Gebauchtwagenkauf

Hallo zusammen,
ich ahne, dass bei viele bereits beim Lesen der Überschrift 'ne tiefe Falte auf der Stirn liegt - angenommen: Tina kauft sich beim Wiesenautohändler um die Ecke ein Auto - sie will es schlau anfangen und kauft - weil sie neuerdings Selbständig ist - fürs Geschäft. Hinterher stellt sie fest, das war ziemlich dumm, denn damit kehrt sich die Beweislast um. Das Auto liegt nun mit einem Motorschaden (nach nur 4 Wochen) in der Werkstatt und keiner will die Zeche zahlen: Tina nicht und der Autohändler erst recht nicht. Hat Tina denn irgendeine Chance, was könnte sie denn vielleicht tun. Hat jemand von euch doch noch eine Idee. Viiiiiiielen Dank! mablo

Huhu!

ich ahne, dass bei viele bereits beim Lesen der Überschrift
'ne tiefe Falte auf der Stirn liegt

Na klar, und zwar ne Bauchfalte…

Hat Tina denn irgendeine
Chance, was könnte sie denn vielleicht tun. Hat jemand von
euch doch noch eine Idee.

Man frage den Reperateur, ob es denn wahrscheinlich ist, dass der Sachmangel, der zu dem Schaden geführt hat, bei Gefahrübergang schon vorhanden war. Wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, könnte man einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen und/oder den Händler verklagen.

Man frage den Reperateur, ob es denn wahrscheinlich ist, dass
der Sachmangel, der zu dem Schaden geführt hat, bei
Gefahrübergang schon vorhanden war. Wenn die
Wahrscheinlichkeit hoch ist, könnte man einen Sachverständigen
mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen und/oder den
Händler verklagen.

Hallo,

ich dachte, die gesetzliche Gewährleistung gilt nur für private Käufe. Tina hat aber das Auto doch für ihr Geschäft und damit gewerblich gekauft! Was soll sie denn dann mit dem Gutachten?

Gruß Ebi

Hi,

ich dachte, die gesetzliche Gewährleistung gilt nur für
private Käufe.

da dachtest Du falsch.
Die Beweißlast liegt aber von Beginn an beim Käufer.

Gruß Stefan

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ich dachte, die gesetzliche Gewährleistung gilt nur für
private Käufe. Tina hat aber das Auto doch für ihr Geschäft
und damit gewerblich gekauft! Was soll sie denn dann mit dem
Gutachten?

ob man als verbraucher oder unternehmer eine sache kauft bestimmt sich nicht nach subjektiven gesichtspunkten. so ist es nicht möglich, dass man -obwohl hauptsächlich für den privatgebrauch genutzt- die sache als unternehmer kauft.
anderenfalls würde jeder verkäufer dem vertrag zugrunde legen, dass der käufer unternehmer ist. das würde letztlich aber eine umgehung der rechte aus einem verbrauchsgüterkauf bedeuten.

die ermittlung, ob also der käufer verbraucher oder unternehmer ist, bestimmt sich nach objektiven gesichtspunkten.
liegt ein „dual use“ vor (sowohl private als auch unternehmerische nutzung) dann ist nach hm auf den „schwerpunkt“ der nutzung abzustellen bzw. nach europarechtlichen vorgaben ist nur der unternehmer, der überwiegend bis ausschließlich den gegenstand als unternehmer nutzt.

(eine ausnahme von dem gesagten ist nach dem grundsatz von treu und glauben dann zu machen, wenn der verkäufer ersichtlich nur mit unternehmern kontrahieren will und der käufer sich als solcher ausgibt)