Geblitzt bei rot- automatisch zum Vortrag?

hallo,

ich hatte vor einiger zeit hier mal gepostet, da ich anner ampel geblitzt wurde.
muss man da den automatisch zu einem vortrag über das verhalten im strassenverkehr?

ein hintergrund der frage ist – da ich die strafe für diese rot-aktion, schon vor mehreren wochen bezahlte -
und nun auf einmal kommens mit dem schmarrn daher.

mich wundert es nur- nachdem ich mit falschen angaben, meiner meinung nach unberechtigt, einen strafzettel bekam und mich über diesen veehrten beamten-kollegen beschwerte.
und jetzt auf einmal kommt gaaaaanz zufällig mit der post, einmal die stellungnahme zu meiner beschwerde, und einmal die einladung zum vortrag über das verhalten im strassenverkehr.

also wirklich zufall, oder hat da ein lieber kollege nachgeholfen?

viele grüße

rasta

Hi,
wenn du noch in der Probezeit bist, dann ja.
Wenn nein: Du müsstest durch dein Verhalten Zweifel geweckt haben, charakterlich für den Straßenverkehr geeignet zu sein.

Es kann zwischen Bußgeldbescheid und dem Schreiben der Führerscheinbehörde durchaus etwas dauern. Erst muss die bußgeldbehörde die Rechtskraft nach Flensburg mitteilen - dort wird dann festgestellt, dass du noch in der Probezeit bist - dann wird die führerscheinstelle informiert und diese läd dich dann zur Nachschulung.

Gruß
HaweThie

hallo hawethie,

zunächst danke für deine antwort.

probezeit? ich habe meinen führerschein seit anfang 1996.
letztes jahr bin ich einmal von den holländischen kollegen geblitzt worden, aber in groningen.
ansonsten hab ich glaub ich nicht einmal einen punkt in flensburg.
auch bin ich nur knapp- also bei dunkelgelb- geblitzt worden. sonst wär der schein doch eh weg, oder täusch ich mich?

du bestärkst mich in meiner annahme, das der kollege, über den ich mich beschwerte, in den schlauen computer der polizei schaute und sah(so in etwa)-- aha, den typ hamse bei rot erwischt- dem würg ich noch eins rein…–
und einzig dieser nette kollege der ansicht ist, das ich einen vortrag zum verhalten im strassenverkehr nötig hätte.
überall gemauschel… :smile: hurra deutschland!

kann ich irgendwie dieses tolle seminar umgehen?(evtl per anwalt?)

gruß

rasta

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Hallo Raster,

kann ich irgendwie dieses tolle seminar umgehen?(evtl per
anwalt?)

Ich habe damals der Führerschein eine begründete Stellungnahme geschrieben, und dann haben die auf die Vorladung verzichtet und mir nur eine Ermahnung geschrieben. Diese Ermahnung habe ich in meinem Antwortschreiben zurückgewiesen und dann nie wieder etwas von der Sache gehört.

Mit herzlichem Gruß,

Wolfgang Berger

auch bin ich nur knapp- also bei dunkelgelb- geblitzt worden.
sonst wär der schein doch eh weg, oder täusch ich mich?

Es blitzt NUR bei rot, obwohl gelb eigentlich auch 10 Euro kostet :wink: und der Schein ist bei „voll“-rot nicht gleich weg, wird nur teuer.

du bestärkst mich in meiner annahme, das der kollege, über den
ich mich beschwerte, in den schlauen computer der polizei
schaute und sah(so in etwa)-- aha, den typ hamse bei rot
erwischt- dem würg ich noch eins rein…–

Wohl kaum. Ich kann das mit Sicherheit zwar nur für Berlin sagen, aber ich (z.B. :wink: KANN gar nicht in irgendein System schauen, wer wieviele Punkte hat.

und einzig dieser nette kollege der ansicht ist, das ich einen
vortrag zum verhalten im strassenverkehr nötig hätte.
überall gemauschel… :smile: hurra deutschland!

