Geblitzt

jemand wurde geblitzt bei 135km, außerhalb geschl. Ortschaft, also 35 km zu viel, ist noch in der probezeit, das Auto läuft auf jemand anderen, der hat auch den Brief bekommen, mit einem sehr schlechten foto, dieser möchte von der Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. hat da schon jemand mit Erfahrung? ist schon jemand damit durchgekommen. Rechtsschutzversicherung ist vorhanden

jemand wurde geblitzt bei 135km, außerhalb geschl. Ortschaft,
also 35 km zu viel, ist noch in der probezeit, das Auto läuft
auf jemand anderen, der hat auch den Brief bekommen, mit einem
sehr schlechten foto, dieser möchte von der
Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Und will dann die 143 Euro bezahlen und die 3 Punkte akzeptieren? Dann ist doch alles im Lack.

(Umfang und Inhalt dieser Antwort orientieren sich an Umfang und Inhalt der Fragestellung.)

Das läuft auf eine Fahrtenbuchauflage hinaus.

http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/tipps/fahrtenb…

Das blöde am Aussageverweigerungsrecht ist, dass man vom Gericht aufgefordert werden kann, glaubhaft zu machen, weshalb man von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen darf. § 56 StPO.

Außerdem: Es „genügt“ eine eidliche Versicherung. Sollte sich diese später als falsch herausstellen, hat man so viel Ärger am Hals, dass ein Bußgeld mit Fahrverbot einem wie vier Wochen Wellnesshotel vorkommen.

Gruß
smalbop

Das blöde am Aussageverweigerungsrecht ist, dass man vom
Gericht aufgefordert werden kann, glaubhaft zu machen, weshalb
man von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen darf.
§ 56 StPO.

Hallo,

das gute an so einem Zeugenbefragungsbogen ist, man brauch gar nicht antworten. Außerdem ist auch bei berechtigten Zeugnisverweigerungsrecht, nicht ratsam es auszunutzen, denn dadurch wird der Täterkreis stark eingeschränkt. Besser ist es den Übeltäter auf dem Bild nicht zu erkennen. Da darf man solange es nur die Bußgeldstelle oder Polizei ist lügen das sich die Balken biegen, solange kein Unschuldiger benannt wird.

Und wenn es zu einem Prozess kommt, kann man schon die Wahrheit sagen, denn bis dahin ist es verjährt.

Außerdem: Es „genügt“ eine eidliche Versicherung. Sollte sich
diese später als falsch herausstellen, hat man so viel Ärger
am Hals, dass ein Bußgeld mit Fahrverbot einem wie vier Wochen
Wellnesshotel vorkommen.

Aber erst wenn man vor der Staatsanwaltschaft, deren Ermittlungsbeamten, oder Richter lügt. Außerdem ist irren menschlich.

Gruß

Nostra

Hallo

das gute an so einem Zeugenbefragungsbogen ist, man brauch gar
nicht antworten. Außerdem ist auch bei berechtigten
Zeugnisverweigerungsrecht, nicht ratsam es auszunutzen, denn
dadurch wird der Täterkreis stark eingeschränkt.

Das meine ich ja. „Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch!“ - „Mit welcher Begründung?“ - „Ich würde meine Frau belasten.“

Und wenn es zu einem Prozess kommt, kann man schon die
Wahrheit sagen, denn bis dahin ist es verjährt.

Wenn es da nicht laut OWiG ein paar Dutzend möglicher Vorkommnisse gäbe, die die Verjährung entweder hemmen oder sogar unterbrechen.

Außerdem: Es „genügt“ eine eidliche Versicherung. Sollte sich
diese später als falsch herausstellen, hat man so viel Ärger
am Hals, dass ein Bußgeld mit Fahrverbot einem wie vier Wochen
Wellnesshotel vorkommen.

Aber erst wenn man vor der Staatsanwaltschaft, deren
Ermittlungsbeamten, oder Richter lügt. Außerdem ist irren
menschlich.

Irren ist so menschlich wie lügen. Deswegen gibt es ja auch Justizirrtümer. Da war einer abgelenkt und hat sich nur deswegen zu einem Meineid hinreißen lassen und der Richter schickt ihn dafür ganz schnöde trotzdem für drei Jahre in den Bau.

Gruß
smalbop

Das meine ich ja. „Ich mache von meinem
Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch!“ - „Mit welcher
Begründung?“ - „Ich würde meine Frau belasten.“

Hallo,

den Zettel ignorieren ist noch keine Zeugnisverweigerung. Der Zettel wird nur interessant wenn die Behörden auf eine falsche Spur gebracht werden sollen.

Wenn es da nicht laut OWiG ein paar Dutzend möglicher
Vorkommnisse gäbe, die die Verjährung entweder hemmen oder
sogar unterbrechen.

Dazu muss aber innerhalb von 3 Monaten gegen den wirklichen Täter ermittelt werden, sind die rum gibt es nichts mehr zu uterbrechen.

Irren ist so menschlich wie lügen. Deswegen gibt es ja auch
Justizirrtümer. Da war einer abgelenkt und hat sich nur
deswegen zu einem Meineid hinreißen lassen und der Richter
schickt ihn dafür ganz schnöde trotzdem für drei Jahre in den
Bau.

Wo siehst Du da ein Meineid?

Gruß

Nostra

Hallo,

Das meine ich ja. „Ich mache von meinem
Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch!“ - „Mit welcher
Begründung?“ - „Ich würde meine Frau belasten.“

Das sagt man ja auch nicht.
Erstmal sag ich garnichts. Wenn dann eine Aussage verlangt wird sagt man nur: „Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch.“ Und wenn denen das nicht reicht dann kommt die eidliche Versicherung ins Spiel.
In dem genannten Paragraphen heißt es ja: „Es genügt die eidliche Versicherung des Zeugen.“