Hallo zusammen,
in einer Mietwohnung ist über längere Zeit Wasser hinter die Badewanne gelaufen (wahrsceinlich durch undichte Fugen), es gibt einen Wasserschaden.
Wäre für sowas die Gebäudeversicherung zuständig? Oder Haftpflicht des Mieters (der ja eigentlich nichts dafür kann. Er hätte allerdings die Feuchtigkeit früher melden können).