Angenommen jemand wohnt im Bundesland A, wurde aber im Bundesland B gelitzt (so zwischen 20 und 30 zu schnell) und darf sich keine Punkte mehr erlauben. Nun ist die Person gerade aber im Umzug in Bundesland C.
Nun wird der Bescheid ja nach ein paar Wochen erst mal an die Adresse in A geschickt.
Gäbe es nun eine Möglichkeit, aufgrund des Umzugs das ganze so zu verzögern, dass die 3 Monate rum sind?
Zum Beispiel sobald ein Brief aus dem Bundesland B an die Adresse in A kommt diesen von den Angehörigen mit „Empfänger verzogen“ oder „Irrläufer“ ungeöffnet zurückzuschicken und sich im Bundesland C erst später zu melden? Bzw wie lange darf man „ungemeldet“ in einer anderen Stadt wohnen? Ein Umzug z.B. zieht sich ja auch über ein paar Wochen.
Wo wir gerade noch bei Verkehrsrecht sind… 2 Fragen noch…
darf man während der Fahrt aus Navi schaun? Weil aufs Handy darf man ja so viel ich weiß nicht schauen.
-Plugins fürs Navi auf denen Blitzer gespeichert sind, darf man die benützen?
Bundesland B gelitzt (so zwischen 20 und 30 zu schnell) und
darf sich keine Punkte mehr erlauben.
wenn ein fahranfänger schon ein volles punktekonto und es offenbar immer noch nicht kapiert hat, ist eine saftige geldstrafe mit fahrverbot das mindeste, was ihm zusteht!
darf man während der Fahrt aus Navi schaun? Weil aufs Handy
darf man ja so viel ich weiß nicht schauen.
du darfst überall hin schauen. wenn dich das allerdings (zu sehr) vom verkehrsgeschehen ablenkt und es passiert was, dürftest allerdings du in der regel die alleinschuld tragen. das sind dann die klassischen „ging so schnell, ich hab’s einfach nicht gesehen“ ausreden.
-Plugins fürs Navi auf denen Blitzer gespeichert sind, darf
man die benützen?
ich würd mal sagen: ja. es gibt stadtpläne, in denen fest installierte blitzer eingezeichnet sind. die information im kartenmaterial zur verfügung zu stellen ist also nicht illegal. ob das kartenmaterial jetzt auf papier oder im navi vorliegt, sollte irrellevant sein.
umziehen um zustellung zu entgehen nennt sich „vorsätzliche vereitelung des zugangs“ und führt nicht zur verjährung. immerhin kann nachgewiesen werden, wieviel später du dich umgemeldet hast. für meldeverstöße können dann noch weiter bußgelder dazu kommen.