Ab wann beginnt die 3-monatige Verjährungsfrist? Mit dem Tag des Vergehens oder ab Zustellung des Bussgeldbescheides?
Radarfalle war ca. 5-8 Meter neben der Fahrbahn aufbebaut. Ist das zulässig oder könnten die Messungen dadurch verfälschen?
Geblitze war nicht Halterin des Fahrzeugs. Was passiert wenn vom Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht wird?
Was kann passieren, wenn Fahrerin aus dem Ausland stammt und zwischenzeitlich wieder in der Heimat ist?
Hi!
Ab wann beginnt die 3-monatige Verjährungsfrist? Mit dem Tag
des Vergehens oder ab Zustellung des Bussgeldbescheides?
m.W. mit dem Tag des Vergehens.
Radarfalle war ca. 5-8 Meter neben der Fahrbahn aufbebaut. Ist
das zulässig oder könnten die Messungen dadurch verfälschen?
Das kommt sicherlich stark auf das verwendete Radargerät an.
Geblitze war nicht Halterin des Fahrzeugs. Was passiert wenn
vom Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht wird?
Die Nachbarschaft des Halters wird befragt. Evtl. wird auch an der Arbeitstätte nachgehakt.
Kann unangenehm sein.
Was kann passieren, wenn Fahrerin aus dem Ausland stammt und
zwischenzeitlich wieder in der Heimat ist?
Innerhalb der Eu werden die Tickets schon häufig im Rahmen eines rechtshilfeverfahrens nachgeschickt und örtlich vollstreckt.
Außerhalb der Eu kann es sich jedoch lohnen, die Person anzugeben, wenn sonst man selbst in verdacht geraten könnte, gefahren zu sein (jeder sollte einen ähnlich aussehenden Freund in den USA haben…). Allerdings könnte die Person bei einem Wiedereinreiseversuch nach D belangt werden.
Solche Spielchen lohnen sich überhaupt nur, wenn ein Führerscheinentzug droht. Kleinkram sollte man bezahlen. War aber wirklich der ausländische Kumpel schuld, sollte er auch für den Schaden geradestehen. Sonst gibst Du ihn eben bei der Polizei an.
Man kann grob abschätzen, dass es ungemütlich wird, sobald auf dem Schreiben „Anhörungsbogen“ steht und nicht gleich ein preis aufgeführt ist.
Dann sollte man m.E. lediglich die Pflichtfelder mit den angaben zur Person ausfüllen und nichts zugeben.
Denn ohne Führerschein ist der Job evtl. schnell weg und, und das ist nur meine rein persönliche Meinung, sind in D die Strafzettel zwar billig, aber der Führerschein wird unverhältnismässig schnell entzogen. Daher aufpassen!
Grüße,
Mathias
Auch Hi!
Ab wann beginnt die 3-monatige Verjährungsfrist? Mit dem Tag
des Vergehens oder ab Zustellung des Bussgeldbescheides?m.W. mit dem Tag des Vergehens.
Ich bin zwar absoluter Laie , aber das glaub ich nicht ! Denn wenn mir das Schreiben nach 6 Wochen zugeschickt wird ,habe ich nur noch 6 Wochen Verjährungsfrist.Und das soll richtig sein ?
Ich glaube eher , die Frist beginnt mit Zustellung des Schreibens.
Oder denke ich hier falsch ??
mfG Steffen
Hallo Steffen,
Ich bin zwar absoluter Laie , aber das glaub ich nicht ! Denn
wenn mir das Schreiben nach 6 Wochen zugeschickt wird ,habe
ich nur noch 6 Wochen Verjährungsfrist.Und das soll richtig
sein ?
Die Verjährungsfrist betrifft ja nicht dich als Verkehrssünder, d.h. nicht du musst die einhalten sondern die Behörde.
Es geht lediglich um die Frist, nach welcher die Behörde keinen Bußgeldbescheid mehr versenden darf. Also der Zeitpunkt ab dem du dich entspannt zurücklehnen kannst mit der Sicherheit das da nix mehr kommen kann.
MfG
Daniel
Hallo Kundschaft,
jetzt laufen erst mal die drei Monate, in denen der erste Brief kommen müßte.
Sollte der Fotoapparat wirklich 5 bis 8 Meter von der Fahrbahn weg gestanden haben, dürfte eigentlich kaum ein ordentliches, also verwertbares Foto herauskommen.
Wenn das Bußgeld die erste Hürde genommen haben sollte, also ein auswertbares Foto vorliegt, sollte man sich hüten, jemand anderen als Betroffenen zu benennen. Aber solch feiges P. gibt es überall.
Ich habe es selbst schon einigemale erlebt, daß das Gerät auslöste, obwohl kein Fahrzeug auf der Straße war.
Weil auf der parallel verlaufenden Bahnstrecke ein Zug fuhr.
Dieses Risiko wird ja aber durch die DB immer mehr minimiert.
Wenn dann aber gerade ein Fahrzeug im Kegel gewesen wäre, und der Meßbeamte nicht ganz aufmerksam war…?
Daß hierzulande der Führerschein zu schnell flöten wäre, ist ja wohl ein Witz.
Immer schön langsam und angeschnallt,
Ralf
hi
Ich bin zwar absoluter Laie , aber das glaub ich nicht ! Denn
wenn mir das Schreiben nach 6 Wochen zugeschickt wird ,habe
ich nur noch 6 Wochen Verjährungsfrist.Und das soll richtig
sein ?Die Verjährungsfrist betrifft ja nicht dich als
Verkehrssünder, d.h. nicht du musst die einhalten sondern die
Behörde.
soweit richtig
Es geht lediglich um die Frist, nach welcher die Behörde
keinen Bußgeldbescheid mehr versenden darf.
Falsch - versenden darf sie ihn und wenn der „Kunde“ dann bezahlt ist er allerdings selber schuld
Also der Zeitpunkt ab dem du dich entspannt zurücklehnen kannst
wieder richtig
mit der Sicherheit das da nix mehr kommen kann.
wieder falsch - kommen KANN was … ABER der „Kunde“ hat das Recht die Zahlung mit der Einrede der Verjährung zu verweigern
Gruß H.
IMHO sind es 6 Monate die allerdings durch gewisse „verwaltungsakte“ unterbrochen werden bzw von vorne beginnen. diese akte sind nicht immer sichtbar. es kann also auch nach 8 monaten was kommen und auch „vollstreckt“ werden.
ich kenn diesen richtwert: Alles was ohne punkte abgeht, sollte man bezahlen, allse mit punkten sollte man per anwalt überprüfen lassen, wegen fehler bei der messung.
grüße
matthias
Ich gebe mich geschlagen, ich bin natürlich vom ordnungsgemäßen Handeln der Behörde ausgegangen. Dass dies nicht immer mit der Praxis übereinstimmt, ist leider auch war.