Geblitzt -> Führerscheinentzug umgehen

Hallo Experten des Verkehrsrecht,

ich sitze ganz schön in der Klemme und brauche Hilfe. Ich beschreib euch kurz in Stichworten, was passiert ist:

Im August 2010: David auf der Autobahn, Tunnel mit 100 km/h Beschränkung, kein Problem. Eine Weile nach dem Tunnel bin ich wieder meine Standartgeschwindigkeit von ca. 160 gefahren. Dummerweise war 120 km/h was ich wohl übersehen habe. Es blitzt…

Im September habe ich nach meinem Studium meine erste Arbeitsstelle. Mir steht als Anfänger kein Firmenwagen zu. Aufgrund dessen, dass meine Baustelle außerhalb einer Ortschaft liegt, haben die mir ausnahmsweise einen Firmenwagen gegeben. Eine Woche nachdem ich bei der Firma angefangen habe, kommt Post: 41 km/h zu schnell. 3 Punkte und 1 Monat Führerschein weg. Wie bei jedem Berufseinsteiger habe ich 6 Monate Probezeit und kann mir keine 4 Wochen Urlaub nehmen.

Ich habe gehört, dass es eher die Ausnahme ist, wenn ein Richter vom Fahrvebot absieht. Ist ja auch prinzipiell richtig. Normalerweise gestehe ich meine Fehler ein, aber hier kann ich mir berufstechnisch nicht leisten, meinen Führerschein abzugeben.

Das Auto ist auf meinen Vater zugelassen. Da er im Urlaub ist, habe ich von der Behörde noch 2 Wochen Zeit bekommen, den Anhörungsbogen auszufüllen.
Mein Vater war in der Woche des Blitzers beruflich in Berlin (wir wohnen in der nähe von Frankfurt, geblitzt worden bin ich bei Karlsruhe). Mein Bruder studiert noch. Ich überlege mir, ob mein Vater meinen Bruder als Fahrer angeben soll. Mein Bruder hat nichts dagegen.

Prüft die Behörde das aufs penibelste? Ich habe eine Sonnenbrille auf und als Brüder haben wir ja auch Gewisse Ähnlichkeiten.

Sowohl mein Vater, mein Bruder, als auch ich haben noch keine Punkte.

Hintergrund: Während mein Vater in Berlin war, sollte mein Burder oder ich den WOhnwagen meiner Großeltern in Bayern abholen.
Falls es rauskommen sollte, dass der Fahrer falsch angegeben wurde, kann mein Vater ja sagen, er war in der Ahnnahme, dass mein Bruder das erledigen würde.

Oder man kann alternativ sagen, dass wir beide in dieser Woche auf der Strecke unterwegs waren und wir aus versehen den falschen angegeben haben…

Bringt das was?
Ich weiß, das ist Betrug und so. Aber geb ich mein Führerschein ab dann steht mein Job auf der Kippe. Kein Führerschein - keine Möglichkeit auf die Baustelle zu fahren - Probezeit der Arbeit - und tschüss…

Ich wäre über Antworten wirklich sehr sehr dankbar.

David

Hallo David,
ich kann und würde Ihnen nicht empfehlen Ihren Bruder als Fahrer anzugeben.
Nicht nur Sie, sondern auch Ihr Bruder können dadurch mehr Unannehmlichkeiten bekommen als Ihnen lieb sein würden.
Der Richter wird Ihnen auch das Fahrverbot nicht erlassen, da es keine rechtlichen Begründungen da für gibt. Aber es gibt eine Möglichkeit sich mit der Ordnungsbehörde zu einigen, nämlich das Fahrverbot in die Urlaubs- oder Ferienzeit zu verlegen.
Auch gab es die Möglichkeit das Fahrverbot durch eine hohe Geldbuße abzugleichen.

Hallo,
die Anzeige ist sicher zum Halter gegangen und dieser kann dann angeben, ob er selbst oder ein anderer Fahrer am Steuer saß. Also gibst du jetzt an, dass dein Bruder gefahren ist, so wird die Behörde ihm den Bußgeldbescheid schicken. Er gibt es zu und zahlt. Und damit ist die Sache erledigt. Ein Richter hat mit der Sache nichts zu tun, da die Bußgeldstelle hier federführend ist. Ein Gericht kommt immer erst bei Widersprüchen ins Spiel.
Und man kann sich ja bei einem gemeinsamen Ausflug mit Fharerwechsel schnell mal vertun oder?
mfg
strucki

Hallo,

Prüft die Behörde das aufs penibelste? Ich habe eine
Sonnenbrille auf und als Brüder haben wir ja auch :Gewisse
Ähnlichkeiten.

