Hallo!
Am 1.4. wurde ich an einer roten Ampel geblitzt… ich habe bisher noch nichts gehört/bekommen. Kann ich ruhig schlafen, oder kommt die dicke Strafe noch??
Danke!
Ciao
Camilla
Hallo!
Am 1.4. wurde ich an einer roten Ampel geblitzt… ich habe bisher noch nichts gehört/bekommen. Kann ich ruhig schlafen, oder kommt die dicke Strafe noch??
Danke!
Ciao
Camilla
Shit happens…every day
Am 1.4. wurde ich an einer roten Ampel geblitzt… ich habe
bisher noch nichts gehört/bekommen. Kann ich ruhig schlafen,
oder kommt die dicke Strafe noch??
Hallo Camilla,
soweit ich weiß, muß die Ordnungswidirgkeit innerhalb von 3 Monaten nach dem Verstoß angezeigt werden, das wäre also der 1. Juli.
Aber schlafen solltest du trotzdem ruhig, wenn die Ampel nicht ewig rot war, kostet dich das Ganze 100 DM und 3 Punkte.
Greetings,
Vanessa
Am 1.4. wurde ich an einer roten Ampel geblitzt… ich habe
bisher noch nichts gehört/bekommen. Kann ich ruhig schlafen,
oder kommt die dicke Strafe noch??Hallo Camilla,
soweit ich weiß, muß die Ordnungswidirgkeit innerhalb von 3
Monaten nach dem Verstoß angezeigt werden, das wäre also der
- Juli.
Hi Vabe,
ich erlaube mir eine kleine Korrektur. Nicht die Anzeige muss innerhalb von drei Monaten erstattet sein, sondern die Anhörung der/des Betroffenen muss in diesem Zeitraum erfolgen. Korrekterweise wäre das dann der 30.06. 24.00 Uhr. Danach ist die Sache verjährt.
Gruß Norbert
Hi Camilla,
so wie Norbert das erklärt hat, so kenne ich das auch.
Zusätzlich möchte ich Dir noch einen kleinen Tip geben.
Wenn Du schon rasen mußt, dann doch bitte mit heruntergelassener Sonnenblende.
Diesen Tip gab mir ein Polizist. Und er hat auf der Autobahn,
wo ich ( vor einem halben Jahr ) geblitzt wurde auch schon funktioniert.
Ich bekam bis heute kein Schreiben.
Gruß Heiner
ich erlaube mir eine kleine Korrektur. Nicht die Anzeige muss
innerhalb von drei Monaten erstattet sein, sondern die
Anhörung der/des Betroffenen muss in diesem Zeitraum erfolgen.
Korrekterweise wäre das dann der 30.06. 24.00 Uhr. Danach ist
die Sache verjährt.
Hallo Norbert,
ups…ja…entschuldige bitte meine Ausdrucksweise !
Ich meinte die Anhörung, denn sobald dieser Anhörungsbogen zugeschickt ist, ist die Sache „angezeigt“, also bekanntgegeben.
Greetings,
Vanessa
Hi Camilla,
so wie Norbert das erklärt hat, so kenne ich das auch.
Zusätzlich möchte ich Dir noch einen kleinen Tip geben.Wenn Du schon rasen mußt, dann doch bitte mit
heruntergelassener Sonnenblende.
Diesen Tip gab mir ein Polizist. Und er hat auf der Autobahn,
wo ich ( vor einem halben Jahr ) geblitzt wurde auch schon
funktioniert.
Ich bekam bis heute kein Schreiben.
das funktioniert? soweit ich weiß, brauchen die doch nur das nummernschild. und wenn sich nicht feststellen läßt, wer denn nun gefahren ist, wird der fahrzeughalter belangt.
gruß
michael
Huhu!
Wenn Du schon rasen mußt, dann doch bitte mit
heruntergelassener Sonnenblende.
Naja, da kommt es auch immer noch auf das Auto und die Körpergröße des Fahrers an. Ich zumindest habe ein sehr schönes *g* Bildchen von mir auf dem auch die heruntergeklappte Sonnenblende drauf ist
Und das waren 1,70 m im Ford Fiesta…
Bye, Vanessa
Moin Heiner
Wenn Du schon rasen mußt, dann doch bitte mit
heruntergelassener Sonnenblende.
