Hallo!
Folgender Fall:
Jemand wird geblitzt, mit dem Auto des Ehegatten. Weil es dem jenigen (aus unerfindlichen Gründen) peinlich ist sagt er dem Ehegatten nichts, lässt sämtliche Schreiben (inklusive Bußgeldbescheid) verschwinden und unternimmt nichts.
Nach fast 4 Monaten (lange nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides) kommt die Aufforderung an den unschuldigen Ehegatten seinen Führerschein abzugeben.
Jetzt muss der Geblitzte es seinem Ehegatten doch beichten (dieser Teil ist fürs Partnerschaftsbrett). Der Ehegatte schickt der Bußgeldstelle einen „Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ mit Begründung, warum er schuldlos die Fristen versäumte, der andere bestätigt es schriftlich und erklärt sich ebenfalls. Auch wird darauf eingegangen, wann man davon erfahren hat (keine Woche her). Telefonisch erklärt die Bußgeldstelle, dass der Antrag abgelehnt wird und nichts weiter unternommen werden kann, der Unschuldige müsse seinen FS abgeben.
Besteht vor Gericht eine Chance dagegen anzugehen? PS: Auf dem Bild ist eindeutig zu erkennen, dass der Fahrer nicht der Halter ist, sondern dessen Ehegatte.
Andererseits verstehe ich schon, dass die Bußgeldstelle sich querstellt, vielleicht ist es ja gegen den eigentlichen Fahrer schon verjährt? Es kann ja kein legitimes Mittel sein, so seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Beide haben keine Punkte und sind „rechtstreu“.
Viele Grüße
Hallo !
Ein bisschen sehr konstruierter Fall !
Denn es kann doch nicht erst nach Aufforderung den Füherschein in amtliche Verwahrung zu geben,herausgekommen sein.
Was ist denn mit dem Bußgeld,das müsste doch schon vorher versucht worden sein,es einzuziehen ?
Aber sei es drum,nun wirds wohl zu spät sein.
Übrigens,der eigentliche Fahrer ist natürlich nach 4 Monaten aus dem „Schneider“,gegen ihn kann nichts mehr eingeleitet werden.
Aber das ist nicht der Grund für die Weigerung der Bußgeldstelle.
Und telefonisch wird so etwas auch nicht abgelehnt,das erfolgt schriftlich,wetten dass ?
MfG
duck313
Hallo,
als Pfändung drohte wurde bezahlt (vom Geblitzten).
Klar klingt es konstruiert, aber es gibt nichts was es nicht gibt.
Auf telefonische Nachfrage bei der Bußgeldstelle hieß es „abgelehnt“, das kommt bestimmt noch schriftlich.
Für was gibt es denn die „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“? Der Halter konnte nichts dafür dass er die Fristen versäumte. Außer vielleicht die Antworten damals beim Standesamt 
Viele Grüße
S
Hallo
Jetzt muss der Geblitzte es seinem Ehegatten doch beichten
(dieser Teil ist fürs Partnerschaftsbrett). Der Ehegatte
schickt der Bußgeldstelle einen „Antrag auf Wiedereinsetzung
in den vorigen Stand“ mit Begründung, warum er schuldlos die
Fristen versäumte, der andere bestätigt es schriftlich und
erklärt sich ebenfalls.
Mit dieser sehr schönen (und seltenen!) Steilvorlage des schriftlichen Geständnisses einer Straftat wäre für mich als Bußgeldstelle der Zeitpunkt gekommen, den Fall an die Staatsanwaltschaft abzugeben.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202.html
Gruß
smalbop
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202.html
und wieder einmal ein § der hier nicht zutrifft. kann es sein, dass du auch mal bessere tage gehabt hast? 
in diesem § steht nichts von unterschlagung.
Hallo.
Wenn so viel Misstrauen und Heimlichtuerei in der Ehe vorhanden sind, sollte man über eine Eheberatung oder Scheidung nachdenken.
Gruss Peter
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202.html
und wieder einmal ein § der hier nicht zutrifft. kann es sein,
dass du auch mal bessere tage gehabt hast? 
in diesem § steht nichts von unterschlagung.
Gut, dann die Frage, woher der Ehegatte, ohne sie zu öffnen, wusste, was in den an den Partner gerichteten Briefen stand. Und wieso die Aufforderung, den FS abzugeben, den Kfz-Halter dann doch erreicht hat.
Das mit der Unterschlagung wäre natürlich eine alternative staatsanwaltschaftliche Ermittlung (und das Geständnis trotzdem eine blöde Steilvorlage).
smalbop
Hallo, interessante Ausführungen 
Ist das eine Unterschlagung, wenn er die Briefe jetzt hat? Da bin ich gerade am grübeln.
Grüße
Ist das eine Unterschlagung, wenn er die Briefe jetzt hat? Da
bin ich gerade am grübeln.
Die rechtswidrige Zueignung fremder Post ist entweder eine Unterschlagung oder ein Diebstahl.
Allerdings wird im vorliegenden Fall beides nur auf Antrag verfolgt (§ 247 StGB).
Hi
das ist (soweit mir aus meiner BG-Stellen Zeit bekannt ist) eindeutig entschieden, dass der Betr. sich das Fehlverhalten des Ehegatten zurechnen lassen muss.
Hier heißt es also: FS abgeben und mal dem der Partnerin kräftigst in den Clinch gehen…
Ein Wiedereinsetzungsgrund liegt hier nicht vor.
(wäre auch zu einfach, sonst würden die Zustellurkunden immer vom Ehegatten angenommen und vernichtet werden und Fahrverbote kaum noch vollstreckbar).
Gruß
HaWeThie
Hallo!
Danke dafür, dass du auf meine Frage geantwortet hast und nicht nur den Sachverhalt in Frage gestellt oder die Ehe kommentiert hast 
So etwas habe ich mir schon gedacht, sonst würden das ja einige versuchen.
Grüße