Wenn einer von den beiden das übernehmen kann, gebt im Anhörungsbogen den als Fahrer an und bezahlt einfach dann den Bußgeldbescheid.

Die Behörden strengen sich idR nur dann richtig an, wenn abgestritten und unbekannter Fahrer angegeben wird.

Nicht viel Worte verlieren und einfach ausfüllen.

MfG

Hallo David,

wenn Ihr Bruder und Sie sich ähnlich sehen, dürfte es normalerweise kein Problem darstellen, wenn Ihr Vater Ihren Bruder als Fahrer angibt.

MfG
Bensmann

Hallo Experten des Verkehrsrecht,

ich sitze ganz schön in der Klemme und brauche Hilfe. Ich
beschreib euch kurz in Stichworten, was passiert ist:

Im August 2010: David auf der Autobahn, Tunnel mit 100 km/h
Beschränkung, kein Problem. Eine Weile nach dem Tunnel bin ich
wieder meine Standartgeschwindigkeit von ca. 160 gefahren.
Dummerweise war 120 km/h was ich wohl übersehen habe. Es
blitzt…

Im September habe ich nach meinem Studium meine erste
Arbeitsstelle. Mir steht als Anfänger kein Firmenwagen zu.
Aufgrund dessen, dass meine Baustelle außerhalb einer
Ortschaft liegt, haben die mir ausnahmsweise einen Firmenwagen
gegeben. Eine Woche nachdem ich bei der Firma angefangen habe,
kommt Post: 41 km/h zu schnell. 3 Punkte und 1 Monat
Führerschein weg. Wie bei jedem Berufseinsteiger habe ich 6
Monate Probezeit und kann mir keine 4 Wochen Urlaub nehmen.

Ich habe gehört, dass es eher die Ausnahme ist, wenn ein
Richter vom Fahrvebot absieht. Ist ja auch prinzipiell
richtig. Normalerweise gestehe ich meine Fehler ein, aber hier
kann ich mir berufstechnisch nicht leisten, meinen
Führerschein abzugeben.

Das Auto ist auf meinen Vater zugelassen. Da er im Urlaub ist,
habe ich von der Behörde noch 2 Wochen Zeit bekommen, den
Anhörungsbogen auszufüllen.
Mein Vater war in der Woche des Blitzers beruflich in Berlin
(wir wohnen in der nähe von Frankfurt, geblitzt worden bin ich
bei Karlsruhe). Mein Bruder studiert noch. Ich überlege mir,
ob mein Vater meinen Bruder als Fahrer angeben soll. Mein
Bruder hat nichts dagegen.

Prüft die Behörde das aufs penibelste? Ich habe eine
Sonnenbrille auf und als Brüder haben wir ja auch Gewisse
Ähnlichkeiten.

Sowohl mein Vater, mein Bruder, als auch ich haben noch keine
Punkte.

Hintergrund: Während mein Vater in Berlin war, sollte mein
Burder oder ich den WOhnwagen meiner Großeltern in Bayern
abholen.
Falls es rauskommen sollte, dass der Fahrer falsch angegeben
wurde, kann mein Vater ja sagen, er war in der Ahnnahme, dass
mein Bruder das erledigen würde.

Oder man kann alternativ sagen, dass wir beide in dieser Woche
auf der Strecke unterwegs waren und wir aus versehen den
falschen angegeben haben…

Bringt das was?
Ich weiß, das ist Betrug und so. Aber geb ich mein
Führerschein ab dann steht mein Job auf der Kippe. Kein
Führerschein - keine Möglichkeit auf die Baustelle zu fahren -
Probezeit der Arbeit - und tschüss…

Ich wäre über Antworten wirklich sehr sehr dankbar.

David

An wen war denn der Anhörungsbogen adressiert? An den Vater oder an dich?

Das Angeben des Bruders ist eine Straftat und keine gute Option. Da eine Selbstbeschuldigung aber straffrei ist, könnte der Bruder quasi den Anhörungsbogen gesehen haben und ihn selbst ausfüllen und darin die Tat zugeben.
Eine Garantie, wie genau die Behörde das Foto vergleicht, gibt es aber nicht.

