Gebäudeversicherungs-Anspruch

Hallo,
nehmen wir an, Student A wohnt im Studienort in einer Wohnung, die
sein Vater auf den Namen des Vaters angemietet hat, Student A ist auch ordnungsgemäß in dem Ort der Wohnung des Vaters angemeldet.

Nun hat es in dieser Wohnung gebrannt, der -sehr alte- Kühlschrank,
der mit im Mietvertrag enthalten war -kleine Singleküche, im Flur im Eingangsbereich montiert- hatte
wohl einen „Elektroschaden“ und ist in Flammen aufgegangen, und zwar
nachts ca. 3.00 Uhr. Student A ist Gott sei Dank irgendwie wach geworden weil er bemerkt hatte, dass er keine Luft mehr bekommt.
Kurz und gut, die Wohnung ist in einem großen Wohn-Hochhaus-block eines Mehfamilienhauses. Studen A ist sofort auf und hat die Tür zur Miniküche (die ebenfalls gleichzeitig auch der Durchgang zum Wohnungseingang ist) aufgerissen und
alles stand in Flammen. Er ist trotz der Flammen durchgelaufen, hat im
Flur befindlichen Feuerlöscher genommen und wollte löschen, der Feuerlöscher ging aber nicht. Dann gegenüber und nebenan an alle
Türen gehämmert und geklingelt und die Leute rausgeholt, einem gesagt „Ruf die Feuerwehr“ und dann den nächsten Feuerlöscher der sich im Flur
des Mehrfamilienhauses befand genommen, dieser ging Gott sei Dank.
In diesem Mehrfamilienhaus mit fünf Stockwerken, waren KEINE Brandmelder oder ähnliche Vorkehrungen vorhanden, muss man sich auch Fragen ob das rechtens ist. Außerdem hatte die Feuer keine Möglichkeit mit der Drehleiter an den Balkon des Mieter zu kommen, da das Haus in Hanglage ist und durch Grünlange im Hang die Feuerwehrzufahrt bis zur Wohnungslage NICHT möglich ist…
D. h. wenn die hätten Leute mit der Drehleiter oder schwerem Gerät hätten bergen müssen, wäre das nicht gegangen - ist das überhaupt
statthaft…

Die Feuerwehr kam, löschte den Restbrand, hat alles nach „Brandnester“ durchsucht und ist wohl noch länger geblieben, die Feuerwehr hat Student A ausdrücklich wegen seines sehr umsichtigen Verhaltens gelobt und gesagt er hätte damit wohl sehr viel Schlimmes verhindert. Student A wurde mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus verbracht - Rauchvergiftung und kleine Verbrennungen…

Dieser Vorfall war im März 2009. HEUTE -weit über ein Jahr später- schrieb die Gebäudeversicherung des Wohnblocks, sie wollen eine Regress-Zahlung geltend machen, weil fahrlässig der Herd angelassen wurde… Es brannte jedoch der KÜHLSCHRANK und NICHT der Herd.

Den Schaden des Mieters zahlte dessen Feuerversicherung.

Frage: Hat der Gebäudeversicherer nach ssoo langer Zeit noch einen
Anspruch an den Mieter.
Das Ganze ist sehr difus, weil der Mieter jetzt ein 16 Seiten-Schreiben bekommen hat mit irgendwelchen Schadensfeststellung, Aufräumarbeiten, Gutachten usw.

Es fand eine Begutachtung der Gebäudeversicherung statt, zu dem
Termin wurde der MIETER NICHT eingeladen, ist das o. k.

Fakt ist, dass der Kühlschrank der Brandauslöser war.

Leider sind natürlich -nach 1 1/4 JAHREN- die Beweisstücke (Single-Küche, Möbel etc.) entsorgt…

Die Feuerwehr sagte damals allerdings, dass der Kühlschrank gebrannt hätte und auch BrandAUSlöser war. Die Sache ist auch zur Polizei gegangen, die das Verfahren aber nicht bearbeitet haben, deren Aktenzeichen ist beim Mieter vorhanden. Die Tageszeitungen des Wohnungsortes haben in der Tagespresse auch berichtet, dass der
Kühlschrank gebrannt hätte. Auch die Feuerwehr auf Ihrer Homepage berichtet, dass der Kühlschrank brandauslösend gewesen sei.
Da der Kühlschrank (und auch der Herd) im Mietvertrag mit inbegriffen waren, ist dies ja wohl Sache des Eigentümers, zumal der Kühlschrank sehr alt war…

WAS sollte der Mieter jetzt machen, Rechtsanwalt nehmen und den
schreiben lassen oder erstmals selber mit der Zurich-Versicherung
des Gebäudeinhabers telefonieren.

Was würdet Ihr vorschlagen.

Sorry, das es jetzt etwas länger geworden ist, aber es ist sehr wichtig.

DANKE

Grüße
Marie

Hallo,

das ist sicher kein Thema für ein Forum.

Ich würde sofort zum Anwalt.

Gruß
tycoon

Hallo,
danke für die Antwort.

das ist sicher kein Thema für ein Forum.

Wieso und warum meinst du das?

Ich würde sofort zum Anwalt.

Na ja - ich dachte mir versuche ich erstmals
soviele Fachinfos zu bekommen wie geht, dann
mit diesen Fachinfos im Hintergrund mal
freundlich bei der Versicherung anrufen und
wenn es dann Problem gibt, erst DANN
zum Anwalt.

Falsch gedacht Deiner Meinung nach…

Grüße
Marie

Hallo,
ein Forum kann Dir doch keine Stellungnahmen zu Gutachten geben. Im Prinzip sagst Du es sei Fakt, dass der Kühlschrank brandauslösend war. Da frage ich: Wie ist der Fakt belegbar, wenn offensichtlich ein Gutachten etwas anderes aussagt.

Viele Grüße
Andreas

Hallo,
danke für die Antwort.

ein Forum kann Dir doch keine Stellungnahmen zu Gutachten
geben.

Das will ich auch nicht, ich frug nur nach Gesetzen und Richtlinien oder Formulierungshilfen gegenüber der Versicherung für die Schadensregulierung.

nzip sagst Du es sei Fakt, dass der Kühlschrank

brandauslösend war. Da frage ich: Wie ist der Fakt belegbar,
wenn offensichtlich ein Gutachten etwas anderes aussagt.

Es ist so, dass MEINE Hausratversicherung auch einen Brand/Schadensbegutachen in dieser Wohnung hatte und
dieser den Kühlschrank, als er vor Ort war, als Brandauslöser genannt hat. Also steht es wohl Gutachten gegen Gutachten und
DESHALB frug ich hier nach.

Grüße
Marie