wenn Jemand eine Verkehrs-Ordnungswidrigkeit begangen hat (130 km/h auf einer Deutschen Autobahn gefahren, nicht in einer Baustelle, auf gerader übersichtlicher 3, später 5 spuriger Fahrbahn, verkehrslimit 100 km/h) im beisein seiner Verlobten und mit deren Fahrzeug. Dabei nun geblitzt wurde von einem nicht-beweglichen Verkehrsüberwachungsgerät. Die Verlobte von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch gemacht hat und als einziges Beweisstück ein äusserst unscharfes Foto existiert, vorliegend bei der Polizeiinspektion. Wenn man nun eine Vorladung als Betroffener/Zeuge in dieser angelegenheit vorliegen hat, dieser aber nicht nachgekommen ist und jetzt besuch bekommen hat, unhöflich in privat gekleidet, stellte sich nicht vor, wedelte mit einem ausweis herum. nach der frage um was es denn geht, erwiderte der unbekannte sehr forsch „um eine Fahrer-ermittlung“, zeigte ein unscharfes lichtbild und beschuldigte mich im treppenhaus zwischen tür und angel mit den worten „für mich sind sie es“
Bußgeld würde ich ja sowieso bezahlen, verlobte übernimmt Punkt(e) weil schon 8 auf dem Konto in Flensburg wegen abgefahrenen Reifen.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