Hallo David…

tja, über Recht und Unrecht streiten wir jetzt nicht… und Ehrlichkeit ist auch ganz schön…

also ein Tip… auf jeden Fall die Zeit abwarten, die zur Beantwortung gegeben wurde… dann eben den Bruder angeben… könnte gut gehen… richtig ermittelt die Behörde erst, wenn sie stutzig wird oder der Halter garkeinen Fahrer angibt… sollte es klappen… nun gut.
Wenn nicht, dann dauert es ja noch eine ganze Weile, bis sie herausbekommen haben, wer tatsächlich gefahren ist… dann müssen Sie persönlich einen Anhörungsbogen bekommen und danach den Bußgeldbescheid, dann müssten sie unbedingt kurz vor Fristablauf Einspruch einlegen… mit genannter Begründung und das ruhig bis zu Gericht laufen lassen… kostet nicht wesentlich mehr… aber ist eine Chance, dass die doch das Fv wandeln… und Vorteil noch… es ist wieder Zeit vergangen… da sie beim ersten Fahrverbot noch 4 Monate Zeit haben, dieses anzutreten, hätten sie gut ein halbes Jahr insgesamt Zeit…

und dazu noch möglich… den Bruder vom Halter angeben lassen (nichts ihn selbst ausfüllen lassen)… der bekommt Anhörung und äußert sich NICHT… er bekommt Bußgeld (wenn nicht s.o.)… wenn dann bis VOR Ende der Einspruchsfrist 3 Monate seit Tattag vorbei wären… ordentlich Einspruch einlegen… ggfs. um Zeit zu schinden auch nur ganz kurz „lege Einspruch ein - Begründung wird nachgereicht“… damit etwas warten und wenn die 3 Monate um sind sagen, dass er es nicht gewesen ist… Anhörung hätte er nie erhalten… von nix eine Ahnung…
gibt maximal ein Fahrtenbuch für den Halter … ansonsten bekommt keiner eine Strafe, da es gegen Sie selbst verjährt ist und ihr Bruder es ja nicht war (was er eventuell von einem Zeugen bekräftigen lassen sollte).
nun denn…

LG
Conny

Hallo David,

ich denke, Dir kann geholfen werden. Bei diesem Sachverhalt gibt es verschiedene Ansatzpunkte. Das weitere Taktieren möchte ich aus rechtlichen Gründen nicht im Netz darstellen.

Ich empfehle Dir, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Einen solchen findest beispielsweise unter www.APRAXA.de.

Gruß RASCHO

Hallo David,

wenn Dein Bruder nichts dagegen hat - warum nicht… Wenn er zugibt, der Fahrer gewesen zu sein und das Fahrverbot auf sich nimmt, kann es sein, dass es zu keiner Gerichtsverhandlung kommt. Und selbst wenn, reicht es normalerweise, wenn dort ein Anwalt erscheint, es sei denn, das Gericht ordnet das persönliche Erscheinen an.
Die nächste Möglichkeit wäre, bei der Wahrheit zu bleiben. Du kannst dem Straßenverkehrsamt vorschlagen, wann Du das Fahrverbot nimmst. Z.B. im Urlaub. Das machen die, um die Arbeitsplätze nicht zu gefährden.
Na, dann mach das mal mit Deinem Gewissen aus. *lach*

Gruß,
Rainer

Hallo David. Wenn Du noch keine Punkte in Flensburg hast, kannst Du ein höheres Busgeld statt des Fahrverbotes mit der Begründung der beruflichen Notwendigkeit beantragen. So, wie Du es hier beschrieben hast. Dem wird dann i.d.R. statt gegeben. Hast Du einen oder mehr Punkte, vergiss es.
Dein Vater kann durchaus Deinen Bruder angeben. Wenn der dann auch das Bußgeld bezahlt, ist die Sache erledigt. Es gibt Behörden, welche einen Abgleich des Blitzerfotos mit dem Personalausweisfoto machen. Ich kenne da Kiel.
Ich würde es an Deiner Stelle so machen, wenn Dein Bruder eiverstanden ist. Deinen Vater kann man keinen Vorwurf des Betruges machen, er kann sich ja schließlich irren. Bei Deinem Bruder wäre es möglich, aber eher unwarscheinlich.

