Hallo - bitte um Hilfe &Rat.
Familie wurde vor über einem 1 Monat beim Familienausflug in der Schweiz geblitzt. Frau ist Halter, der Mann ist gefahren.(Falls ich mich erinnern kann)
Jetzt kam der „Übertretungsvorhalt“ 20 km nach Marge innerorts.Verletzung Art.90 Ziffer 1…schließt Erledigung im Ordnungsbussenverfahren aus - heißt was?
Foto ist nicht dabei. Jetzt soll die Frau, falls nicht selbst gefahren, den Fahrer angeben.
Müssen nicht mehr unbedingt die nächsten Jahre in die Schweiz, wäre aber wenn die Strafe bis 50 Euro wäre, schon toll reinen Gewissens nach Italien zu fahren etc.
Meine Fragen:
Was soll die Frau machen? Kennzeichen ändern?
Vielleicht ist auch der Freund aus Chile gefahren?
Gar nichts tun - das Paar ist die nächsten paar Wochen eh nicht zuhause erreichbar.
Was passiert, wenn die Frau Halter ist , auf dem Foto zwangsläufig ein Mann ist und die Frau nicht auf den Schrieb eingeht? Soll die Frau darauf antworten und sagen dass sie nicht gefahren ist und sie keine Aussage machen möchte, da Verwandtschaftsverhältnis? Erfährt man, wenn ein Verfahren eingestellt wird und kann das Paar dann wieder in die Schweiz fahren?
Also wenn´s paar Euro wären, wäre das Ok, aber was ich so gelesen habe kann das ziemlich willkürlich gehandhabt werden und teuer…dann würde man´s lieber umgehen