Gebäudeabschreibung

Meine Schwester hat in KJ 2015 ein altes Haus gekauft. Das Haus ist schon 50 Jahre alt und m.E. mittlerweile abgeschrieben. Kann Sie als neue Besitzerin die Hauskaufkosten wieder mit 2% jährlich abschreiben? Schönen Gruß, Christina

Ja.

Kaufpreis des Gebaeudes ohne Grundstueck ohne Moebel, in der Anlage V von der Miete abziehen. Das Finanzamt sagt dann schon, welchen Betrag sie anerkennen.

Die Frage war, mit welchem Anteil man das jährlich abziehen kann.

RotAlge hat übrigens bereits vor einigen Stunden die richtige Antwort gegeben - es ist nicht notwendig, Tina0509 zu verwirren.

Nix für ungut

MM

Witzigerweise spricht der Gesetzgeber in diesem Zusammenhang nicht von Kaufpreis, sondern von Anschaffungskosten und das hat seinen guten Grund. Mal abgesehen davon, daß die Frage schon längst beantwortet wurde, ist Deine Antwort also auch falsch bzw. irreführend, weil sie den Leser in dem Glauben läßt oder in diesen versetzt, nur der Kaufpreis könne im Wege der AfA steuerlich geltend gemacht werden.