Geblitzt, Aussage verweigert, Verfahren ? was nun?

wenn Jemand eine Verkehrs-Ordnungswidrigkeit begangen hat (130 km/h auf einer Deutschen Autobahn gefahren, nicht in einer Baustelle, auf gerader übersichtlicher 3, später 5 spuriger Fahrbahn, verkehrslimit 100 km/h) im beisein seiner Verlobten und mit deren Fahrzeug. Dabei nun geblitzt wurde von einem nicht-beweglichen Verkehrsüberwachungsgerät. Die Verlobte von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht hat und als einziges Beweisstück ein äusserst unscharfes Foto existiert, vorliegend bei der Polizeiinspektion. Wenn man nun eine Vorladung als Betroffener/Zeuge in dieser angelegenheit vorliegen hat, dieser aber nicht nachgekommen ist und jetzt besuch bekommen hat, unhöflich in privat gekleidet, stellte sich nicht vor, wedelte mit einem ausweis herum. nach der frage um was es denn geht, erwiderte der unbekannte sehr forsch „um eine Fahrer-ermittlung“, zeigte ein unscharfes lichtbild und beschuldigte mich im treppenhaus zwischen tür und angel mit den worten „für mich sind sie es“

Bußgeld würde ich ja sowieso bezahlen, verlobte übernimmt Punkt(e) weil schon 8 auf dem Konto in Flensburg wegen abgefahrenen Reifen.

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Hallo,
wohnst du mit deiner Verlobten zusammen? Also seid Ihr in der gleichen Adresse gemeldet?
Und was ist hier eigentlich die Frage? :smile:
Sachlage hab ich ja verstanden. Geht es darum, dass sie die Punkte übernehmen soll?

Gruß
EQA Z. Ogus

ja genau, geht das? was muss dann gemacht werden? weil ist ja ihr auto es wurde ja noch nichtmal ein bußgeld verhängt, die "ermitteln "

Ich habe Dir drei Fragen gestellt bekomme nur Eine. Tut mir leid, kann Dir nicht helfen!

ja genau, geht das? was muss dann gemacht werden? weil ist ja
ihr auto es wurde ja noch nichtmal ein bußgeld verhängt, die
"ermitteln "

sorry, dies ist kein Fall für einen ermittler, wenden sie sich an einen rechtsanwalt! Vielen Dank!

ja genau, in bezug auf alle oben genannten punkte treffen zu