Liebe/-r Experte/-in,
wir haben 2009 in Ostdeutschland ein Sanierungsobjekt gekauft. Der Verkäufer hat den Eigentümerwechsel seiner Gebäudeversicherung vermutlich nicht mitgeteilt und fortlaufende Abbuchungen übersehen. Wir haben in Erfahrung gebracht, daß eine Gebäudeversicherung automatisch auf den Neueigentümer übergeht. Jedoch der Alteigentümer lediglich die Differenzsumme für das restliche Jahr des Kaufes nachfordern darf. Fakt bei uns ist, daß wir das Haus im September 2009 gekauft haben und jetzt im Januar 2012 zum ersten Mal hören, daß dieses Gebäude überhaupt versichert ist. Der Anwalt des Alteigentümers fordert 230,- Euro für das Jahr 2010 und droht mit Mahnbescheid. Der Betrag erscheint uns zudem sehr überteuert, da es bereits Anbieter für 100,- Euro gibt. Hätte der Verkäufer seiner Versicherung den Eigentümerwechsel umgehend angezeigt, wäre die Versicherung an uns herangetreten und wir hätten vermutlich ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen können. Fakt ist auch, daß dieses Gebäude gegen Feuer versichert ist, obwohl eine Versicherung überhaupt nicht greifen kann, da kein Blitzableiter (§) vorhanden ist. Es ist gegen Wasser versichert, owohl es keinen Anschluß gibt und gegen Hagel und Sturm, obwohl das Dach bereits mehr oder weniger eingestürzt ist. Im Klartext, es handelt sich um eine Ruine bei der wir lediglich den Garten als Freizeitobjekt nutzen und Obstanbau betreiben. Die geforderten 230,- würden ohne Zweifel den Gebäudewert übersteigen. Zudem ist das Gebäude seit gut 20 Jahren unbewohnt. Würde es einstürzen, könnte man es abtransportieren und der Wert würde sogar noch steigen. Denken Sie, daß in diesem Fall eine Gebäudeversicherung überhaupt vorgeschrieben ist? Wie soll ich reagieren? Vielen Dank schonmal im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Müller