Kennt sich jemand mit Versicherungen aus .Mir ist ein Auto ins Haus gefahren.Was ist zu beachten in Hinblick auf Spät/Folgeschäden?
Meist recht problemlos.
Es haftet die Versicherung des Autofahrers. Doch nicht deine Gebäudeversicherung !
Man muss den Schaden gleich melden (das wird wohl erfolgt sein, üblich ruft man ja die Polizei, hat so auch die Daten vom Fahrer, Kennzeichen und die Versicherung. Wobei, Kennzeichen selbst ja ausreicht.
Dann muss man sich an einen Sachverständigen für Bauschäden (und Statik) wenden, der die Standsicherheit des Hauses und den Reparaturschaden ermittelt.
Gutachten geht an Versicherung, die je nach Schadenhöhe auch selbst einen Gutachter schicken wird.
Je nach Schaden muss man ggf. Sofortmaßnahmen zur Gebäudesicherung veranlassen, Abstützen, Sichern gegen Regen und Zutritt etwa.
MfG
duck313
Hi.
Da fragt man einen Baustatiker, oder Gutachter. Wer soll denn hier beurteilen, ob und welchen Schaden die Wand genommen hat?
Hi,
im Regelfall ist der Anprall von Kraftfahrzeugen in der Gebäudeversicherung mitversichert. Vorteil: Neuwert, im Gegensatz zur K-Haftpflicht = Zeitwert.
Geb.-Versicherung nimmt dann Regress beim K-Haftpflichtversicherer.
Gruß K.
Hallo,
da gibt es nur genau einen Rat:
AB ZUM ANWALT!
Den zahlt nämlich in diesem ganz eindeutigen Fall die gegnerische Auto-Haftpflicht-Versicherung. Schafft Waffengleichheit und man muss sich um nichts weiter kümmern.
Gruß
anf