Geblitzt in fremdem Auto

Ersteinmal ein Hallo an Alle hier,
ich bin neu hier und durch Zufall auf dieses Forum gestoßen und natürlich habe ich auch eine Frage an die Wissenden unter euch.

Am 18.10.08 wurde ein Mann im Auto seiner Lebensgefährtin auf der Autobahn geblitzt mit 26 Sachen zuviel, weil er kurz hinter der Auffahrt ein 70er Schild übersehen hat. Er selbst hat auch gar keinen Blitz bemerkt, ist aber nicht wichtig. Mitte November bekam die LG einen Brief von dem betreffenden Landkreis, Sie könne es ja gar nicht gewesen sein und möge bitte den Fahrer preisgeben. Sie war viel unterwegs und das Ganze ging irgendwie unter, jedenfalls reagierte sie gar nicht, auch nicht auf eine Vorladung zur örtlichen Polizei. Und somit tappten alle im dunkeln. Am 17.01.09 sollte eigentlich die Sache verjährt sein. Sie zog zwischenzeitlich um, zu dem fahrer. Gestern nun standen 2 Polizisten vor der Tür und befragten sie mit dem Foto ob das nicht der Herr … sein könne, ihr LG. Er solle sich doch bitte auf der Dienststelle melden um das Bild abzugleichen. Das wird er wohl mit Sicherheit nicht tun. Auf jeden Fall kam gestern das erste mal dessen Name ins spiel und beim Einwohnermeldeamt, werden die es wohl trotzdem abgleichen. Meine Frage ist: Ist die Sache gegenüber dem fahrer nicht schon verjährt?

bitte um rege Antworten.

LG Jörg

hallo,
die verjährungsfristen haben sich schon lange geändert. und zwar 6 monate.
prinzipiell braucht der halter keine angaben machen. durch ein lapidaren brief der bußgeldstelle ist die verjährung gehämmt.
die gefahr ist aber, dass man ein fahrtenbuch führen muss.
hauptmann

Hi,

die Frage lautet, wurde eine Anhörung angeordnet oder nicht, und zwar innerhalb der Verjährungsfrist von 3Monaten. Das ist aus dem Text nicht erkennbar. Die Anordnung zur Anhörung kann also schon innerhalb der Frist gegeben worden sein, hat damit die Verjährung unterbrochen. Einzig Akteneinsicht könnte da Klarheit bringen, die gibt es aber nur mit Anwalt.

Sollte ein Bußgeldbescheid kommen, könnte versucht werden Einspruch einzulegen und auf Verjährung berufen, dann werden die schon mitteilen wann die Anhörung angeordnet wurde.

Q-Gruß

Hallo,
nee gegen den fahrer wurde noch gar nichts angeordnet. Es wird ja erst seit gestern vermutet, wer der fahrer sein könnte.

Hi,

wenn das sicher ist das der Name da zum erstenmal gefallen ist, dann ist es verjährt.

Q-Gruß

Hi,

die verjährungsfristen haben sich schon lange geändert. und
zwar 6 monate.

also, in §26 StVg Abs 3 steht in der derzeit gültigen Version immer noch:

(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate , solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

also muss man hier zunächst untersuchen, ob der Fall im Nebensatz de-facto eingetreten ist?

Gruss
norsemanna