Um über eine rote Ampel zu fahren muß man aber nicht zwangsläufig auch rasen.
Das kann ganz schnell passieren.
Diesen Tip gab mir ein Polizist. Und er hat auf der Autobahn,
wo ich ( vor einem halben Jahr ) geblitzt wurde auch schon
funktioniert.
Ich bekam bis heute kein Schreiben.
Das lag wohl weniger an der heruntergeklappten Sonnenblende.
Das mit der Sonnenblende fungst höchstens bei den Starenkästen,
weil die von einer höheren Warte aus blitzen.
Wenn die Polizei mit mobilen Geräten mißt müßtest Du die Blende
bis unters Kinn klappen.
Dann siehst Du bloß nix mehr. :-/
Das Du bis heute kein Schreiben bekommen hast könnte daran
liegen, daß das Nummernschild nicht scharf auf dem Bild zu sehen
war.
Ging mir auch schon mal so.
Ich hab das nur erfahren, weil ich angerufen habe um nachzufragen.
Man teilte mir mit, daß das Nummernschild meines Fahrzeuges
nicht scharf genug sei und ich daher Glück hätte.
Ansonsten…
Wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist greift sich die Polizei
den Fahrzeughalter.
Ergo… nix gewonnen.
Gruß, masc
Hallo Masc,
Um über eine rote Ampel zu fahren muß man aber nicht
zwangsläufig auch rasen.
Das kann ganz schnell passieren.
Da hast Du Recht, ich meinte auch ganz normal beim blitzen.
Wenn die Polizei mit mobilen Geräten mißt müßtest Du die
Blende
bis unters Kinn klappen.
Dann siehst Du bloß nix mehr.
Ich wurde auf der A 3 Heumar Dreieck geblitzt
( 2 Minuten später hörte ich im SWR3 die Durchsage, „Achtung Blitzanlage am Heumarer Dreieck“!!!)grrr…
Das Du bis heute kein Schreiben bekommen hast könnte daran
liegen, daß das Nummernschild nicht scharf auf dem Bild zu
sehen
war.
Das kann natürlich auch sein.
Das Problem mit der Sonnenblende ist folgende:
Wenn man sich einmal daran gewöhnt hat( heruntergelassene Sonnenblende) dann kann man nicht mehr ohne fahren!
Mir ergeht es jedenfalls so.
Weiterhin allen gute Fahrt
Gruß Heiner
Hi Michael,
das funktioniert? soweit ich weiß, brauchen die doch nur das
nummernschild. und wenn sich nicht feststellen läßt, wer denn
nun gefahren ist, wird der fahrzeughalter belangt.
Markus hat es oben schon angedeutet, falls sie Dir nicht nachweisen können, dass Du gefahren bist( Sonnenblende) können die Beamten nichts machen.
NUR, danach wirst Du mit Garantie verdonnert ein Fahrtenbuch zu führen.
Na ja, falls man andernfalls eventuell sogar den Führerschein hätte wegbekommen, finde ich es nicht ganz so schlimm eines führen zu müssen.
(Etwas in eigener Sache!)
Damit hier nicht der Eindruck entsteht ich würde Rasen wie ein Verrückter.
Ich bin Familienvater, fahre einen Diesel
und fahre auch sehr gerne gemütlich.
Und, ich führe bis heute noch kein Fahrtenbuch!
Toi, toi,toi
Gruß Heiner
Hallo Vanessa,
Naja, da kommt es auch immer noch auf das Auto und die
Körpergröße des Fahrers an. Ich zumindest habe ein sehr
schönes *g* Bildchen von mir auf dem auch die
heruntergeklappte Sonnenblende drauf ist
Und das waren 1,70 m im Ford Fiesta…
Na ja, diese wunderschönen Bildchen kann man ja auch
anderswie benutzen.
-Autogrammkarte
-Postkarte
-Bild an den Allerliebsten
-im Internet stellen
-usw.
