Hi,
erst mal vorweg: Keine Sorge, es geht nicht um einen realen Fall, dass jemand (womöglich ich) in Österreich geblitzt worden wäre und nun überlegt wird, wie man da raus kommt. Vielmehr bin ich kürzlich zufällig auf diese Thematik gestoßen und habe nun die kontroversen Meinungen auf mich wirken lassen.
Es geht um folgende Situation: In Österreich wird häufig nur das Nummernschild „geblitzt“, was bedeutet, dass der Fahrzeugführer im Regelfall nicht identifizierbar ist. Laut einer EU-Verordnung werden seit geraumer Zeit Bußgelder aus EU-Staaten grenzübergreifend eingetrieben - hierzulande im Regelfall ab einem Bußgeldwert von 70 Euro. Soviel dazu.
Viele deutsche Fahrer fühlen sich aber in Sicherheit, wenn sie in Österreich geblitzt werden, da sie bei reinen Nummernschild-Fotos nicht zweifelsfrei identifiziert werden können und somit die Bußgeldforderung somit der Unschuldsvermutung entgegen steht, welche aufgrund dessen zurückzutreten hat.
Soweit, so gut. Ich sehe bei der ganzen Thematik jedoch aber ein anderes Problem, das die ganze Thematik eigentlich (meiner Ansicht nach) grundlegend über den Haufen wirft und zwar gilt meines Wissens nach in Österreich die Halterhaftung (anders als bei uns in Deutschland). Sprich, es ist den Österreichern grundlegend egal wer letztendlich am Steuer gesessen hat - belangt wird in erster Instanz immer der Fahrzeughalter. Exakt dieser Fahrzeughalter ist nun anhand der KFZ-Behörde zweifelsfrei durch das Foto des Nummernschilds zu ermitteln.
Prinzipiell ist der Gedankengang der „Sünder“ mit der Unschuldsvermutung ja in Ordnung, jedoch meiner Ansicht nach in dieser Thematik nicht zielführend, da sie nur greift, wenn der Fahrzeigführer ermittelt werden muss - dieser ist den Österreichern aber eigentlich egal.
Da hierzulande Bußgelder eingetrieben werden können, die in einem anderen Land rechtskräftig wurden, dürfte einer Forderung gegenüber einem Raser bzw. dem Fahrzeughalter des „Tatwerkzeugs“, dessen Nummernschild lediglich fotografiert wurde, dennoch durchsetzbar sein oder sehe ich das falsch ?
Dass hierzulande eine andere Vorgehensweise angewandt wird (Fahrzeigführer statt Fahrzeughalter) ist in dieser Angelegenheit ja unwichtig, es zählen ja in diesem Fall vorrangig die Gesetze und Verordnungen des Tatortes. Beispielsweise könnte sich ja auch kein Deutscher Autofahrer darauf berufen, wenn in Österreich die Höchtsgeschwindigkeit innerorts 30 km/h betragen würde und mit 40 km/h geblitzt wurde, dass in Deutschland das Tempolimit innerorts bei 50 km/h liegt. Ebenso kann sich ein Fahrzeughalter nicht aus der „Verantwortung stehlen“, wenn mit seinem Fahrzeug ein Geschwindigkeitsverstoß begangen wurde - ausgenommen, er hätte dies nicht zu vertreten in Form eines Diebstahls oder dergleichen. Andernfalls ist er ja zur Sorgfalt verpflichtet, was bedeutet, dass er, sofern kein unmittelbarer Fahrzeugführer ermittelt werden kann, direkter „Ansprechpartner“ der Behörden und somit auch Adressat des Bußgeldbescheides ist.
Würde mich sehr freuen, wenn jemand, der sich eventuell mit dieser Thematik etwas auskennt, sich hier zu Wort melden würde, da ich das Thema doch sehr interessant finde. Sollte ich in irgend einer Form einen Denkfehler haben, würde ich mich freuen, wenn man mich darauf hinweist
Beste Grüße