eine Neuwertversicherung, es scheint auch irgendwie nicht in Frage zu stehen OB dieser Zaun übernommen werden wird, sondern nur wie. Die wollten von mir noch mehr Bilder haben (hatte denen welche per e-mail gesandt) und einen komplett detaillierten Kostenvoranschlag haben, die Firma hatte wohl nur einen pauschalen Kostenvoranschlag erstellt. Außerdem schrieben Sie schon im voraus, dass Sie auf dem einen Bild eine Bodeneinschlagshülse erkennen konnten und dass diese auch NICHT mit in einen neuen Zaun eingerechnet werden könnte, da man die ja noch benutzen könnte und dass der beschädigte Zaun ja auch erkennbar mit Winkeln an ein Mäuerchen befestigt war, kurz und gut wollen die jetzt diverse Teile aus dem alten Zaun in den neuen Zaun wieder mit einbauen. Ich habe denen nochmals ein Fax geschickt und mitgeteilt, dass Sie Bilder und Kostenvoranschlag bekommen haben, damit sei meine Mitwirkungspflicht wohl erledigt und ich sei kein Garten- und Landschaftsbaufachbetrieb der beurteilen könne ob man z. B. noch Bodeneinschlagshülsen benutzen könne in denen ein Zaunfahl stand der durch einen Sturm „zerlegt“ worden ist wie ein Streichholz, inwieweit dieser dann defekt oder vorgeschädigt ist vermag ich nicht zu sagen.
Habe bisher noch keine Antwort von der Debeka erhalten. Schaun wir mal… Mir ist es egal ob die irgendwelche alten Bodenhülsen oder so was in den neuen Zaun miteinbauen wollen oder nicht. Ist der erwähnte Regulierer jemand der den Zaun dann erneuert oder einer von der Versicherung Beauftragter der dann den Schaden detailliert begutachtet.
Schöne Grüße zurück und nochmals DANKE