bei einem Sturm wird das Dach eines Stalls bzw. einer Scheune beschädigt und als Schaden gemaldet.
Bei der Reparatur stellt der Dachdecker fest, daß das Gebälk so marode ist, daß das Dach so nicht mehr funktionsfähig wäre, bzw. daß die Gefahr eines Einsturzes nicht auszuschließen wäre.
Wenn nun auch das Gebälk erneuert wird, wäre das dann auch ein Versicherungsschaden?
Oder wenn bei der Reparatur des Daches das Gebälk geschädigt wird, weil Personen dort gewerkelt haben?
Oder müßte der Besitzer warten, bis ein Sturm auch den Dachstuhl beschädigt?
bei einem Sturm wird das Dach eines Stalls bzw. einer Scheune
beschädigt und als Schaden gemaldet.
Bei der Reparatur stellt der Dachdecker fest, daß das Gebälk
so marode ist, daß das Dach so nicht mehr funktionsfähig wäre,
bzw. daß die Gefahr eines Einsturzes nicht auszuschließen
wäre.
Na ja, dann bestand diese Tatsache ja aber auch schon vor dem Sturmschaden.
Wenn nun auch das Gebälk erneuert wird, wäre das dann auch ein
Versicherungsschaden?
Nein, warum?
Oder wenn bei der Reparatur des Daches das Gebälk geschädigt
wird, weil Personen dort gewerkelt haben?
Was hat der Versicherer damit zu tun?
Oder müßte der Besitzer warten, bis ein Sturm auch den
Dachstuhl beschädigt?
Nein, er sollte zügig selber tätig werden und die Renovierung nicht dem Versicherer überlassen, da dieser dafür nicht zuständig ist!
ergänzende Frage
N’Abend,
wenn jetzt der Besitzer die Gelegenheit nutzt und bei der gleichen Aktion nicht nur die runtergewehten Dachziegeln ersetzen läßt, sondern auch den maroden Dachstuhl, zahlt dann die Versicherung trotzdem ihren Teil oder sagt sie: um den Dachstuhl zu erneuern, hätten die Ziegel eh runtergemußt…
Und wie wird das dann verrechnet?
Über Kostenvoranschlag für den Versicherungsschaden?
Denn über die entgültige Rechnung geht es ja nicht, die wäre ja detaillierter und höher.
Am besten mit der Versicherung sprechen (das geht ).
Der Handwerker kann sicher einen Kostenvoranschlag erstellen über den Part der ersatzpflichtig ist - also in dem Fall die entsprechenden Ziegel, etc. Er kann auch über selbiges eine getrennte Rechnung erstellen. Oder aber er packt es alls komplett auf eine Rechnung und du klamüserst das mit der Versicherung auseinander.
Ach ja, ersatzpflichtig sind die Ziegel natürlich trotz Renovierung
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Am besten mit der Versicherung sprechen (das geht ).
Das ist schon klar.
Die Frage ergab sich aus dem Thread (ich les hier meist zum „Spaß“ mit) und daraus, daß wir wegen des Sturms darübergeredet hatten, ob wenn da was passieren würde, wir die Gelegenheit nutzen würden um gleich das Dach mitzumachen.
Dank dir und dein Sternchen hast du schon.
Schöne Woche
Kerstin