Ich kann aber Menschen zum Verkehrsunterricht VORSCHLAGEN, allerdings nur dann, wenn diese auf irgendeine Art, die ich schriftlich darlegen muß, gezeigt haben, dass sie von der StVO offensichtlich zu viel vergessen haben, Bsp.: Ein Kraftfahrer der uns anhupte und mir fast übern Fuß fuhr, weil wir an einem Unfallort „nur“ Warnblinklicht und nicht das Blaulicht eingeschaltet hatten - er meinte dann mir erklären zu müssen, die Polizei sei überhaupt nur im Einsatz, wenn sie das Blaulicht eingeschaltet hat, deshalb brauchte er gar nicht aufpassen und wir durften nicht in „2ter Reihe“ halten…, dafür ging er zum Unterricht.
Ein anderer, der meinte, er parkt immer auf der Sperrfläche, er weiß ja dass das verboten ist, musste nicht hin - weil er ja gesagt hat, er weiß, dass es verboten ist - witzig nicht? Hätt ich eine Erhöhung des Verwarngeldes vorschlagen sollen, das hätte geklappt…
Ob jemand zum Unterricht muss entscheidet letztlich die Straßenverkehrsbehörde.
Naja wie auch immer, evtl. hast Du in Deiner Beschwerde ganz klar erkennen lassen, dass Du mal wieder Verkehrsunterricht brauchst??? Eigentlich eine gute Idee von den Kollegen - solche Beschwerden gibts öfters. (Nicht persönlich nehmen, ich weiß ja nicht um was es bei Dir ging.)
Mit der Rotanzeige dürfte das aber m.E. nichts zu tun haben. Ggf. ruf doch mal den Sachbearbeiter an und frage ihn.

kann ich irgendwie dieses tolle seminar umgehen?(evtl per
anwalt?)

Damit kenn ich mich nicht aus, hatte ich noch nicht nötig…, viel Erfolg.

M.

hallo hawethie,

Hallo nochmal

zunächst danke für deine antwort.

Gerne

probezeit? ich habe meinen führerschein seit anfang 1996.

Konte ich anhand deiner ausführlich ausgefüllten ViKa leider nicht erkennen :wink:

auch bin ich nur knapp- also bei dunkelgelb- geblitzt worden.
sonst wär der schein doch eh weg, oder täusch ich mich?

Es blitzt nur bei ROT, der FS ist erst bei Unfall oder bei >1sek für einen Monat weg.

du bestärkst mich in meiner annahme, das der kollege, über den
ich mich beschwerte, in den schlauen computer der polizei
schaute und sah(so in etwa)-- aha, den typ hamse bei rot
erwischt- dem würg ich noch eins rein…–

Noch nicht mal in Bayern geht das.
Sagt dir „DATENSCHUTZ“ irgendwas?

und einzig dieser nette kollege der ansicht ist, das ich einen
vortrag zum verhalten im strassenverkehr nötig hätte.


Ich sehe vielmehr die Schwierigkeit, dass du dich in deinem mündlichen Vortrag nicht so zivilisiert ausdrückst, wie hier.
Auch das persönliche Auftreten spielt eine Rolle.

kann ich irgendwie dieses tolle seminar umgehen?(evtl per
anwalt?)

Irgendwie muss doch die Vorladung begründet sein.
Lies sie dir mal durch oder teil uns das mal mit.

Gruß
HaWeThie

hallo hawthie,

vielen dank euch nochmals für eure hilfe…

also, das einzige weshalb ich mir das erklären könnte, wäre , das ich mich über einen strafzettel beschwerte, obwohl mein fahrzeug innehrhalbd des 5-meter-irgendwas punkt geparkt sei.
ich beschwerte mich nicht über diese tatsache -sondern, das dort laufend geparkt wird, und ob es möglich wäre, um zukünftigen missverständnissen vorzubeugen, ein parkverbotsschild anzubringen.

die begründung- bzw. der text der vorladung:

blablabla. Das könnte der Grund sein, das Sie als Füher des PKW M-XX XXXX am 27.11.2003 gegen 19.31 Uhr in MÜNCHEN Steinsdorfstr. 8 folgenden Verkehrsverstoß begangen haben:

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.

der restliche text ist wieder nur beamtenblabla.

viele grüße

rasta

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danke für den tip
hallo mike,

danke für den „tip“. ich habe eben den sachbearbeiter angerufen und ihn persönlich zum aktenzeichen interviewt.

zugute kam mir wahrscheinlich das mein gegenüber bayer war und humor hatte.

ich zeigte mich einsichtig - und schwupps — er empfielt dem kvr von der vorladung abzusehen!!!

