Hallo, ich habe eine andere Frage. Das Haus, welches wir gekauft haben, ist zwar gebäudeversichert, allerdings unterversichert. Das wissen wir schon nach einem Anruf bei dem zuständigen Versicherungsfachmann. Wir wollen allerdings auch nicht nach Ablauf des Versicherungsjahres bei der Versicherung bleiben. Kann ich nun nach der Hausübergabe nächste Woche bereits eine neue Gebäudeversicherung abschließen und die alte dann zum Jahresende kündigen? Oder geht das nicht und ich muss erst die alte „aufstocken“, kündigen und neu abschließen? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo anhe,
durch den Kauf des Hauses übernehmen Sie automatisch die Gebäudeversicherung. Der Kauf ist mit dem Notartermin besiegelt. Da der Vorbesitzer die Versicherung bereits gezahlt hat, ist es natürlich günstiger die Versicherung erst zum Ablauf zu kündigen.
Sie können aber auch die Versicherung innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheines kündigen.
Wenn eine Finanzierung eines Gebäudes besteht, muss die Freigabe der Bank eingeholt werden! Sie können also die Versicherung übernehmen, den Wert erhöhen und zum Ablauf kündigen. Hier zahlen Sie natürlich die Differenz, die sich aus der Werterhöhung ergibt. Wichtig ist, dass Sie die Versicherungsbedingungen von der jetzigen und der neuen Vergleichen. Mitunter sind in den alten Bedingungen Dinge mitversichert, die Ihre heutige Versicherung nicht abdeckt. Lassen Sie den Vergleich von einem Versicherungmakler vornehmen. Die haben mehr Möglichkeiten als ein Versicherungsvertreter!!! Außerdem haftet der Makler auch anders, wenn ein Beratungsfehler vorkommen sollte.
Beachten Sie bitte das Billig nicht gleich Gut bedeutet.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
diese Frage ist gesetzl. geregelt.
Bei Verkauf geht die vorh. Gebäudeversicherung auf den Erwerber über, dieser wird zwangsläufig neuer Vers.-Nehmer und kann den Vertrag mit Frist von einem Monat kündigen, gerechnet ab dem Tag der Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Wenn dann Vergleiche / Vorschläge gewünscht werden, stehe ich gern zur Verfügung. Bei Int. erbitte ich direkte Kontaktaufnahme (Daten auf meiner website).
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Nein, unmittelbar nach Kauf des Hauses, kann man den Versicherer Informieren, da´s man die Versichgerung nicht übernimmt. Wenn der Versicherer vom Verkauf Informiert wird, wer neuer Eigentümer wird, schreibr er Sie sowieso an. Das ist meist besser und sollte der Verkäufer auch bei seinem Unternehmen für Versicherung melden. Dann wenn man Post hat geht das , das man die Versicherung Informiert, das man auf eine Übernahme als Kunde verzichtet und es ablehnt. Die Gründe der nicht gerechten absicherung sidn dabei natürlich im Vordergrund. Fragen Sie Direkt nach, nach einem Angebot zur Umstellung des Vertrages auf exakte Versicherungssummen und ein Angebot. Stellen Sie Fristen , 14 Tage und den Hinweis , das Ihr neues Eigentum falsch versichert ist. Verwechseln Sie bitte nicht den Unterversicherungsverzicht mit falschen Summen bei der Absicherung! Man kann darauf bestehen, das die Verscherung nicht Fortgesetzt wird, unter anderen das man auch nicht ordnungsgemäß Versichert ist. Damit endet die Versicherung unmittelbar nach Kauf. Auf jedenfall würde ich mir ein Angebot machen lassen, zu den alten Konditionen, denn bei den Verträgen heute, sind meistens wichtige Konditionen ausgeschlossen die in alten Verträgen noch drin sind. Das sollte man dabei berücksichtigen.
Was ich jedoch nicht Verstehe, gibt es bei Euch keine Vertreter, die eine neue Versicherung abschließen wollen, die müssen doch Beraten? Die müssten das doch Wissen ?
Lasst Eiuch als Kunden nicht über den Nuckel ziehen.
Macht Vergleiche und holt Euch eine andere Meinung ein, in dem Ihr 1 oder 2 Vertreter kommen lasst. Das ist Wichtig auch für Euch als Kunden, damit Ihr tatasächlich Möglichkeit habet zu Vergleichen.
Du hast erst nach Eintrag ins Grundbuch ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten.
Du kannst den Vertrag natürlich umstellen,was ich dringend anrate,eine 1 Jahreslaufzeit vereinbaren und
dann vor Ablauf des Jahres (3,5 Monate vorher) kündigen.
LG
Hallo, bitte wenden sie sich an einen Versicherungskaufmann oder evtl. an die Rechtsabteilung des Versicherungsunternehmens. MFG
Hallo,
kündigen kannst Du erst, wenn Du im Grundbuch eingetragen bist. Du kannst natürlich den jetzigen Versicherer fragen, ob er Dich vorzeitig aus den Vertrag lässt, damit Du bei „Deiner“ Versicherung den Vertrag mit richtigen Summen abschliesen kannst. Wenn Du die Summen bei der alten Versicherung erhöhst, wird es (meist) ein neuer Vertrag. Wenn Du ganz sicher gehen willst und keinen Trödel mit der jetzigen Versicherung, schließ einfach eine neuen Vertrag ab, kündige den alten Vertrag sofort bzw. nach Eintrag Grundbuch (mußt Du aufpassen - 4 Wochen Frist nach Erhalt einer Policenkopie des Vorbesitzers. Da bezahlst Du zwar ca. 2 Monate doppelt aber die 50 Eus kannst Du ja für einen ruhigen Schlaf investieren, denn die Vorversicherung kann aus rechtlichen Gründen und auch zu Deinen eigenen Schutz der Kündigung nicht zustimmen, da der Eigentumswechsel erst mit der Eintragung im GB vollzogen ist.
