Geblitzt bei Warnlicht?`

Hi,

ich hab mal eine Frage. Ich furh von einer auf die andere Autobahn. Auf dieser Strecke ist 80 kmh. Ich weis das dort oft geblitzt wird. Deshalb fuhr ich auch nur 70 kmh. Hinter mir kam einer schnell angefahren. Da hab ich Warnlicht angemacht. Als ich an dem Blitzer war, hat es geblitzt, genau auf meiner höhe. Kann es sein das ich eine Strafe bekomme da ich Warnlicht anhatte?? Oder waren es doch nur Testblitze da der Blitzer erst aufgebaut wurde?

Ist Warnung geben beim Blitzer strafbar?

Deine Frage ist etwas komisch formuliert!
Meinst Du mit Warnlicht-DAS FERNLICHT?
Es gibt nur den Ampelblitzer und den Geschwindigkeitsradar!
Wenn Du mit 70 Sachen gefahren bist, hast Du nichts zu befürchten.
Allerdings ist es verboten anderen Autofahrer unnötig Lichthupe/Fernlicht oder Warnlicht zu geben wenn Sie zu schnell unterwegs sind, dafür ist die Polizei zuständig!
Sowas kann unter Nötigung stehen!
Aber das Du deswegen geblitzt wirst, ist unwarscheinlich!
MfG.

Warnlicht interpretiere ich als Warnbliklicht.
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Die Warnblinkanlage an Kraftfahrzeugen darf nur in Gefahrensituationen eingeschaltet werden. Wer sein Auto mit Warnblinkern abstellt, um etwas zu erledigen - oder in 2. Reihe haltet oder Parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Bußgeld rechnen.
Ist ein Fahrzeug bei einem Unfall oder einer Panne nicht sofort als stehendes Hindernis zu erkennen, dient der Warnblinker zur Verkehrssicherung ebenfalls bei einem Abschleppvorgang - der Einsatz ist Pflicht. Zulässig oder devensiver Einsatz ist auch das Warnblinken nachfolgende Verkehrsteilnehmer auf ein Stauende oder auf abrupt abbremsende Kolonnen hinzuweisen.

Das ist ein Verkehrsrechtsthema und kein Thema zum Verkehr selber. Merin Thema ist mehr Verkehrsplanung nd alternative Mobilität

Hallo Saarrunner,

wenn es genau auf deiner Höhe geblitzt hat, wurdest wahrscheinlich nicht du geblitzt.
Egal was nun die Antwort ist, die Rechnung kommt oder kommt nicht.
Ob Warnung anderer erlaubt ist, weiss ich nicht, halte es
aber für unwahrscheinlich.
Grüße
Daniel

Hallo Saarrunner,
andere verkehrsteilnehmer warnen das ein Radaranlage aufgebaut ist,ist tatsächlich eine Ordnungs widrigkeit!
Geblitzt wird mann deshalb aber nicht.
In deinen Fall kann es sich tatsächlich um einen probelauf handeln.Brauchst dich deshalb keine Sorgen zu machen.
Hoffe dich geholfen zu haben.
Mfg,Marcel Keur

Ein „Blitzer“ kann nur durch ein Ergebnis einer Radarmessung ausgelöst werden, sei dies die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges oder der aus der Zeit zwischen zwei Fahrzeugen berechnete Abstand, NICHT aber ob jemand die Warnblinkanlage eingeschaltet hat oder nicht.

Was wäre denn, wenn akkurat neben dem Blitzer das Ende eines Staus wäre? Dann MÜSSTE man die Warnblinkanlage aufdrehen.

Generell gilt aber, dass Warneinrichtungen (Lichthupe, Warnblinkanlage, …) dazu da sind um vor Gefahren zu warnen, und da gehört ein Radarkasten nicht dazu :wink:

Keine Sorgen, es dürfte keine Strafe kommen.

Hallo Saarrunner,

grundsätzlich sollte man Warnblinklicht zu diesem Zweck nicht mißbrauchen.
Ob da nun etwas kommt, kann ich dir nicht sagen. Wart´s einfach ab.

Gruß

Erlaubt ist es nicht, aber dass sie dich deswegen geblitzt haben, halte ich für unwahrscheinlich bis ausgeschlossen.

JA
unzulässiger Einsatz von Signaleinrichtungen.
Auch das Bedienen von Lichthupen wie gerne praktiziert ist unzulässig