Geblitzt, aber wo genau?

Hallo allesamt,

in Anschluss an meinen Artikel zum Thema „Beschleunigungsstreifen“ und nachdem dort geklaert wurde, dass es durchaus unterschiedliche Tempolimits auf dem Beschleunigungsstreifen und der neu zu befahrenden Strasse geben kann, folgende Nachfrage.

Ist das Ordnungsamt im Falle eines Fotoshops verpflichtet auf Nachfrage

  • eine genauere Position als „auf der L xxxx, Hoehe A yyy“ anzugeben, z.B. auf welcher Fahrspur sich der Geblitzte befunden haben soll, ggf. sogar mit Geo-Koordinaten?
  • die Lokation des Lasermessgeraetbedieners zum Zeitpunkt der Aufnahme
  • den Typ des Messgeraets

Gruss
Norsemanna

Ist das Ordnungsamt im Falle eines Fotoshops verpflichtet auf
Nachfrage

Hi,

ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, und sann steht im Messprotokoll wo der Beamte gestanden hat, und wie groß bei Lasermessung die Entfernung war. Bei Laser gibt es kein Bild, nur die Aussage des Messbeamten.

ggf. sogar mit Geo-Koordinaten?

Wäre das nicht etwas übertrieben?

  • die Lokation des Lasermessgeraetbedieners zum Zeitpunkt der
    Aufnahme

Kann anhand der Kontrollmessung genau nachvollzogen werden. Beim Funktionstest wird ein fester Gegenstand gemessen, und dadurch kann die Entfernung davon nachvollzogen werden.

  • den Typ des Messgeraets

Laser, oft wird auch der Typ angegeben.

Q-Gruß

Hi Q,

danke erstmal.

Lasermessung die Entfernung war. Bei Laser gibt es kein Bild,
nur die Aussage des Messbeamten.

nun, sei es in diesem hypothetischen Fall so, dass als Beweismittel „Messung mit Lasergeraet und Frontfoto“ angegeben sei und an dem Bildchen gäbe es auch nichts herumzumäkeln :wink:.

ggf. sogar mit Geo-Koordinaten?

Wäre das nicht etwas übertrieben?

Vielleicht, aber wie bekommt ein Geblitzter ansonsten (ohne Anwalt) heraus, ob er sich (noch) auf dem Beschleunigungsstreifen oder halt auf der eigentlichen L xxxx befunden hat (in einem der beiden Faelle haette er naemlich vermutlich keinen Verstoss begangen)

Laser, oft wird auch der Typ angegeben.

siehe oben, also keine weitere Bezeichung.

Gruss
Norsemanna

nun, sei es in diesem hypothetischen Fall so, dass als
Beweismittel „Messung mit Lasergeraet und Frontfoto“ angegeben
sei und an dem Bildchen gäbe es auch nichts herumzumäkeln :wink:.

Hi,

ja die Leivtec/Leica XV2 XV3 sind feine Geräte
http://www.radarforum.de/forum/index.php?s=&showtopi…
Die machen ein Video, anhand dessen man erkennen kann wo das Fahrzeug gefilmt wurde.

Vielleicht, aber wie bekommt ein Geblitzter ansonsten (ohne
Anwalt) heraus, ob er sich (noch) auf dem
Beschleunigungsstreifen oder halt auf der eigentlichen L xxxx
befunden hat (in einem der beiden Faelle haette er naemlich
vermutlich keinen Verstoss begangen)

Man kann freundlich fragen ob auch ohne Anwalt der Film auf der Dienststelle angesehen werden kann. Bei manchen Bußgeldstellen ist es möglich. Anspruch darauf besteht nur mit Anwalt.

siehe oben, also keine weitere Bezeichung.

Siehe Link, wenn mit Laser gemessen wurde, dann mit so einem Gerät. Es besteht auch die Möglichkeit das hier ein Fehler vorliegt. Der Messbereich ist bei der Leica sehr klein, wegen der Videodokumentation.

Q-Gruß