Danke für den Rat.
Aber dann habe ich 2 Versicherungen, womit ich kein Problem habe. Nur denke ich, dass es im Schadensfall Ärger gibt wegen der Doppelversicherung? Dann heißt es, ich wolle mich bereichern, schätze ich. Man kennt doch die Tricks der Versicherungen.
Hallo,
es ist möglich, nach erfolgter Grundbucheintragung des neuen Eigentümers(die Hausübergabe ist ohne Bedeutung) die Versicherung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Dabei verliert man allerdings die vom Vorbesitzer für den Rest der laufenden Versicherungsperiode gezahlte Prämie. Deshalb ist es sinnvoll, sofort die Versicherungssumme zu erhöhen und gleichzeitig zum Ende der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen. Damit kann man die bereits gezahlte Prämie vom Vorbesitzer ausnutzen und trotzdem eine Versicherung eigener Wahl abschließen, wenn auch etwas später.
Nebenbei bemerkt: diese Auskunft hätte eigentlich im Rahmen einer fairen Kundenberatung der Vertreter der neuen Gesellschaft geben müssen.
Viel Glück im neuen Haus
Hoddel
Nein, Du gibst selbstverständlich bei Deiner neuen Versicherung die alte mit Vers.summe an. Es kann sogar sein, dass die neue Vers. dann bis zur Kündigung nur die Differenz zur neuen und korrekt ermittelten Vers.summe versichert…wenn nicht, dann hast Du es angegeben und wenn Du nicht aus beiden Verträgen im Schadenfall Geld ziehst, kann man Dir m.E. nichts vorwerfen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke für den Rat und die Wünsche.
Ich hatte noch keinen Kundenberater gefragt.
Da wir sehr skeptisch geworden sind, auf Grund eines anderen Falles, der schon 2 Jahre vor Gericht liegt, wollte ich erst einmal unabhängige Meinungen hören.
Gruß anhe
Hallo!
Nach Grundbucheintragung hat der Erwerber ein 4-wöchiges Sonderkündigungsrecht.
Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen eine VWG abzuschließen, welche den Bedürfnissen und den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Bei der VWG nicht nur auf den Preis schauen!
Ein Aufstockung beim bisherigen Versicherer und dann eh kündigen ist aus meiner Sicht für alle Beteiligten nur Aufwand mit wenig Nutzen.
Hallo, Sie haben nach dem Erwerb des Hauses ein Sonderkündigungsrecht von einen Monat mit sofortiger Wirkung oder zum ende der laufenden Versicherungsperiode, gerechnet ab dem Tage des Notartermin (Grundbucheintrag). Sobald Änderungen im bisherigen Vertrag vorgenommen werden, haben Sie kein Sonderkündigungsrecht mehr. Da Sie dann als neuer Versicherungsnehmer geführt werden und ab Tag der änderung ein neuer Versicherungsbeginn wäre.
Also suchen Sie schnell nach einen guten Versicherer für Ihr neues Haus, Versichern dies und kündigen innerhalb der o. g. Frist. Aber nur dann, wenn Sie der neue Versicherer genommen hat.
MfG firefox
Hallo
leider ist Gebäudeversicherung nicht so mein Fachgebiet… ich meine mich zuerinnern das man ein Sonderkündigungsrecht besteht, bei Eigentümerwechsel, aber sicher bin ich mir da nicht.
Am besten fragen sie bei der Neuen Versicherung nach wie sie vorgehen müssen, die helfen da meist gerne weiter.
Viele Grüße
Anne Menzel
sorry, bin ich üerfragt
Ganz einfach, frag die bisherige Versicherung über die Kündigungsmöglichkeiten. Sie muß dich informieren.
Sorry, aber da weiß ich leider nicht bescheid.
Schon bei Wikipedia oder/und google probiert?
Gruß
Hendrik
Hallo,
kann leider nicht helfen.
M.
Hallo!
Der Erwerber hat ein Sonderkündigungsrecht und muss durch die Versicherung entsprechend über seine Rechte informiert werden. Mit der Versicherungssumme hat das nichts zu tun. Für die Prämie haften Veräußerer und Erwerber bis dahin gesamtschuldnersich, das heisst, hier sollte mit dem Veräußerer im Vorfeld eine Übereinkunft im Vorfled getroffen worden sein, wer zahlt. Insofern ist eine Aufstockung zunächst nicht notwendig, da der Teufel aber bekanntlich ein Eichhörnchen ist, lässt sich die aber vielleicht als vorläufige Deckungzusage noch nachholen. Viel zu oft passieren genau in diesen Zwischenräumen die dicken Schäden und die Versicherung ist dann der Böse, wenn sie die UV auch anrechnen. Als Zeitpunkt des Erwerbs zählt die Grundbucheintragung und notarielle Beglaubigung, nicht unbedingt jedoch die Hausübergabe. Wenn die Versciherung dann tatsächlich noch eine Weile bis zur Fälligkeit laufen soll, würde ich die Summe in jedem Falle noch aufstocken. Das kostet nicht viel und spart unfassbar viel Ärger, wenn wirklich was passiert.
Hallo
Man kann die bestehende Gebäudeversicherung innerhalb von 6 Wochen nach Grundbucheintragung künigen und bei einer anderen Gesellschaft eine neue beantragen.