Gruß Heiner
(derneugierigistwieteuerdeinknöllchenwar?)
off topic: Geblitzt
Hallo Camilla,
vielleicht war das gar kein richtiger Blitz, sondern ein Aprilscherz?
Gruß und *dirDaumendrückdassdanixmehrkommt
Maja
Huhu!
Na ja, diese wunderschönen Bildchen kann man ja auch
anderswie benutzen.
*lach* Ich habe eines in eine Hochzeitszeitung eingebaut. Und den Kopf der Braut reingebastelt *g* kam guuuuuuut! *hihihihhi*
(derneugierigistwieteuerdeinknöllchenwar?)
Ach, nur 50,- DM, keine Punkte, kein Fahrbeverbot. Ich war ja noch am beschleunigen *g* und das geht mit einem 50 PS Fiesta nicht so fix!
Bye, Vanessa
Ach, nur 50,- DM, keine Punkte, kein Fahrbeverbot. Ich war ja
noch am beschleunigen *g* und das geht mit einem 50 PS Fiesta
nicht so fix!
Da bin ich ja beruhigt.
Angenehme Nachtruhe
Heiner
Zusätzlich möchte ich Dir noch einen kleinen Tip geben.
Wenn Du schon rasen mußt, dann doch bitte mit
heruntergelassener Sonnenblende.
Ich wurde geblitzt, und habe bezahlt.
Ich bin froh, dass es kein Kind war, das kann man nicht bezahlen!!!
Diesen Tip gab mir ein Polizist.
Na klasse, toller Polizist; ob der Kinder hat?!?
Ich will nicht als Moralapostel auftreten, aber so ganz kritiklos kann man die Aussage: Wwenn Du schon rasen mußt" nicht stehen lassen!
Ein bißchen Nachdenken kann nicht schaden…
Hallo Udo,
Ich wurde geblitzt, und habe bezahlt.
Ich bin froh, dass es kein Kind war, das kann man nicht
bezahlen!!!
Kann ich Dir direkt nachempfinden.
Ich will nicht als Moralapostel auftreten, aber so ganz
kritiklos kann man die Aussage: Wwenn Du schon rasen mußt"
nicht stehen lassen!
Ein bißchen Nachdenken kann nicht schaden…
Ja, aber einen Tag später, nachdem ich den ersten Artikel geschrieben habe,( 21.40 Uhr) habe ich einen weiteren Artikel geschrieben.
Vielleicht hast Du es gelesen( In eigener Sache) .
Aber Du hast natürlich Recht, es ist von mir auch etwas in Eile geschrieben worden.
Vor Jahren wohnte ich einer Elternbesprechung im Kindergarten teil, wo ein Polizist über Verkehrsunfälle sprach.
Die bedeutenste Aussage die er machte war folgende:
Ihre Kinder , die im Straßenverkehr verunglücken werden nicht von Mantafahrer oder GTI- Fahrer umgefahren.
Nein, es sind die Eltern!
Schauen Sie sich doch einmal morgens über die Schulter! Wie fahren Sie? Keine Zeit, Hektik usw.
Ich sage Ihnen das ganz knall hart, Sie sind diejenigen, die unsere Kinder im Verkehr gefährden!
Ja, Udo, das hat mich ganz schön zu Nachdenken gebracht und dieses habe ich schon oft im Bekanntenkreis erzählt.
In diesem Sinne
Weiterhin Gute Fahrt und alles Gute
Gruß Heiner
Vor Jahren wohnte ich einer Elternbesprechung im Kindergarten
teil, wo ein Polizist über Verkehrsunfälle sprach.
Die bedeutenste Aussage die er machte war folgende:
Ihre Kinder , die im Straßenverkehr verunglücken werden nicht
von Mantafahrer oder GTI- Fahrer umgefahren.
Nein, es sind die Eltern!
Schauen Sie sich doch einmal morgens über die Schulter! Wie
fahren Sie? Keine Zeit, Hektik usw.
Ich sage Ihnen das ganz knall hart, Sie sind diejenigen, die
unsere Kinder im Verkehr gefährden!