*juhuuuuuuuuuuuuuuuuu*
meine lieben beamtenfreunde- ich könnt euch alle umarmen :smile:!!!

gruß

rasta

Mit der Rotanzeige dürfte das aber m.E. nichts zu tun haben.
Ggf. ruf doch mal den Sachbearbeiter an und frage ihn.

Damit kenn ich mich nicht aus, hatte ich noch nicht nötig…,
viel Erlg.

M.

Da wird die Sache doch rund…
Hi,

jetzt paßt die Geschichte… Als Führerscheininhaber sollte man eigentlich wissen, daß fünf Meter vom Kreuzungsschnittpunkt (Schnittpunkt der Straßen) aus Halteverbot gilt. Insofern hast Du mit Deiner „Anregung“ gezeigt, daß Dir die Verkehrsegeln nicht in den Einzelheiten geläufig sind… (einer Bewertung dieser Tatsache enthalte ich mich ausdrücklich:wink:)

Das paßt dann auch zu dem von Mike und HaWeThie gesagten…

Aber anscheinend hast Du ja Glück.

Viele Grüße
Stefan

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Hi,
hier geht die Behörde anscheinend davon aus, dass du durch deine Anregung, an einem Punkt, wo eh Halteverbot herrscht, Schilder aufzustellen, gezeigt hast, dass dir die Verkehrsregeln nicht ganz geläufig sind und aus diesem Grund das Rotlicht mißachtet hast.

Tja - jeder Bescheid enthält doch einen Hinweis auf die Rechtsmittel.
Ich bin mir nur nicht ganz sicher, ob die Ladung zum Verkehrsunterricht bereits ein Verwaltungsakt ist (wenn ja: Rechtmittelbelehrung lesen und beachten) oder erst zur Vorbereitung eines VA’s dient (dann kein Rechtmittel möglich).

Gruß
HaWeThie

Aber was war denn nun der Grund?
Was war denn nun der Grund für die Einladung?

ich zeigte mich einsichtig - und schwupps — er empfielt dem
kvr von der vorladung
abzusehen!!!

Freut mich für Dich :wink:

*juhuuuuuuuuuuuuuuuuu*
meine lieben beamtenfreunde- ich könnt euch alle umarmen

-)!!!

Ja heute noch - und morgen…? :smile:

Was war denn nun der Grund für die Einladung?

angeblich hat das nix mit meiner beschwserde zum tun…
es muss nicht, kann aber vom verkehrsamt, oder wie die brüder heissen, empfohlen werden.
nach meinem gespräch mit dem zuständigen beamten, sah dieser von der maßnahme ab(da ich ja sehr einsichtig bin)

ich zeigte mich einsichtig - und schwupps — er empfielt dem
kvr von der vorladung
abzusehen!!!

Freut mich für Dich :wink:

ja danke :smile: – hähä!

*juhuuuuuuuuuuuuuuuuu*
meine lieben beamtenfreunde- ich könnt euch alle umarmen

-)!!!

Ja heute noch - und morgen…? :smile:

ja schauma halt mal – ich halt dich auf dem laufenden :smile:

gruß

rasta

Das ist das gleich wie bei anderen Verkehrverstössen, die Dissen dich sauber damit dich das so nevt und du dich mit den Thema befassen musst damit du dir`s in Zukunft überlegst was du machst.
So kommt es mir jedenfalls oft vor, das da bissel gewollte Wilkühr mit drinnen steckt. (Meine Vermutung)

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