Geblitzt in der Schweiz Halter nicht Fahrer

Hallo - bitte um Hilfe &Rat.
Familie wurde vor über einem 1 Monat beim Familienausflug in der Schweiz geblitzt. Frau ist Halter, der Mann ist gefahren.(Falls ich mich erinnern kann)
Jetzt kam der „Übertretungsvorhalt“ 20 km nach Marge innerorts.Verletzung Art.90 Ziffer 1…schließt Erledigung im Ordnungsbussenverfahren aus - heißt was?

Foto ist nicht dabei. Jetzt soll die Frau, falls nicht selbst gefahren, den Fahrer angeben.

Müssen nicht mehr unbedingt die nächsten Jahre in die Schweiz, wäre aber wenn die Strafe bis 50 Euro wäre, schon toll reinen Gewissens nach Italien zu fahren etc.
Meine Fragen:
Was soll die Frau machen? Kennzeichen ändern?
Vielleicht ist auch der Freund aus Chile gefahren?
Gar nichts tun - das Paar ist die nächsten paar Wochen eh nicht zuhause erreichbar.
Was passiert, wenn die Frau Halter ist , auf dem Foto zwangsläufig ein Mann ist und die Frau nicht auf den Schrieb eingeht? Soll die Frau darauf antworten und sagen dass sie nicht gefahren ist und sie keine Aussage machen möchte, da Verwandtschaftsverhältnis? Erfährt man, wenn ein Verfahren eingestellt wird und kann das Paar dann wieder in die Schweiz fahren?
Also wenn´s paar Euro wären, wäre das Ok, aber was ich so gelesen habe kann das ziemlich willkürlich gehandhabt werden und teuer…dann würde man´s lieber umgehen :wink:

Tut mir echt leid dass ich nicht gleich antworten konnte. War beruflich (
Verkehrssicherheit) unterwegs.

Nun zu deiner Frage:
Dazu müßte ich noch wissen wo der ordentliche Wohnsitz des Halters ist (
Fahrzeug angemeldet) Land und Bundesland.
Grundsätzlich kann ich jetzt schon sagen, dass diese
Geschwindigkeitsübertretung NICHT mit Euro 50,- abgehen wird. Mindestens
eine Null hinten dran wird es schon werden.
Bei 20 km/h Überschreitung innerhalb Ortschaften kann ich mir 500,- Euro als
untere Grenze gut vorstellen. Jetzt kommt noch darauf an, ob euer Land ein
Abkommen mit der Schweiz hat und die Strafverfolgung in dein Wohnort
weitergeleitet wird.

Eine Lenkervereitelung ( so wird in der Schweiz die nicht Nennung eines
Lenkers genannt ) ist in der Schweiz auch im Verwandtschaftsverhältnis nicht
zulässig und führt automatisch auf den Halter zurück.
Je nach Höhe der Strafe ( 500,- bis 1.500,- Schweizer Franken) ist eine
Verjährungsfrist von 5 Jahren gegeben.

Sollte der Halter in dieser Zeit in der Schweiz aufgegriffen werden, (Zoll
oder auch bei einer Verkehrskontrolle) ist mit sofortiger Beugehaft zu
rechnen bis die Strafe und mögliche Verwaltungskosten bezahlt oder abgebüßt
sind.

Also nicht so ganz ohne !

Hoffe dir mit meiner leider sehr späten Antwort doch noch zu einer richtigen
Entscheidung zu verhelfen.

Liebe Grüße

Willi Hensler

Hallo vielen Dank für die Antwort.
Ich bin Halterin aus Dtl. aber ich bin ja nicht gefahren. Auf dem Foto - das ich nicht bekommen habe (?)- müßte man, wenn man was erkennen kann- sehen dass der Fahrer ein Mann ist.
Was ist, wenn der Fahrer aus Chile ist? Soll ich ihn angeben oder lieber nichts machen.
Kennzeichen ändern wäre dann ja billiger.

Erfahre ich dann, wenn das Verfahren eingestellt wird?
Würde mich über weitere Antwort freuen. Whow, die Schweizer sind da ja scheinbar echt ganz heftig! Schluck!
Dank und Gruß cc-fliege

Hallo vielen Dank für die Antwort.
Ich bin Halterin aus Dtl. aber ich bin ja nicht …

  1. Kam der Brief ( Anzeige) von deinem Landratsamt ? Dann ist eine Angabe des Lenkers unter Umständen sinnvoll.
  2. Wurde der Brief aus der Schweiz zugestellt ? Kann eine Bekanntgabe des Lenkers auch unterlassen werden.
  3. Ummelden des Fahrzeuges ist nicht sinnvoll. Die Anklage betrifft den Halter nicht das Fahrzeug. Dann vorher 5 Jahre die Schweiz vermeiden.

Wie schon in erstem Schreiben erwähnt, bräuchte ich genauere Angaben die du unter [email protected] machen könntest. vbk - heißt Vereinigung der Berufs- Kraftfahrer. Und ich bin hier der internationale Pressesprecher.

Liebe Grüße Willi Hensler

Hallo,

dafür bin ich kein Experte. In der Schweiz zahlt der Halter egal wer gefahren ist. Die Strafen sind höher als in Deutschland aber niemals willkürlich.