Gebäudeversicherung und Wasserschaden

Hallo zusammen,

in einer Mietwohnung ist über längere Zeit Wasser hinter die Badewanne gelaufen (wahrsceinlich durch undichte Fugen), es gibt einen Wasserschaden.
Wäre für sowas die Gebäudeversicherung zuständig? Oder Haftpflicht des Mieters (der ja eigentlich nichts dafür kann. Er hätte allerdings die Feuchtigkeit früher melden können).

in der Regel ist dafür die Gebäudeversicherung zuständig. Deine Haftpflichversicherung würde den Schaden mit einen Verweis dazu ablehnen.

nein müssen, dies ist eine pflciht aus dem Mietvertrag, Schäden durch unterlassenen oder zu spät gemeldeten Mängel können zu Regressansprüchen führen.

Ja.
Allerdings könnte eine Teilhaftung auf den Mieter und damit dessen Haftpflicht abgewälzt werden, eben wegen verspäteter Meldung und damit möglicherweise höherem Schaden.

MfG
duck313

Ja, wenn Wasserschäden in der Gebäudeversicherung mit eingeschlossen sind.
Es gibt nicht „die Gebäudeversicherung“, sondern einzelne „Module“, die da zusammenstellbar sind (Feuer, Sturm, Wasser, Elementarschäden usw.).

Beispiel: Ich habe vor zwei Jahren Wasserschäden mit eingeschlossen und zahl eine höhere Prämie dafür im Vergleich zu vorher. Voher wäre ein Fall wie deiner mit meiner Gebäudeversicherung nicht abgedeckt gewesen, nun schon. Zerreists mit dagegen ein Abwasserrohr und es entsteht deshalb ein Schaden, dann ist er auch jetzt noch nicht eingeschlossen.

Gruß
F.