Gebietskartell bei Entsorgung von Bauschutt?

Hallo,
angenommen eine Behörde schreibt jemanden der einen Abriss vornehmen will dass der Bauschutt bei der lokalen Entsorgungsstation entsorgt werden muss - ist dies rechtens oder ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht?

Gruß und Dank
Desperado

Wohin möchtest du denn den Schutt entsorgen?
Vielleicht ist es auch Dienst am Bürger, wenn man ihn darauf hinweist, wohin er am besten mit seinem Schutt fährt.

Soon

Es war von „muss“ die Rede, nicht von „am besten“.
Möglicherweise gibt es in der Region ja weitere Entsorgungsunternehmen.
Ich bringe meinen Grünschnitt auch nicht zu dem Entsorger, der im Abfallkalender unserer Kommune angegeben ist - einfach darum, weil ich bei einem anderen Anbieter nur die Hälfte zahle.

Ich denke, „muss“ ist nicht statthaft.

Grüße
Dirk

Hallo,

die Müllentsorgung - wozu auch Bauschutt gehört - ist hoheitliche Aufgabe. Die Aufgabenträger (Kommune oder Landkreis) sind grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung, ob sie das selbst machen oder aber einen (privaten) Dritten mit der Aufgabe betrauen.
Und für hoheitliche Aufgaben werden nun mal Gebühren fällig, deren (Neu-) Festlegung dem Organ des Aufgabenträgers (Gemeinderat, Kreistag) obliegt.

&Tschüß
Wolfgang

Oh, das habe ich überlesen. Wir haben hier verschiedene Entsorger. Wohin ich meinen Bauschutt oder Grünabfall bringe, ist zumindest in unserer Gemeinde, freigestellt.

Soon

Das wurde ja garnicht in Abrede gestellt und wir wissen auch nicht ob Desparados Gemeinde etc. diese hoheitliche Aufgabe ausünbt und dass deswegen das „muss“ im Bescheid stand.
Und hoheitlich hin oder her bezweifle ich stark, dass die Gemeinde jemanden zwingen kann auf deren Schuttplatz abzuladen wenn man´s im Nachbarort zum halben Preis bekommt. ramses90

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Hallo,

hast Du wirklich noch nie was vom „Anschluss- und Benutzungszwang“ gehört ?

Ein Einzelfall muß man halt mal einen Blick in die örtlich gültige Abfallsatzung werfen.

&Tschüß
Wolfgang

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Schon wieder Error 500

Nö, hab ich nicht, is ja der Hammer!
Danke für die Erhellung. ramses90

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Danke, das wird dann wohl leider auch bei der betreffenden Gemeinde so sein. Über die Kosten der Entsorgung anderswo hab ich mich gar nicht informiert, war nur wenig erfreut darum dass ich dem Abrissunternehmen diese Restriktion auferlegen muss - was es unter Umständen teuerer macht.

Hallo,

ein seriöses Abrissunternehmen sollte aber auch den Rechtsrahmen, in dem es tätig ist, kennen und ggfs. den Auftraggeber entsprechend beraten bzw. aufklären können.

&Tschüß
Wolfgang

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Ich würde dir mal empfehlen in den Ortssatzungen deiner Gemeinde nachzuschauen, ob es auch eine Abfallgebührensatzung gibt. Wenn es diese gibt ist dies für alle Bürger dieser Gemeinde maßgebend und die müssen sich daran halten, denn für die Müllabfuhr bzw. die Abfallbeseitigung ist ausschließlich die zuständige Gemeindeverwaltung zuständig.

für die Stadt Köln gibt es z.B. Satzung über die Abfallgebühren in der Stadt Köln (Abfallgebührensatzung - AbfGS -) vom 16. Dezember 2015

Wenn es anders wäre und du frei darüber entscheiden könntest, weshalb sollte dann die Gemeinde dafür sorgen, dass wöchentlich dein Müll abgeholt wird?

Ein seriöses Abrissunternehmen, wird den Bauschutt ohne Absprache mit dem Bauherrn auf die Mülldeponie der Gemeinde fahren!