Hallo,
da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt,
bräuchtest Du nur bei der Anhörung angeben, Du seiest
nicht gefahren und Deinen Bruder als Täter angeben.
Dann läuft die Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen Deinen
Bruder und er müsste bei der Anhörung die Tat zugeben.
M.E. erfolgt keine weitere Prüfung, da der Vorgang dann
nicht vor Gericht geht.
Du kannst Deinem Bruder dankbar sein, wenn er die Tat
und die Rechtsfolgen übernimmt. Das wäre für Dich die
einfachste Lösung.
Man kann aber auch folgende Möglichkeit in Erwägung
ziehen: Du gibst die Tat zu, wählst aber den Zeitpunkt
der Führerscheinabgabe und beantragst daher einen
späteren Zeitpunkt dafür. M.E. könntest Du den
Führerschein nach der Probezeit abgeben und alles wäre
legal.
Gruß
webcruiser

Hallo Experten des Verkehrsrecht,

ich sitze ganz schön in der Klemme und brauche Hilfe.

Ich

beschreib euch kurz in Stichworten, was passiert ist:

Im August 2010: David auf der Autobahn, Tunnel mit 100

km/h

Beschränkung, kein Problem. Eine Weile nach dem Tunnel

bin ich

wieder meine Standartgeschwindigkeit von ca. 160

gefahren.

Dummerweise war 120 km/h was ich wohl übersehen habe.

Es

blitzt…

Im September habe ich nach meinem Studium meine erste
Arbeitsstelle. Mir steht als Anfänger kein Firmenwagen

zu.

Aufgrund dessen, dass meine Baustelle außerhalb einer
Ortschaft liegt, haben die mir ausnahmsweise einen

Firmenwagen

gegeben. Eine Woche nachdem ich bei der Firma

angefangen habe,

kommt Post: 41 km/h zu schnell. 3 Punkte und 1 Monat
Führerschein weg. Wie bei jedem Berufseinsteiger habe

ich 6

Monate Probezeit und kann mir keine 4 Wochen Urlaub

nehmen.

Ich habe gehört, dass es eher die Ausnahme ist, wenn

ein

Richter vom Fahrvebot absieht. Ist ja auch prinzipiell
richtig. Normalerweise gestehe ich meine Fehler ein,

aber hier

kann ich mir berufstechnisch nicht leisten, meinen
Führerschein abzugeben.

Das Auto ist auf meinen Vater zugelassen. Da er im

Urlaub ist,

habe ich von der Behörde noch 2 Wochen Zeit bekommen,

den

Anhörungsbogen auszufüllen.
Mein Vater war in der Woche des Blitzers beruflich in

Berlin

(wir wohnen in der nähe von Frankfurt, geblitzt worden

bin ich

bei Karlsruhe). Mein Bruder studiert noch. Ich

überlege mir,

ob mein Vater meinen Bruder als Fahrer angeben soll.

Mein

Bruder hat nichts dagegen.

Prüft die Behörde das aufs penibelste? Ich habe eine
Sonnenbrille auf und als Brüder haben wir ja auch

Gewisse

Ähnlichkeiten.

Sowohl mein Vater, mein Bruder, als auch ich haben

noch keine

Punkte.

Hintergrund: Während mein Vater in Berlin war, sollte

mein

Burder oder ich den WOhnwagen meiner Großeltern in

Bayern

abholen.
Falls es rauskommen sollte, dass der Fahrer falsch

angegeben

wurde, kann mein Vater ja sagen, er war in der

Ahnnahme, dass

mein Bruder das erledigen würde.

Oder man kann alternativ sagen, dass wir beide in

dieser Woche

auf der Strecke unterwegs waren und wir aus versehen

den

falschen angegeben haben…

Bringt das was?
Ich weiß, das ist Betrug und so. Aber geb ich mein
Führerschein ab dann steht mein Job auf der Kippe.

Kein

Führerschein - keine Möglichkeit auf die Baustelle zu

fahren -

Probezeit der Arbeit - und tschüss…

Ich wäre über Antworten wirklich sehr sehr dankbar.

David

Hallo ! Leider konne ich Deine Frage nicht beantworten, da ich bis zum heutigen Tage im Urlaub war. Hat sich Deine Frage erledigt?

mfg

Hallo,

hat sich weitestgehend erledigt, trotzdem danke für die Antwort

MFG

David