Ich habe kürzlich erst gelesen, dass vor einer Schule oder einem Kindergarten geblitzt wurde. Die ertappten „Raser“ waren nicht überwiegend, sondern aussschliesslich Eltern, die ihre Kinder brachten oder abholten.
Eigentlich müsste man daraus doch die Lehre ziehen, dass man die Autofahrer, die in erster Linie die Kinder gefährden, ganz leicht über Schulen und Kindergärten erreichen und aufklären bzw. aufrütteln kann.
Und nochwas: Wer meint, so umme 70 km/h statt 50 km/h sei doch nicht sooo tragisch, dem sei vor Augen geführt, dass bei 70 km/h der Bremsweg ziemlich genau doppelt so lang ist wie bei 50 km/h. Folgerung: An der Stelle, wo man aus 50 km/h schon steht, hat man aus 70 km/h noch 50 km/h drauf. Man benötigt aus 70 km/h die erste Hälfte des Bremsweges von 70 auf 50, die zweite Hälfte von 50 auf Null.
Oder anders ausgedrückt: Das Kind, das man aus einer Geschwindigkeit von 50 km/h gerade eben nicht überfährt (man kann einen Millimeter vor dem Kind anhalten), überfährt man bei gleicher Ausgangslage aus 70 km/h mit einer Aufprallgeschwindigkeit von 50 km/h!
Wer sich das nicht vorstellen kann: Das sind keinen leeren Behauptungen, sondern das ist Physik. Der Bremsweg steigt im Quadrat zur Geschwindigkeit, und 50x50 = 2500, 70x70 = 4900, also knapp das Doppelte.
Ich wollte das auch erst nicht glauben, dann habe ich es persönlich im Rahmen eines Fahrsicherheitstrainings beim ADAC mit qualmenden Reifen ausprobieren können. Es stimmt!
Grüße
Sebastian
Hi Michael,
das funktioniert? soweit ich weiß, brauchen die doch nur das
nummernschild. und wenn sich nicht feststellen läßt, wer denn
nun gefahren ist, wird der fahrzeughalter belangt.Markus hat es oben schon angedeutet, falls sie Dir nicht
nachweisen können, dass Du gefahren bist( Sonnenblende) können
die Beamten nichts machen.
NUR, danach wirst Du mit Garantie verdonnert ein Fahrtenbuch
zu führen.
Na ja, falls man andernfalls eventuell sogar den Führerschein
hätte wegbekommen, finde ich es nicht ganz so schlimm eines
führen zu müssen.(Etwas in eigener Sache!)
Damit hier nicht der Eindruck entsteht ich würde Rasen wie ein
Verrückter.
Ich bin Familienvater, fahre einen Diesel
Äh hm, ich auch:
Mercedes Sprinter 316(Transporter) mit satten 156 Ps 180Km/h!
Wer sagt heute noch, das ein Diesel was für langsamfahrer ist!
Es kommt wohl auf die Person an,die hinter dem Steuer sitzt!!
Gruß Albert
und fahre auch sehr gerne gemütlich.
Und, ich führe bis heute noch kein Fahrtenbuch!
Toi, toi,toiGruß Heiner
Ansonsten…
Wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist greift sich die Polizei
den Fahrzeughalter.
Ergo… nix gewonnen.Gruß, masc
Das mit dem Fahrzeughalter ist nicht ganz richtig. Die „Halterhaftung“ gilt nur bei Verstößen im ruhenden Verkehr, also bei Parkverstößen.
Ansonsten kann immer nur der bestraft werden, der etwas angestellt hat, also im vorliegenden Fall der Führer des Fahrzeugs.
Unberührt davon bleibt die Anordnung an den Halter ein Fahrtenbuch zu führen.
Außerdem greift sich dann nicht die Polizei den Führer, sondern die Bußgeldstelle.
Gruß
Eismann
Geblitzt
es gibt bestimmte fristen. wenn inerhalb von 3 monaten kein schreiben kommt, dann wurdest du auch nicht geblitzt.
ansonsten
ansonsten zieh dich warm an, ein fettes bußgeld und ab 3 punkten bist du dabei.
ich wünsche dir, dass du keinen bussgeldbescheid bekommst.
tschau peggy