Gebäudeversicherung vorgeschrieben?

Liebe/-r Experte/-in,

wir haben 2009 in Ostdeutschland ein Sanierungsobjekt gekauft. Der Verkäufer hat den Eigentümerwechsel seiner Gebäudeversicherung vermutlich nicht mitgeteilt und fortlaufende Abbuchungen übersehen. Wir haben in Erfahrung gebracht, daß eine Gebäudeversicherung automatisch auf den Neueigentümer übergeht. Jedoch der Alteigentümer lediglich die Differenzsumme für das restliche Jahr des Kaufes nachfordern darf. Fakt bei uns ist, daß wir das Haus im September 2009 gekauft haben und jetzt im Januar 2012 zum ersten Mal hören, daß dieses Gebäude überhaupt versichert ist. Der Anwalt des Alteigentümers fordert 230,- Euro für das Jahr 2010 und droht mit Mahnbescheid. Der Betrag erscheint uns zudem sehr überteuert, da es bereits Anbieter für 100,- Euro gibt. Hätte der Verkäufer seiner Versicherung den Eigentümerwechsel umgehend angezeigt, wäre die Versicherung an uns herangetreten und wir hätten vermutlich ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen können. Fakt ist auch, daß dieses Gebäude gegen Feuer versichert ist, obwohl eine Versicherung überhaupt nicht greifen kann, da kein Blitzableiter (§) vorhanden ist. Es ist gegen Wasser versichert, owohl es keinen Anschluß gibt und gegen Hagel und Sturm, obwohl das Dach bereits mehr oder weniger eingestürzt ist. Im Klartext, es handelt sich um eine Ruine bei der wir lediglich den Garten als Freizeitobjekt nutzen und Obstanbau betreiben. Die geforderten 230,- würden ohne Zweifel den Gebäudewert übersteigen. Zudem ist das Gebäude seit gut 20 Jahren unbewohnt. Würde es einstürzen, könnte man es abtransportieren und der Wert würde sogar noch steigen. Denken Sie, daß in diesem Fall eine Gebäudeversicherung überhaupt vorgeschrieben ist? Wie soll ich reagieren? Vielen Dank schonmal im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Müller

nun soweit ich es weis müste der vorbesitzer die versicherung kündigen es bestand ein besitzerwechsel
und ausserdem hätte die versicherung schon früher etwas in abspruch stellen müssen
ich würde widerspruch bei der versicherung einlegen
und auf die jetzigen verhältnisse hinweisen
hoffe auf erfolg
mfg Herbert

Meines Wissen geht eine Gebäudeversicherung automatisch auf den nächsten Besitzer über aber dieser Fall ist eben besonders. Erst recht, weil sich fast drei Jahre niemand bei uns gemeldet hat.

Jedenfalls recht herzlichen Dank für die Antwort. Ich werde Unterstützung gegenüber der Versicherung anbieten aber zahlen werde ich nicht.

LG

Guten Tag aus köln.

Ich habe eure geschichte gelesen, bin zwar kein Versicherungsexperte, kenne mich aber mit Immobilien einigermassen aus und möchte euch hier folgendes antworten.

  1. Grundsätzlich brauche ich mein Eigentum nicht versichern, erhalte dann aber auch keine Entschädigung, falls etwas passiert.

So ist es in den alten Bundesländern mit ausnahme von - ich glaube - Baden Würtemberg, da gilt noch eine andere Verordnung bezüglich „Zwangsfeuerversicherung“. Dieser Verordnung liegt der Gedanke zugrunde, dass in vielen Fällen nicht nur das eigene Haus „unter geht“ sondern eventuell auch nachbarhäuser beschädigt werden können, von welchen der Brand nicht ausgegangen ist.

Ich nehme mal an, dass es in den neuen Bundesländern so gehandhabt wird wie hier in NRW.

Danach geht beim Verkauf eines grundstückes die ggfls. abgeschlossene Gebäudeversicherung auf den Käufer kraft Gesetzes über. Er hat dann die Möglichkeit innerhalb von einem Monat diese versicherung mit sofortiger wirkung zu kündigen. Tut er das nicht, so hat der diese versicherung mit allen Rechten und pflichten übernommen.

Dabei ist es unerheblich ob z.b. ein Blitzableiter montiert ist oder nicht. Etwas anderes könnte gelten, wenn wie hier beschrieben, der Versicherungsgegenstand nicht mehr existiert. d.h. das gebäude faktisch nicht mehr existiert, und damit nicht mehr versicherbar ist.

Ein Ansatzpunkt ist - nach Durchleutung des notarvertrages - daruf abzustellen, dass der verkäufer seinen Informationspflichten Euch gegenüber nicht nachgekommen ist. Wenn der Käufer das Bestehen einer Versicherung nicht mitgeteilt hat, dann ist er einzig und allein für den Bestand oder Aufkündigung dieser Versicherung verantwortlich.

Darauf würde ish abstellen. den Verkäufer - in beweisbarer Form - auch auffordern, alle Angaben zu dieser angeblichen Versicherung zu machen, und dann diese Versicherung vorsichtshalber, nämlich mit dem Hinweis, falls Ihr überhaupt kraft Gesetzes Versicherungsnehmer geworden seid, zu kündigen zum nächst möglichen Zeitpunkt ( wann immer der auch sein mag).

Falls der Verkäufer gemäss den Angaben im Notarvertrag tatsächlich die notwendigen Angaben nicht gemacht hat, Ihr selbst aber kraft Gesetzes in den vertrag „eingemeindet“ wurdet, so habt Ihr in jedem Fall ein Rückgriffsrecht gegen den

Vielen Dank, daß Sie sich für eine so lange und ausführliche Antwort Zeit genommen haben. Sie haben uns damit ein enormes Stück weitergebracht.

Vielen Dank nochmals!!!

LG