Gebäudeversicherung, wie ist das gemeint?

Hallo,

Badezimmer im Obergeschoß, und im Zimmer darunter tröpfelt es aus der Decke, da wo oben Badewanne und Dusche sind.

Wegen Fachwerk und Hausschwammgefahr dürfte Eile geboten sein, wenn ich das richtig sehe.

„Sachverständige“ im Bekanntenkreis sagen: Kaputte Wasserzuleitung wird von der Versicherung über nommen, Wasserableitung nicht.

Ich kann aber nicht feststellen, ob es die Zu- oder Ableitung ist, ohne Badewanne und Dusche, Glasbausteine, Fliesen usw. rauszureißen.

Nun steht im Vertrag der Gebäudeversicherung:

(Schäden durch … ) „Wasser aus Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung“ (…sind versichert)

Was meinen die mit dieser kryptischen bzw. der meiner Bekannten ent gegen stehenden Aussage. Gehören dazu auch Schäden am Ablauf der Dusche oder der Badewanne?

Der Grund meiner Frage:

Wenn es nicht versichert ist, würde ich aus Kostengründen selbst zum Preßlufthammer greifen.

Wenn die Versicherung aber eine Firma schickt, und die stellt dann fest, ätsch, das ist aber das Abwasserrohr, dann müßte ich ja wohl die Firma bezahlen, oder?

Hat da jemand von Euch den Durchblick? Ich möchte mich nicht in den Ruin treibenlassen.

Danke
Günter

Hi Günter,

folgender Link hilft vielleicht.

http://www.acteam.de/cgi-bin/elwoms.pl?s=K42&t=1&mID…

Gruss Steve

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo erstmal,

Badezimmer im Obergeschoß, und im Zimmer darunter tröpfelt es
aus der Decke, da wo oben Badewanne und Dusche sind.

Das ist schlecht!

Wegen Fachwerk und Hausschwammgefahr dürfte Eile geboten sein,
wenn ich das richtig sehe.

Richtig. Es sollten auch sofort Maßnahmen zur Trockung getroffen werden.

„Sachverständige“ im Bekanntenkreis sagen: Kaputte
Wasserzuleitung wird von der Versicherung über nommen,
Wasserableitung nicht.

Schwachsinn!! Wo sind die den Sachverständige?? Bei Haribo??!! Die Ableitungsrohre sind teilweise AU?ERHALB des Gebäudes NICHT versichert, aber innerhalb immer.

Ich kann aber nicht feststellen, ob es die Zu- oder Ableitung
ist, ohne Badewanne und Dusche, Glasbausteine, Fliesen usw.
rauszureißen.

Würde ich nicht tun. Es gibt Firmen die können einen Schaden mit elektronischen Messystemen lokalisieren. Erspart vieles. Bitte kein blindes abkloppen der Fliesen!!

Nun steht im Vertrag der Gebäudeversicherung:

(Schäden durch … ) „Wasser aus Zu- oder Ableitungsrohren der
Wasserversorgung“ (…sind versichert)

Somit ist klar, das diese versichert sind.

Schäden am Ablauf der Dusche oder der Badewanne?

Schäden die durch diese Undichtigkeit (wenn Sie da liegen sollte) sind versichert.

Der Grund meiner Frage:

Wenn es nicht versichert ist, würde ich aus Kostengründen
selbst zum Preßlufthammer greifen.

Nää, laß mal lieber.

Wenn die Versicherung aber eine Firma schickt, und die stellt
dann fest, ätsch, das ist aber das Abwasserrohr, dann müßte
ich ja wohl die Firma bezahlen, oder?

So und nun kommen wir zu einem ganz wichtigen Punkt. Nicht die Versicherung schickt/beauftragt die Firma, sondern du als Inhaber des Gebäudes. Die Versicherung ist nicht berechtigt dir Unternehmer oder sonst was ins Haus zu schicken. Die Versicherung nimmt den Schaden erstmal auf (Ich hoffe er ist schon gemeldet). Dann mußt du schauen, das die Ursache feststeht. In der Regel kennen die Versicherungsfuzzis vor Ort solche Lokalisierungsfirmen. Steht die Ursache fest, stellt die Versicherung einen ersatzpflichtigen Schaden fest (oder auch nicht) dann gehts weiter mit den Reparaturen. Die Rechnungen gibst du dann alle zur Versicherung und fertig. Bitte achtet darauf, das ihr ein anrecht auf die Weiderherstellung der gleichen Art und Güte habt!!! Bitte also nicht jetzt anfangen das Ideal Standart Fliesen rauszukloppen und dafür Mamor zu legen. So nach dem Motto, die Versicherung zahlt ja schon.

Hat da jemand von Euch den Durchblick? Ich möchte mich nicht
in den Ruin treibenlassen.

Zusammenfassend:
a) Versicherung informieren und Trockunung prüfen lassen
b) Schadenort und Ursache lokalisieren und feststellen
c) Ist es ein versicherter Schaden, dann Unternehmer beauftragen
d) Ersatz der gleichen Art und Güte zum Neuwert. Bei Abweichungen dieses vorher mit der Versicherung klären.
und gaaaaanz wichtig:
e) Mir für dieses Posting einen Glühwein ausgeben!!!*grins*

Bei Fragen einfach melden.

Gruß

Martin

Danke, hier ist der Glühwein
Deine Liste wird gerade abgearbeitet.

Gruß
Günter