Geblitzt, 21 KM/H zu schnell

Hallo,

ich habe einen Kumpel, der wurde am 27.10.2009 mit dem Auto seiner toten Mutter geblitzt. Sie hat ca. 3 Wochen dannach Post bekommen. Er beantwortete diese und gab seine Personalien und seine Adresse an. Irgendwann im Januar hat ER Post bekomme, in der er noch einmal zugeben sollte, dass er das auf dem Foto ist. Das fand er aber lächerlich, da er ja schon mal zugegeben hat das er das ist.
Nun ist seid Januar nichts mehr gekommen.

Frage: Wann „verjährt“ diese Ordnungswidrigkeit???

Nach drei Monaten nach dem Ereignis. Ein Anhörungsbogen unterbricht die
Verjährung und beginnt von neuem. Nach einem Bußgeldbescheid verjährt die Owi
Sache nach insgesamt 6 Monaten.

ihr Freund sollte sich genau anschauen, wann er den Anhörungsbogen erhalten
hat. Die Tat sollte irgendwann im April verjährt sein.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Brunow
Rechtsanwalt

Der Brief „Anhörung des Betroffenen zur Ordnungswidrigkeitenanzeige“ ist datiert auf den 08.12.2009, ist aber erst im Januar bei meinem Kumpel angekommen…??? Ist sie dann am 08.03.2010 verjährt???

Warum ist der Brief so spät angekommen?
Die OWi ist verjährt; ja.

Der Brief „Anhörung des Betroffenen zur
Ordnungswidrigkeitenanzeige“ ist datiert auf den 08.12.2009,
ist aber erst im Januar bei meinem Kumpel angekommen…???
Ist sie dann am 08.03.2010 verjährt???

Der polizeiliche Sachbearbeiten hat einen falschen Ort angegeben, so dass der Brief denke ich mal zurück an die Polizeidienststelle geschickt wurde…
Danke für die Antwort.

Hallo,

bin nicht sicher, aber ich glaube, nach drei Monaten. Viel Glück!

Grüße
Thomas

Hallo,

die Mutter wurde als Betroffene angehört.
Da sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen hat und ihr Sohn seinen Personalien an die Bußgeldstelle gesendet hat verändert sich das Verfahren und er kann als Betroffener erneut zum Sachverhalt angehört werden, sprich, er muss noch mal zugeben, dass er der Fahrer war.

Ab dem Datum im Januar drei Monate gerechnet, verjährt die Ordnungswidrigkeit. Es gibt jedoch noch verjährungsunterbrechende Maßnahmen, die an dieser Stelle aber kaum ziehen werden!

Wenn also die Anhörung z.B. am 15.01. kam, verjährt die Ordnungswidrigkeit am 15.04.

Für weitere Fragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

MfG Saxony88

Keine Ahnung. Leider. Aber ich würde nicht weiter daran rühren. Wahrscheinlicj „versandet“ diese Geschichte.
Rolf Bollmann

Hallo,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Verjährungsfrist hängt davon ab, ob es sich bei dem ersten oder zweiten Schreiben der Behörde um einen Bußgeldbescheid handelte oder lediglich um einen Anhörungsbogen.

Ist in der Sache, gleichgültig an welche Person, bisher kein Bußgeldbescheid ergangen, verjährte die Ordnungswidrigkeit mit Ablauf des 31.01.2010.

Hat sich die Behörde bis zum 31.01.2010 mit der Sache befasst und einen Bußgeldbescheid, gleichgültig an welche Person, erlassen, verjährt die Ordnungswidrigkeit mit Ablauf des 30.04.2010.

Über eine Rückmeldung, ob Ihnen meine Antwort weiter geholfen hat und was aus dem Verfahren geworden ist, würde ich mich sehr freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen.